AEO Zertifizierung
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AEO Zertifikat: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Auf dieser Seite können Sie sich zum Thema ZWB/AEO Zertifikat informieren.

Was bedeutet AEO?

AEO bedeutet „Authorized Economic Operator“ bzw. auf Deutsch ZWB oder „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter.“

Es handelt sich um die Bezeichnung für Unternehmen, die vom Zoll eine sogenannte AEO Bewilligung bekommen haben. Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Ein Unternehmen beantragt beim Zoll eine solche Bewilligung und reicht entsprechende Unterlagen ein.
  2. Die Zollbehörden prüfen die Unterlagen.
  3. Sofern aus Sicht der Zollbehörden alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine AEO Bewilligung erteilt.

Umgangssprachlich wird die Bewilligung oft „AEO Zertifikat“ genannt. Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bringt Unternehmen Vorteile bei der Zollabwicklung.

  • Die Bewilligung wird also durch den Zoll erteilt, ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig und zeitlich nicht befristet.
  • Der Begriff „Wirtschaftsbeteiligter“ bezieht sich dabei auf in der Europäischen Union ansässige Unternehmen, die am Zollgeschehen beteiligt sind.

Aus Sicht der Zollbehörden erleichtert die Bewilligung einzelner Unternehmen ein effektives Risikomanagement im Rahmen des EU-Sicherheitskonzepts.

Die AEO Zertifizierung – Gütesiegel und Kundenanforderung

Die Zulassung zum AEO gilt als Gütesiegel, das zunehmend von Kunden gefordert wird.

Für international tätige Unternehmen wird die AEO Zertifizierung oft vorausgesetzt. Sie ist deshalb ein MUSS um sich auf dem Markt zu positionieren und konkurrenzfähig zu sein.

Aber auch in Deutschland wird immer mehr Wert auf die AEO Zulassung gelegt. So werden z.B. von der versendenden Industrie und größeren Logistikunternehmen fast immer AEO zertifizierte Unternehmen eingesetzt. Die Unternehmen setzen den AEO Status als Sicherheits- und Qualitätssiegel voraus.

Die Zertifizierung als AEO kann durch die vom Zoll erteilte AEO Nummer nachgewiesen werden. Viele AEO zertifizierte Unternehmen werben auch mit ihrer AEO Zulassungsnummer und dem AEO Logo.

Jede AEO Zulassungsnummer kann in der AEO Datenbank eingesehen bzw. kontrolliert werden. In dieser Datenbank sind alle Unternehmen eingetragen, die der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben.

Welche Unternehmen können den AEO Status erhalten?

Alle Unternehmen – vom Hersteller bzw. Produzenten einer Ware bis zum Endempfänger – können den AEO Status beantragten.

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Ziele der Einführung der AEO Zertifizierung

Ziel des AEO Status ist die Absicherung der gesamten internationalen Lieferkette (Supply Chain), indem nur noch zertifizierte Unternehmen an der Lieferkette beteiligt sind.

Die Zertifizierung durch die Zollverwaltung folgt der Idee, alle Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, zu prüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie „sichere Teilnehmer“ am grenzüberschreitenden Warenverkehr sind. Nicht zuletzt sind diese Bestrebungen auf die Ereignisse des 11.September 2001 zurückzuführen.

Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ergeben sich aus:

  • Art. 38, 39 UZK Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 962/2013)
  • Art. 5 UZK-TDK Delegierte Verordnung (EU) 2016/341
  • Art. 24-35 UZK-IA Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447
  • AEO Leitlinien (als Unterstützung vom Zoll zur Verfügung gestellt)

Vorteile einer Zulassung als AEO

Der AEO Status kann in drei verschiedenen Varianten erteilt werden. Die Vorteile und Bewilligungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach gewünschter Status Variante.

AEO C

Das AEO-Zertifikat C „Zollrechtliche Vereinfachungen“ soll es dem AEO ermöglichen, zollrechtliche Vereinfachungen in Anspruch zu nehmen.

Dazu gehören vor allem die vereinfachten Verfahren bei der Ein- und Ausfuhr.

AEO S

Das AEO-Zertifikat S „Sicherheit“ soll dem Unternehmen Sicherheitserleichterungen gewähren.

Zwei Beispiele dafür sind

  • ein Anspruch auf eine unverzügliche Kontrolle bei einer Zollbeschau.
  • die Abgabe eines reduzierten Datensatzes bei der Vorab-Anmeldung.

AEO C/S

Das AEO-Zertifikat C/S „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ beinhaltet die Zertifikate AEO C und AEO S und ist der höchste Status der erreicht werden kann. Mit diesem Status bekommt man also die Vorteile von C und S.

