Beratung zur Luftsicherheit
Hilfe für Sicherheitsbeauftragte
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Als “externer Luftsicherheitsbeauftragter” bieten wir Ihne Beratung für die Luftsicherheit

Als externer Luftsicherheitsbeauftragter bieten wir Ihnen eine Rundum-Sorglos Betreuung im gesamten Bereich Luftsicherheit an. Mit Sicherheit – sicher!

Wir bieten Unternehmen, die eine LBA-Zulassung in der Luftsicherheit anstreben oder schon besitzen, anlassbezogene Beratung oder dauerhafte Betreuung.

Damit unterstützen und entlasten wir Ihre internen Luftsicherheitsbeauftragten bei allen Fragen rund um die Zulassung. Unsere Schwerpunkte sind:

Was ist ein Luftsicherheitsbeauftragter?

Ein Luftsicherheitsbeauftragter ist eine Person, die für die Luftsicherheit bzw. für die Luftfrachtsicherheit zuständig ist. Um diesen Titel trage zu dürfen, muss die Person (sowie ihr Stellvertreter der jeweiligen Niederlassung) eine Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten erfolgreich absolvieren.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 besagt, dass alle reglementierten Unternehmen pro Standort mindestens einen Luftsicherheitsbeauftragten sowie möglichst einen Stellvertreter, vorweisen müssen.

Die folgenden Unternehmen müssen Luftsicherheitsbeauftragte benennen:

  • bekannte Versender
  • reglementierte Beauftragte
  • bekannte Lieferanten
  • reglementierte Lieferanten
  • behördlich zugelassene Transporteure

Was sind die Aufgaben eines Luftsicherheitsbeauftragten?

Ein Luftsicherheitsbeauftragter nimmt eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle im Unternehmen ein. Zu seinen allgemeinen Aufgaben zählen u.a.

  • die Ausarbeitung des erforderlichen Sicherheitsprogrammes für das Unternehmen sowie dessen richtige Umsetzung und konsequente Einhaltung.
  • die mindestens 1x jährliche Durchführung eines internen Sicherheitsaudits bzgl. des Luftfracht-Sicherheitsprogrammes.
  • die regelmäßige Aktualisierung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms.
  • die Ansprechpartnerfunktion für die Mitarbeiter.
  • die Vermittlerfunktion zwischen dem Unternehmen und dem Luftfahrt-Bundesamt.

Kostenlose Beratung

Haben Sie In­ter­esse an einer Beratung im Bereich Luftsicherheit? Dann ru­fen Sie uns doch ein­fach mal an. Fragen kostet nichts!

Wir kommen für ein Erstgespräch zu Ihnen und be­sprechen Ihre Mög­lich­keiten.

Welche Voraussetzungen muss ein angehender Luftsicherheitsbeauftragter mitbringen?

Bevor ein Luftsicherheitsbeauftragter seiner Tätigkeit nachgehen kann, muss die Person zunächst einmal vom Unternehmen ausgewählt und benannt werden. Diese Benennung gilt für alle angehenden Luftsicherheitsbeauftragten sowie dessen Stellvertreter. Dies soll u.a. gewährleisten, dass den Mitarbeitern ihre zukünftigen Luftsicherheitsbeauftragten als Ansprechpartner bekannt sind. Die Person wird gemäß den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts namentlich im Sicherheitsprogramm hinterlegt oder die Benennungsurkunde wird als Anlage des Luftfrachtsicherheitsprogramms aufgeführt und ebenfalls beim LBA eingereicht.

Ein weiterer verbindlicher Schritt eines angehenden Luftsicherheitsbeauftragten ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Diese Überprüfungen sind grundsätzlich auch für alle anderen Mitarbeiter mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht notwendig und dienen zudem als Voraussetzung für Luftsicherheitsschulungen. Dabei obliegt die Zuständigkeit der Durchführung einer §7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung der jeweiligen Luftsicherheitsbehörde des Bundeslandes.

Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach §7 LuftSiG sind in Abständen von höchstens 5 Jahren zu wiederholen. Wenn eine positive Bescheinigung der §7 LuftSiG vorliegt, ist die Person dazu berechtigt, an Luftsicherheits-Schulungen und damit insbesondere der Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten teilzunehmen.

