REST-Verfahren Frankreich: Übergangsfrist bis Ende 2027
Die französische Luftfahrtbehörde DSAC erlaubt die Nutzung des REST-Verfahrens bis Ende 2027. Das ist eine Verlängerung von 2 Jahren über das bisherige Enddatum 31.12.2025.
Die französische Luftfahrtbehörde DSAC erlaubt die Nutzung des REST-Verfahrens bis Ende 2027. Das ist eine Verlängerung von 2 Jahren über das bisherige Enddatum 31.12.2025.
Bist du ein Organisationstalent? Bist du fit am PC und liebst es, Dinge zu planen? Dann bist du genau richtig bei uns! Wir bieten dir eine Berufsausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement ...
REST-Verfahren in Frankreich läuft wohl erst Ende 2026 aus statt wie bisher geplant Ende 2025. Ein Jahr Aufschub für Logistikunternehmen. Nach Brancheninformationen plant die DSAC eine Verlängerung bis zum 31.12.2026. Die dritte Fristverlängerung in Folge – noch ohne offizielle Bestätigung.
Der Sommer neigt sich dem Ende zu und das vierte Quartal 2025 steht vor der Tür. Höchste Zeit also, die Luftsicherheits-schulungen für die letzten Monate des Jahres zu planen!
Nächsten Montag, am 30. Juni 2025, läuft die finale Frist ab. Dann müssen LBA-zugelassenen Beteiligten der sicheren Lieferkett ihre Cybersicherheitsmaßnahmen vollständig umgesetzt haben. Keine Diskussion, keine Ausreden mehr. Viele Unternehmen sind noch nicht soweit ...
In diesem Artikel erläutern wir, welcher Luftsicherheitsbehörde Sie einen Arbeitgeberwechsel melden müssen, wenn die ZÜP aus einem anderen Bundesland stammt, und wie die Zuständigkeiten bei Personalwechseln in der sicheren Lieferkette geregelt sind.
Die französische Luftfahrtbehörde hat die Übergangsfrist für das REST-Verfahren (Inspection filtrage des fûts par équipes cyno) erneut verlängert. Statt wie bisher geplant am 30. April 2025 auszulaufen, wird die Übergangsperiode nun bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt.
Das französische REST-Verfahren für Sonderkontrollverfahren bei Luftfracht endet am 30. April 2025, während der alternative "Frachttourismus" nach Österreich auf unerwartete Hindernisse stößt. In diesem Newspost erfahren Sie, welche Optionen Ihnen als Versender noch bleiben und warum eine Zulassung als bekannter Versender jetzt wichtiger denn je wird. ...
Unternehmen hatten extrem wenig Zeit, Cybersicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Wie geht das LBA vor, wenn Sie mit nicht vollständiger Umsetzung "erwischt" werden? In den ersten Wochen des Jahres waren die Prüfer selbst noch nicht im Thema, aber mittlerweile zeichnet sich eine durchgängige Vorgehensweise ab. ...
Das Luftfahrt-Bundesamt hat bei ersten Prüfungen im neuen Jahr nicht nach Unterlagen zur Cybersicherheit gefragt. Letzte Woche war ich zufällig bei einem unserer Kunden vor Ort, als das Luftfahrt-Bundesamt zu einer unangemeldeten Kontrolle kam. ...
Das Luftfahrt-Bundesamt hat die Auslegung der Anforderungen an die manipulationssichere Verpackung für Luftfracht überraschend verschärft. Diese Entwicklung stellt die Beteiligten der sicheren Lieferkette vor neue Herausforderungen in den täglichen Arbeits...
Stand 28.11.2024 - Die französischen Behörden haben die Frist für die Beendigung des REST-Verfahrens vom 31. Dezember 2024 auf den 30. April 2025 verlängert. Dies ist die zweite Verlängerung, nachdem es zuvor schon eine Verschiebung vom 30. September 2024 zum 31. Dezember 2024 gab. Diese Verlängerung bietet Unternehmen zusätzliche Zeit für ...
