Reglementierter Beauftragter
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Wenn Sie eine Zulassung als regB anstreben, haben Sie vermutlich viele Fragen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie.

Reglementierter Beauftragter

Der “reglementierte Beauftragte” ist eine Zulassung im Bereich der Luftsicherheit. Mit dieser Zulassung dürfen Sie sichere Luftfracht befördern und als Dienstelister Frachtkontrollen durchführen.

Die Beantragung des Status zum reglementierten Beauftragten lohnt sich, wenn Ihr Unternehmen in einem der folgenden Bereichen tätig ist:

  • Spediteure
  • Handlingsagenten
  • Logistikdienstleister
  • Lagerhalter
  • Verpacker

Wir helfen bei Ihrer Zulassung zum reglementierten Beauftragten und beim Luftfrachtsicherheitsprogramm – damit Sie Zeit für Ihr Alltagsgeschäft haben.

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Welche Vorteile bringt der Status „reglementierter Beauftragter?

  • Waren werden schneller am Flughafen abgewickelt
  • Reglementierte Beauftragte müssen Luftfracht und Luftpostsendungen keiner Sendungskontrollen unterziehen (z.B. Röntgen), sofern die Sendung aus der sicheren Lieferkette stammt.
  • Kosteneinsparung (durch das Wegfallen der Sendungskontrollen)
  • Höhere Kundenzufriedenheit durch Kosten- und Zeitersparnis
  • Reglementierte Beauftragte erreichen eine höhere Akzeptanz am Markt und werden bevorzugt beauftragt. Die Zulassung zum reglementierten Beauftragten strahlt Zuverlässigkeit und Professionalität aus.
  • Erhöhte Sicherheit und Qualität durch eigene Zulassung
  • Es werden neue Aufträge generiert. Sichere Luftfracht wird ausschließlich an regB´s vergeben.

Was sind die Aufgaben eines reglementieren Beauftragten?

Ein reglementierter Beauftragter hat wichtige Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. Diese Aufgaben muss das Unternehmen in Erfüllung seines erworbenen Status als „reglementierter Beauftragter“ erledigen.

Zu den Aufgaben eines reglementierten Beauftragten zählen unter anderem:

Der reglementierte Beauftragte muss dafür sorgen, dass keine verbotenen Gegenstände in die Luftfracht- sowie Luftpostsendung gelangen. Was zu den verbotenen Gegenständen gehört, definiert Nummer 6.0.2 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998:

Montierte Spreng- und Brandsätze, die nicht entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften befördert werden, gelten als in Fracht- und Postsendungen verbotene Gegenstände.“

Darüber hinaus gibt es auch noch verbotene Gegenstände gemäß Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz, die ebenfalls gemeldet werden müssen.

Der regB hat die Pflicht, Luftfracht- und Luftpostsendungen vor unbefugten Zugriffen sowie Manipulationen Dritter zu schützen. Um Luftfracht und Luftpost effektiv zu schützen, kann der regB zum Beispiel einen separaten Bereich (Raum oder Lagerplatz) festlegen. Mit einer kontrollierten Schlüsselverwaltung oder anderen Sicherungsmaßnahmen kann der Zugang für diese Bereiche auf geschulte und überprüfte Personen beschränkt werden.

Der reglementierte Beauftragte muss dafür sorgen, dass kein unbefugter Dritter Zugang zu den Betriebsräumen und den Lagerhallen bekommt. Die Betriebsstätte muss gesichert sein. Zudem müssen die luftfrachtrelevanten Bereiche so geschützt werden, dass Unbefugte sowie externe Personen und Besucher keinen unbegleiteten Zutritt erhalten.

Verfahren der Zulassung zum reglementierten Beauftragten

Reglementierte Beauftragte werden standortbezogen vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen. Dazu muss der Betrieb:

  • eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem Luftfahrt Bundesamt zeichnen
  • ein Sicherheitsprogramm erstellen, umsetzen und aufrechterhalten (Luftfracht-Sicherheitsprogramm)
  • mindestens eine Person als Luftsicherheitsbeauftragten schulen (Schulung 11.2.5 in Verbindung mit 11.2.2)
  • alle Mitarbeiter und Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht / Luftpost entsprechend schulen (Schulung gemäß Kapitel 11.2.7 der VO (EU) Nr. 2015/1998)
  • alle Mitarbeiter die Sicherheitskontrollen an identifizierbarer Luftfracht / Luftpost durchführen schulen (Schulung 11.2.3.9)
  • die Validierung (Zulassungs-Audit / vor Ort) durch das Luftfahrt Bundesamt positiv bestanden haben

Das Zulassungsaudit dient dazu die Inhalte des Sicherheitsprogramms zu prüfen sowie dessen mangelfreie Umsetzung im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung und Kontrolle zu begutachten. Die Kontrolle wird ausschließlich vom Luftfahrt Bundesamt durchgeführt.

Die Kontrollen werden mindestens alle 5 Jahre seitens des Luftfahrt Bundesamt wiederholt. Zudem müssen reglementierte Beauftragte selbstverständlich auch nach der Zulassung alle im Sicherheitsprogramm beschriebenen Anforderungen einhalten. Zur Selbstüberprüfung muss der reglementierte Beauftragte (regB) einmal jährlich ein internes Audit durchführen und dokumentieren.
Eine ausführliche Beschreibung der Abläufe finden Sie in unserem Artikel 10 Schritte zur Zulassung als Reglementierter Beauftragter.

Das sagen unsere Kunden

„Super Service, sehr zufrieden!“

Nach unserem Standort in Frankfurt hat Frau Schurig das Luftfracht-Sicherheitsprogramm auch für unsere Niederlassung in Leipzig erstellt.

Durch die gute inhaltliche Vorbereitung und vor Ort Begleitung bei der LBA Abnahme haben wir den Status als reglementierter Beauftragter sehr schnell erhalten.

Frau Schurig war für unsere Fragen vorher und nachher immer erreichbar.

Erik Ritterbach, Manager Operations • LEJ

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei

  • allen Ihren Fragen rund um das Thema Luftsicherheit
  • der Analyse, welche Personen in Ihrem Unternehmen geschult werden müssen
  • der Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • der Erstellung Ihres Sicherheitsprogramms und einem individuell für Sie angefertigtem Ordner „Luftsicherheit“
  • allen anderen Dokumenten und Anträgen
  • der Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Zulassungs-Audit
  • der Durchführung von internen Audits
  • der Betreuung im gesamten Bereich Luftsicherheit

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