Beratung zur Luftsicherheit
Hilfe für die Stellen der sicheren Lieferkette
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Die First Class Management GmbH berät und betreut Speditionen, Logistikdienstleister und produzierende Unternehmen in der Luftsicherheit.

Wer Luftfracht versendet, transportiert, lagert oder bearbeitet, braucht in vielen Fällen eine Luftfahrt-Bundesamt-Zulassung. Der Weg dorthin ist aufwendig, und auch danach bleibt die Arbeit nicht aus. Sicherheitsprogramme wollen gepflegt, Schulungen organisiert werden. Hinzu kommen Zuverlässigkeitsüberprüfungen und immer neue Vorschriften, die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen müssen.

Unsere Beratung gilt für diese fünf Statusvarianten:

Kostenlose Erstberatung

Als spezialisierte Beratung für Luftsicherheitszulassungen des Luftfahrt-Bundesamts begleiten wir Sie durch alle komplexen Anforderungen.

Vom ersten Antrag bis zur regelmäßigen Verlängerung alle fünf Jahre – wir sind Ihr verlässlicher Partner für alle Belange rund um die Luftsicherheit.

Haben Sie Interesse an einer Beratung? Melden Sie sich gerne bei uns!

1. Beratung bei der Erstzulassung

Wer das erste Mal mit den Anforderungen der Luftsicherheit konfrontiert wird, sieht sich einem dichten Geflecht aus Gesetzen und Verordnungen gegenüber.

Wie kommen Sie unternehmensintern zu einem Luftsicherheitsbeauftragten? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen? Wie erstellt man ein Luftfracht-Sicherheitsprogramm? Und vieles mehr…

Ohne fachliche Unterstützung ist dieser Weg kaum zu bewältigen. Wir beraten Sie zur passenden Zulassungsart und unterstützen Sie bei den verschiedenen Schritten, die Sie bewältigen müssen.

Welche Variante zu Ihrem Unternehmen passt und was hinter den einzelnen Begriffen steckt, erklärt unsere Übersichtsseite zu den Zulassungen Luftsicherheit.

Mehr zur Rolle und zu den Aufgaben des Luftsicherheitsbeauftragten finden Sie im Lexikon-Eintrag Luftsicherheitsbeauftragter.

2. Hilfe bei der Verlängerung nach fünf Jahren

Ihre Zulassung gilt für fünf Jahre. Dann wird Ihr Unternehmen erneut vom Luftfahrt-Bundesamt (abgekürzt LBA) überprüft.

Wer die Frist versäumt, verliert seinen Status und muss das gesamte Verfahren von vorn durchlaufen. Auch ein eingehaltener Termin schützt nicht zuverlässig, wenn Ihr Sicherheitsprogramm in der Zwischenzeit nicht aktualisiert wurde oder vom LBA andere Mängel festgestellt werden.

Wir behalten die Laufzeit Ihrer Genehmigung im Blick und melden uns rechtzeitig bei Ihnen, bevor sie abläuft. Den Antrag auf wiederholende Zulassung bereiten wir für Sie vor. Beim anschließenden Re-Audit beim LBA begleiten wir Sie persönlich vor Ort.

Laufende Betreuung Luftsicherheit

Auch in den fünf Jahren zwischen zwischen den regelmäßigen LBA-Überprüfungen steht Ihr Unternehmen nicht still. Das LBA und die europäischen Behörden ändern die Vorschriften mehrmals pro Jahr. Neue Schulungspflichten kommen hinzu, und bestehende Verfahren werden überarbeitet. Auch Fristen rücken näher, die Sie im Auge behalten müssen.

Für Ihr Unternehmen bedeutet das eine fortlaufende Aufgabe. Ihr Sicherheitsprogramm und Ihre internen Abläufe müssen ständig an die geltenden Vorgaben angepasst werden. Dieser Aufwand wirkt am Anfang oft handhabbar, summiert sich über die Jahre aber spürbar.