Schulungsanbieter und Unternehmen in der Luftsicherheit können aufatmen. Heute, am 8. November 2024, hat das Luftfahrt-Bundesamt bekannt gegeben, das WBTs mit Luftsicherheitsthemen zum Jahresende DOCH NICHT ihre Gültigkeit verlieren.
ALLE heute im Schulungsmarkt verfügbaren Online-Schulungen zur Luftsicherheit dürfen ab dem 1. Januar 2025 von den Schulungsunternehmen nicht mehr angeboten werden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, dass alle Mitarbeiter deren 11.2.3.9 Schulungsnachweise bis 31.03.2025 ablaufen, noch in diesem Jahr erneut zur 11.2.3.9 Schulung angemeldet werden und ...
Stand 11. Juli 2024 - Die DSAC hat heute zwei Änderungen bei den Kontrollverfahren luftdicht verschlossener Behälter in der Luftfracht in Frankreich mitgeteilt. Beide Änderungen sollen das Verfahren für Unternehmen vereinfachen und mehr Zeit für die nötigen unternehmensinternen Änderungen geben.
Seit 2018 dürfen deutsche Transporteure sichere Luftfracht nur transportieren, wenn sie vom Luftfahrt-Bundesamt eine behördliche Transporteur Zulassung haben. In anderen EU Staaten war das bisher nicht so. Zum Nachteil deutscher Transporteure ...
Das Luftfahrt-Bundesamt hat die Schulungsdauer der Fortbildung für Luftsicherheitsbeauftragte von fünf auf zehn Stunden erhöht. Für ein Seminar oder Webinar sind zehn Unterrichtsstunden am Stück schon ziemlich stressig. Wir freuen uns daher, dass wir Ihnen jetzt eine neue Kombi-Schulung anbieten können, in der die Teilnehmenden diesen Zeitaufwand flexibler organisieren können.
Stand 22. April 2024 - Frankreich schafft das REST-Verfahren für Behälter über 25 L ab. Hier erfahren Sie im Detail, welche Behältergröße in welchem Zeitraum zu welchen Bedingungen als Luftfracht sicher gemacht werden kann.
Am 1. April 2024 haben die französischen Behörden eine FAQ zur Änderung bei der Kontrolle von Fässern in der Luftfracht veröffentlicht. Wir haben das Dokument übersetzt und kommentiert und veröffentlichen die Übersetzung auf dieser Seite.
Deutsche Unternehmen, die das REST-Verfahren in Frankreich nutzen, müssen ab 1. April eine Genehmigung der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC besitzen. Die Beantragung dauert bis zu 30 Tage. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie dazu wissen müssen und bieten Ihnen den Downloadlink des notwendigen ...
In diesem Artikel stellen wir einige wichtige Änderungen der Luftsicherheitsschulungsverordnung 2023 vor. Dabei konzentrieren wir uns auf die Änderungen, die für die Unternehmen der sicheren Lieferkette relevant sind. Beispielsweise ändern sich die Schulungen für Luftsicherheitsbeauftragte bei bekannten Versendern, reglementierten Beauftragten ...
Im Jahr 2023 gibt es eine wichtige Änderung bei der EU Datenbank zur Sicherheit der Lieferkette. Dieser Artikel richtet sich an alle Nutzer der EU-Datenbank und beschreibt eine Änderung, die Sie zwingend im Laufe des Jahres 2023 durchführen müssen! ...
Nach intensiven und kontrovers geführten Tarifverhandlungen, die auch von Warnstreiks begleitet wurden, gibt es gute Nachrichten für die 25.000 Beschäftigten an den Luftsicherheitskontrollen in Deutschland. Am 16. Mai 2023 erzielten die Tarifvertragsparteien BDLS, ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Einigung zu den Themen Zeitzuschläge und Führungskräftezulagen.
Das BMI hat eine Neugestaltung der Luftsicherheitsgebührenverordnung angekündigt. Im Ergebnis bedeutet das für die Dienstleister in der Luftsicherheit, dass bestehende Gebühren erhöht werden und neue Gebühren eingeführt werden sollen. ...
Im ersten Beitrag in unserem neuen News-Blog informieren wir Sie über eine Verschärfung der Anforderungen bei Luftsicherheitsschulungen.