Dieser letzte Schritt zum qualifizierten Luftsicherheitsbeauftragten ist eine „35-Stunden-Schulung Luftsicherheitsbeauftragter“ gemäß den Vorgaben des LBA. Diese Schulung wird ausschließlich von vom LBA zugelassenen Ausbildern durchgeführt. Diese Schulung ist in insgesamt 34 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten eingeteilt. Zum Abschluss erfolgt eine Lernzielkontrolle.

Eine Weiterbildung bzw. eine Auffrischung des Lernstoffes ist innerhalb von 5 Jahren mit einer 4-stündigen Schulung möglich, sofern die Person weiterhin als Luftsicherheitsbeauftragter tätig sein möchte. Sollte die Fortbildung nicht innerhalb der 5 Jahre durchgeführt werden, verfällt die Qualifikation als Luftsicherheitsbeauftragter.

Zusätzlich zu der oben genannten Schulung muss der Luftsicherheitsbeauftragte eine Schulung gemäß 11.2.3.9 (EU) DVO 2015/1998 absolvieren. Diese ist nötig, da der Luftsicherheitsbeauftragte in den meisten Fällen auch selbst Sicherheitskontrollen durchführt.

Das sagen unsere Kunden

Fachlich und menschlich eine exzellente Wahl

First Class Management arbeitet für uns als interner Auditor und als Berater für unser Luftsicherheitsprogramm.

Frau Schurig und Ihr Team verstehen es Fragen zur Luftsicherheit stets professionell und freundlich zu beantworten.

Wir können FCM nur weiterempfehlen

Pan ASIA Logistics Deutschland GmbH
Georg Geiger, Niederlassungsleiter Stuttgart

Warum Sie sich für First-Class-Management entscheiden sollten

Viele Unternehmen werben mit den nötigen Fachkenntnissen und bieten die Funktion als externe Berater für Luftsicherheitsanforderungen an. Das Preis-Leistungsverhältnis schwankt von Beratungsunternehmen zu Beratungsunternehmen jedoch sehr stark. Achten Sie deshalb bei jedem Anbieter auf das durchführbare Leistungsangebot und welche Leistungen im Betreuungsvertrag abgedeckt werden.

Eine Betreuung durch die First Class Management GmbH beinhaltet ein Rundum sorglos Paket für Ihr Unternehmen. Wir übernehmen, soweit möglich, sogar die lästigen Aufgaben wie den Schriftverkehr für Sie. Mit uns stehen Sie immer auf der sicheren Seite – ein Betreuungsvertrag, der sich für Ihr Unternehmen voll und ganz auszahlt.

Leistungsbeschreibung und Aufgaben bei der Bereitstellung eines externen Beraters für die Luftsicherheit durch First Class Management

  • Es ist die Aufgabe des externen Beraters für die Luftsicherheit, das Luftfrachtsicherheitsprogramm/die Luftsicherheitsprogramme fortzuschreiben sowie alle gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Änderungen umzusetzen.
  • Schriftliche Anpassungen des Luftfrachtsicherheitsprogrammes bei internen Änderungen.
  • Weitere Anpassungen bei gesetzlichen Änderungen (u.a. LBA Vorgaben, Luftsicherheitsgesetz, etc.).
  • Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
  • Darauf hinzuweisen, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den

Anforderungen der Luftsicherheit entsprechend verhalten, insbesondere auch die Mitarbeiter über entsprechende Verhaltensregeln zu informieren

  • Stichprobenartige Kontrollen der praktischen Umsetzung.
  • Kontrollen des Luftfahrt-Bundesamtes persönlich zu begleiten (Re-Audit).
  • Den Auftraggeber zeitnah über relevante Änderungen in der Luftsicherheit zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
  • Den Schriftverkehr zwischen dem Auftraggeber und dem Luftfahrt-Bundesamt zu übernehmen (beispielsweise: Einreichung von Revisionen des Luftfrachtsicherheitsprogrammes)
  • Professionelle Beratung rund um den Bereich: Reglementierter Beauftragter / Bekannter Versender / Fremddienstleister / Transporteure / TPL / Luftfrachtsicherheit

Die Preise werden von uns nicht pauschal vergeben. Wir erkundigen uns vorab, wie Sie aufgestellt sind und wie Ihr Unternehmen arbeitet. Dadurch sind wir in der Lage, die Kosten preiswert dem tatsächlichen Aufwand entsprechend zu kalkulieren.

Kostenlose Beratung

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Wir kommen für ein Erstgespräch zu Ihnen und be­sprechen Ihre Mög­lich­keiten.