Mit einem Betreuungsvertrag stehen wir für die gesamte Laufzeit Ihrer Zulassung für Sie zur Verfügung.

Ein Blick auf die letzten Jahre zeigt die ständig wechselnden Anforderungen:

  • 2018: Einführung des behördlich zugelassenen Transporteurs. Wer Luftfracht befördert, muss jetzt völlig neue Voraussetzungen erfüllen.
  • 2019: Das bis dahin erlaubte Sonderkontrollverfahren wird verboten. Alle Unternehmen, die bis dahin dieses Verfahren verwendet haben, müssen neue Lösungen finden.
  • 2021/ 2022: Im Rahmen der Pandemie werden Regelungen für luftsicherheitsrelevante Arbeiten aus dem Homeoffice eingeführt und wieder abgeschafft.
  • 2022: Die Unternehmen müssen neue Maßnahmen und Schulungen zur Förderung der Sicherheitskultur einführen und dokumentieren. Der Beratungsbedarf ist hoch.
  • 2023: Die Vorschriften, wer welche Luftsicherheitsschulung absolvieren muss, ändern sich. Für tausende von Mitarbeitern werden zusätzliche Schulungen nötig.
  • 2023: Für die wichtige EU-Datenbank, die alle betroffenen Unternehmen regelmäßig benutzen müssen, wird eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingeführt.
  • 2023: Verschiedene luftsicherheitsrelevante Anträge werden ab jetzt online übermittelt statt per Briefpost.
  • 2024: Nun kündigt auch Frankreich die Abschaffung des Sonderkontrollverfahrens an. Unternehmen, die seit der Abschaffung 2019 in Deutschland nach Frankreich ausgewichen waren, müssen wieder neue Lösungen finden.
  • 2024: Das LBA verschärft die Anforderungen an die Verpackung von Luftfracht. Wer Luftfracht verpackt oder kontrolliert, muss sich entsprechend umstellen.
  • 2024: So wie 2022 Maßnahmen und Schulungen zur Sicherheitskultur eingeführt werden mussten, müssen jetzt Maßnahmen und Schulungen zur Cybersicherheit eingeführt werden. Die Zeitfenster sind eng, die behördlichen Vorgaben schwer verständlich.
  • 2025: Es gibt eine neue Luftsicherheitsschulungsverordnung. Schulungsinhalte aller Luftsicherheitsschulungen ändern sich. Webinare sind nur noch eingeschränkt zulässig.
  • 2025: Das LBA veröffentlicht neue Versionen des Musterluftfrachtsicherheitsprogramms.
  • 2025 Neue EU-Vorschriften zu etablierten Geschäftsbeziehungen und Risikoanalysen für Fracht-annehmende Stellen erhöhen den bürokratischen Aufwand.
  • 2026: Für die gerade erst seit einem Jahr in der Praxis laufenden Cybersicherheitsschulungen werden neue Regelungen eingeführt. Die Schulungsabläufe und Dokumentation müssen wieder geändert werden.

Sie sehen, es passiert ziemlich viel jedes Jahr. Und wie bei EU- und Bundesbehörden zu erwarten, wird Ihnen alles in abstraktem Beamtendeutsch präsentiert und konkrete Erläuterungen lassen lange auf sich warten.

In der Theorie sollen Ihre unternehmensinternen Luftsicherheitsbeauftragten die laufende Überwachung dieser Aufgaben durchführen. In der Praxis sind die Sicherheitsbeauftragten aber meist hauptberuflich mit ganz anderen Aufgaben ausgelastet. Das macht es Ihnen schwer, die sich ständig ändernden Anforderungen sachgerecht umzusetzen.

Wer diese Änderungen nicht im Blick hat, geht in die nächste LBA-Kontrolle mit nicht erlaubten Prozessen und veralteten Unterlagen.