Viele Mitarbeiter, die bisher mit einer 11.2.7 Schulung auskamen, müssen ab Januar 2023 eine 11.2.3.9 Schulung nachweisen. Davon betroffen sind ...
Änderungen des Zugangs zur EU-Datenbank
Alle vorhandenen Zugänge zur „Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette“ müssen personalisiert werden.
Das bedeutet konkret, dass sich die […]
Neue Schulungsvorgaben für Luftsicherheitsbeauftragte
Ab dem 01.01.2022 gelten neue Schulungsvorgaben für Mitarbeiter, die im Bereich Luftfracht tätig sind. Es handelt sich um […]
11.2.3.9 Online Schulung für Fahrer von Transporteuren, reglementierten Beauftragten und bekannten Versendern
Aktuell verfügen die meisten Fahrer […]
Änderung der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette (Luftsicherheit) Jetzt Angabe der E-Mail-Adresse erforderlich!
Vergabe Sicherheitsstatus Luftfracht-/Luftpost aus dem Homeoffice verlängert Verlängerung der Duldung der Statusvergabe aus dem Homeoffice durch reglementierte Beauftragte bis zum 30.04.2021!
Das Luftfahrt-Bundesamt hat […]
Luftsicherheit: Statusvergabe aus dem Homeoffice verlängert Verlängerung der Duldung der Statusvergabe aus dem Homeoffice durch reglementierte Beauftragte bis zum 31.01.2021
Das Luftfahrt-Bundesamt hat […]
Umgang mit dem Samsung Galaxy Note7 Das EASA Safety Information Bulletin (SIB) No.: 2016-14R1 vom 12.10.2016 und die Verbesserung vom 13.10.2016 informiert […]
Abwesenheit des Sicherheitsbeauftragten
Der Sicherheitsbeauftragte hat die Pflicht für die Überwachung und Einhaltung der Sicherheitskontrollen zu sorgen. Es ist zwingend notwendig, dass […]
Zuverlässigkeitsüberprüfungen bald für alle
Die Sicherheit des Luftverkehrs wird stetig verbessert: Für die Luftfracht werden sogenannte „sichere Lieferketten“ rechtlich geregelt. Arbeitnehmer in […]
Fälschungssichere Schulungs-Zertifikate im Bereich Luftsicherheit
Wegen in der Vergangenheit immer wieder aufgetretener Manipulationen an Zertifikaten wurden nun neue Richtlinien in Bezug auf […]
Transporteure – Transporteurserklärungen
Mit der aktuellen Transporteurserklärung wird den Transporteuren eingeräumt, Transporte an einen weiteren Dritten zu vergeben, sofern dieser eine Transportvereinbarung […]
Neue LBA Formulare und Vorlagen zur Verfügung gestellt
Aufgrund der DVO (EU) Nr. 2015/1998 hat das LBA folgende Formulare aktualisiert und veröffentlicht:
Neuer Name für die „Datenbank der Union zur Sicherheit der Lieferkette“
Die Bezeichnung der RACD Datenbank wird sich wie folgt ändern:
ab dem […]
Änderung der Zulassungsnummern für reglementierte Beauftragte und bekannte Versender
Zum ersten Februar 2016 ändern sich alle Zulassungsnummern in der Datenbank der Union […]
Neue Fassung des Modulsystems zur Durchführung von Luftsicherheitsschulungen
Im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium für Verkehr und […]
VO (EU) Nr. 185/2010 abgelöst / ersetzt durch VO (EU) Nr. 2015/1998
Ab dem 01. Februar 2016 tritt die neue VO (EU) […]
Die „First Class Management GmbH“ ist eine Unternehmensberatung für Speditionen und Logistik-Dienstleister.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der
Zu diesen Themen bieten wir auch Seminare, Webinare und Onlinekurse an.
Wenn Sie eine Zertifizierung oder Zulassung anstreben, haben Sie vermutlich viele Fragen.
Für eine erstes Sondierungsgespräch kommen wir gerne kostenlos zu Ihnen.
0421 69 000 800