Weitere Vorteile AEO

  • weniger häufige Prüfungen von Waren und Unterlagen (alle 3 Arten)
  • vorrangige Prüfung von zur Kontrolle ausgewählten Sendungen (alle 3 Arten)
  • bei Beantragung einer Bewilligung für die Inanspruchnahme zollrechtlicher Vereinfachungen werden die Voraussetzungen, die bereits bei der Erteilung des AEO-Zertifikats geprüft wurden, nicht erneut geprüft (für AEO-C und AEO-C/S)
  • reduzierter Datensatz bei der Abgabe von summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldungen, sog. Vorabanmeldungen (für AEO-S und AEO-C/S)
  • Vorabunterrichtung bei beabsichtigten Kontrollen (für AEO-S und AEO-C/S)
  • verbesserte Zusammenarbeit mit dem Zoll
  • gegenseitigen Anerkennung zwischen der EU und USA von AEO und C-TPAT
  • Anerkennung des AEO-Status als Qualitätsmerkmal (vertrauenswürdiger Geschäftspartner)
Das sagen unsere Kunden

„AEO – Großartige Unterstützung!“

Dank Ihrer großartigen Unterstützung und entsprechenden Anregungen, verlief das AUDIT des HZA perfekt.

Unsere Vorgehensweise und die eingereichten Unterlagen wurden vom Zoll mit sehr gut bewertet.

Globaltrans Internationale Logistik GmbH
Josef Dietz / Prokurist

Wie können Sie den AEO Status beantragen?

Nachdem Sie im Unternehmen alles vorbereitet haben, können Sie einen Antrag bei dem für Ihr Unternehmen zuständigen Hauptzollamt stellen.

Das AEO Zertifikat wird nur bewilligt, wenn das Unternehmen die entsprechenden Kriterien erfüllt.

Zu den Punkten, die Sie erfüllen müssen, zählen unter anderem:

  • Ansässigkeit im Zollgebiet der Europäischen Union
  • bisher angemessene Einhaltung der Zollvorschriften
  • ordnungsgemäße Buchführung des Unternehmens
  • nachweisliche Zahlungsfähigkeit des Antragstellers
  • geeignete Sicherheitsstandards (nur von AEO S und AEO C/S zu erfüllen)
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter / AEO Schulung
  • Erstellung einer Selbstbewertung (AEO Fragenkatalog)
  • Antragstellung zur AEO Prüfung und Zertifizierung
  • Dokumentation und verschiedene Anlagen und Nachweise beim Zoll einreichen. Einreichen müssen Sie zum Beispiel:
    – AEO Antrag,
    – AEO Fragenkatalog,
    – ggf. Nachweis der Sanktionslistenprüfung. (Anti Terror Liste / compliance screening)

Der Dokumentationsbedarf ist teilweise unternehmensspezifisch.

Setzen Sie beispielsweise Fremddienstleister ein, so muss sichergestellt werden, dass diese ordnungsgemäß mit der Ware bzw. Fracht umgehen. Die Sicherstellung der Anforderungen für Geschäftspartner und/oder Fremddienstleister kann beispielsweise durch deren eigene AEO Zulassung erfolgen oder für nicht selbst zertifizierte Unternehmen durch eine sogenannte Sicherheitserklärung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte.

Wir analysieren für Sie den Dokumentationsbedarf für Ihr Unternehmen.

Auf Wunsch helfen wir Ihnen die notwendige Dokumentation zu erstellen sowie die Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Ein Muster der Sicherheitserklärung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (auch AEO Sicherheitserklärung genannt) finden Sie auf unserer Downloadseite.

Wenn Sie bereits eine Zulassung als bekannter Versender, reglementierter Beauftragter oder eine ISO Zertifizierung haben, kann das Vorteile für Ihre AEO Zertifizierung bringen.

Ein Verweis auf ISO Zertifizierungen bzw. anderweitigen Zulassungen erzeugt sofort einen guter Eindruck. Es kann bei der Vorbereitung fürs AEO Zertifikat auch erheblicher Dokumentationsaufwand eingespart werden.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei

  • allen Ihren Fragen rund um das Thema AEO Zertifikat.
  • der Analyse, welche Personen in Ihrem Unternehmen geschult werden müssen.
  • der Schulung Ihrer Mitarbeiter. Mitarbeiterschulungen sind als Online- oder Präsenzschulungen möglich.
  • der Erstellung Ihres AEO Fragenkataloges und einem individuell für Sie angefertigten Ordner AEO.
  • allen anderen Dokumenten und Anträgen.
  • der Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Zulassungs-Audits durch den Zoll.
  • der Durchführung von internen Monitorings.
  • der Betreuung im gesamten Bereich AEO.
  • der Aufrechterhaltung und Umsetzung im Unternehmen. Dies bezieht sich hier insbesondere auf alle Zollanforderungen im Zusammenhang mit dem Fragenkatalog AEO.

Beratung zu Ihrer Zulassung

Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns an unter +49 (0)421 69 000 800 oder schicken Sie uns eine Email an kontakt@fcmanagement.de.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Meike Schurig.

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