Wir informieren Sie bei Änderungen aktiv und helfen Ihnen, neue Anforderungen entsprechende den behördlichen Anforderungen in Ihre Abläufe einzubauen. Mit unserer Unterstützung bleibt auch Ihr Sicherheitsprogramm aktuell und besteht jede Überprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Was wir für Sie erledigen

Planung und Terminüberwachung

  • Verwaltung und rechtzeitige Planung Ihrer Luftsicherheitsschulungen und Auffrischungen
  • Überwachung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG und rechtzeitige Erinnerungen für Verlängerungsanträge
  • Überwachung der Laufzeit Ihres Status und rechtzeitige Vorbereitung des Folgeantrags beim LBA

Anpassung bei gesetzlichen Änderungen

  • Beratung zur Anpassung ihrer bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und Einführung behördlich neu geforderte Maßnahmen
  • Anpassung Ihres Sicherheitsprogramms bei internen Änderungen oder neuen gesetzlichen Vorgaben
  • Laufende Information über aktuelle Schulungsanforderungen und sicherheitsrechtliche Neuerungen

Begleitung bei internen Audits und LBA-Kontrollen

  • Planung und Durchführung Ihrer jährlichen internen Luftsicherheitsaudits
  • Fachgerechte Dokumentation Ihrer internen Audits
  • Persönliche Begleitung bei LBA-Kontrollen und Re-Audits zur Verlängerung
Das sagen unsere Kunden

Fachlich und menschlich eine exzellente Wahl

First Class Management arbeitet für uns als interner Auditor und als Berater für unser Luftsicherheitsprogramm.

Frau Schurig und Ihr Team verstehen es Fragen zur Luftsicherheit stets professionell und freundlich zu beantworten.

Wir können FCM nur weiterempfehlen

Pan ASIA Logistics Deutschland GmbH
Georg Geiger, Niederlassungsleiter Stuttgart

Warum Sie sich für First Class Management entscheiden sollten

Viele Unternehmen werben mit den nötigen Fachkenntnissen und bieten die Funktion als externe Berater für Luftsicherheitsanforderungen an. Nicht nur die Preise, auch die Leistungen schwanken zwischen den verschiedenen Anbietern sehr stark. Achten Sie deshalb bei jedem Anbieter im Detail darauf, welche Leistungen im Betreuungsvertrag abgedeckt werden.

Werden Sie bei neuen Anforderungen wirklich unternehmensspezifisch unterstützt? Oder schickt man ihnen einfach nur allgemeine Erläuterungen der neuen Regeln, während eine tatsächliche Änderung ihres Sicherheitsprogramms, oder eine persönliche Beratung, neue Kosten verursachen würde?

Eine Betreuung durch die First Class Management GmbH beinhaltet ein Rundum sorglos Paket für Ihr Unternehmen. 

Mit uns stehen Sie immer auf der sicheren Seite – ein Betreuungsvertrag, der sich für Ihr Unternehmen voll und ganz auszahlt.

FAQ Beratung und Betreuung Luftsicherheit

Kann FCM die Rolle des Luftsicherheitsbeauftragten für uns übernehmen, oder muss diese Person bei uns angestellt sein?

Der Luftsicherheitsbeauftragte muss in Ihrem Unternehmen benannt sein. Für jede Zulassung ist mindestens eine Person plus Stellvertretung erforderlich, die die Schulung gemäß Kapitel 11.2.5 absolviert hat und über eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG verfügt. Diese Benennung können wir Ihnen nicht abnehmen.

Was wir übernehmen können, ist der Großteil der laufenden Arbeit dahinter. Wir schulen Ihre Luftsicherheitsbeauftragten, überwachen Fristen und Zuverlässigkeitsüberprüfungen, halten Ihr Sicherheitsprogramm aktuell und führen die jährlichen internen Audits durch. So bleibt die Rolle intern besetzt, ohne dass sie Ihre Mitarbeiter im Tagesgeschäft überlastet.

Was genau ist in einem Betreuungsvertrag enthalten, und welche Leistungen kosten extra?

Erstens die Planung und Terminüberwachung: Wir behalten Schulungen und Auffrischungen, Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie die Laufzeit Ihres Status im Blick und bereiten den Folgeantrag rechtzeitig vor.

Zweitens die Anpassung bei gesetzlichen Änderungen: Bei internen Änderungen und neuen Vorgaben wird Ihr Sicherheitsprogramm tatsächlich angepasst – nicht nur kommentiert.

Drittens die Begleitung bei internen Audits und LBA-Kontrollen: Dazu gehören auch die Durchführung und Dokumentation der jährlichen internen Audits.

Genau hier lohnt der Vergleich mit anderen Anbietern. Oft werden dort nur allgemeine Erläuterungen neuer Regeln verschickt, während die tatsächliche Änderung des Sicherheitsprogramms oder eine persönliche Beratung extra kostet. Unsere Betreuung ist als Rundum-sorglos-Paket angelegt. Den konkreten Leistungsumfang legen wir vorab transparent im Vertrag fest.

Wie erfahren wir von neuen LBA- oder EU-Vorgaben, bevor sie zum Problem werden?

Das LBA und die europäischen Behörden ändern die Vorschriften mehrmals pro Jahr, etwa neue Schulungspflichten, überarbeitete Verfahren oder neue Fristen. Wer diese Änderungen nicht im Blick hat, geht in die nächste LBA-Kontrolle mit nicht erlaubten Prozessen und veralteten Unterlagen.

Als Betreuungskunde müssen Sie die Behördenveröffentlichungen nicht selbst verfolgen. Bei Änderungen informieren wir Sie aktiv und erklären verständlich, was für Ihr Unternehmen konkret gilt. Wir helfen Ihnen, die neuen Anforderungen in Ihre Abläufe und Ihr Sicherheitsprogramm einzubauen, bevor sie bei einer Kontrolle zum Problem werden.

Brauchen wir trotz Betreuung weiterhin eigenes Personal für die Luftsicherheit?

Ja, in einem festgelegten Rahmen, abhängig von der Tätigkeit der einzelnen Personen. Mindestens ein Luftsicherheitsbeauftragter und eine Stellvertretung müssen in Ihrem Unternehmen benannt und geschult sein. Auch alle Mitarbeiter mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, Bordvorräten oder Flughafenlieferungen müssen weiterhin geschult und zuverlässigkeitsüberprüft sein.

Die Betreuung ersetzt dieses Personal nicht, sondern entlastet es. In der Praxis sind Luftsicherheitsbeauftragte meist hauptberuflich mit ganz anderen Aufgaben ausgelastet. Wir übernehmen die Planung, Überwachung und Dokumentation, damit Ihre Mitarbeiter sich auf ihr eigentliches Tagesgeschäft konzentrieren können.

Unterstützen Sie auch dann, wenn das LBA bei einer Kontrolle Mängel feststellt?

Ja. Wir begleiten Sie bereits persönlich bei angekündigten LBA-Kontrollen und Re-Audits. Die beste Absicherung gegen Beanstandungen ist eine gute Vorbereitung mit aktueller, lückenloser Dokumentation.

Stellt das LBA dennoch Mängel fest, müssen diese behoben werden, bevor die Zulassung erteilt oder verlängert wird. Auch dabei unterstützen wir Sie. Wir helfen, die Beanstandungen abzuarbeiten, passen Ihr Sicherheitsprogramm und Ihre Abläufe entsprechend an und bereiten die erneute Prüfung vor.

Gratis Beratung Luftsicherheit

Sie möchten Ihre Zulassung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen oder verlängern? Wir unterstützen Sie zuverlässig – von der Erstzulassung bis zur turnusmäßigen Verlängerung alle fünf Jahre.

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