Reglementierter Lieferant
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Wenn Sie eine LBA-Zulassung als Lieferant anstreben, haben Sie vermutlich viele Fragen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie.

Reglementierter Lieferant

Wir übernehmen die Dokumentationserstellung und begleiten Sie zur Zulassung als reglementierter Lieferant sowie darüber hinaus.

Definition „Reglementierter Lieferant“ in einfachen Worten:

„Reglementierte Lieferanten sind in den meisten Fällen Cateringunternehmen / Cateringbetriebe die Waren (Lebensmittel, Zeitschriften, etc.) zu Flughafenanlieferungen und Bordvorräten weiterverarbeiten. Hat ein reglementierter Lieferant eigene Kontrollverfahren eingeführt und wendet diese an oder wurden durch den reglementierten Lieferanten sogenannte bekannte Lieferanten anerkannt, müssen die Lieferungen des reglementierten Lieferanten keine Kontrollen am Flughafen mehr zugeführt werden und können somit direkt in den Sicherheitsbereich verbracht werden.“

Definition „reglementierter Lieferant“ seitens des Luftfahrt Bundesamt:

„Ein reglementierter Lieferant ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten Bordvorräte unmittelbar in ein Luftfahrzeug zu liefern.“

Verfahren der Zulassung zum reglementierten Lieferanten

Reglementierte Lieferanten werden vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen. Dazu muss der Lieferant:

  • eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem Luftfahrt Bundesamt zeichnen
  • ein Sicherheitsprogramm erstellen, umsetzen und aufrechterhalten (reglementierte Lieferanten-Sicherheitsprogramm)
  • mindestens eine Person als Luftsicherheitsbeauftragten schulen (Schulung gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kapitel 11.2.5 in Verbindung mit 11.2.2)
  • alle Mitarbeiter und Personen mit Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen entsprechend schulen (Schulung gemäß Kapitel 11.2.7 der VO (EU) Nr. 2015/1998)
  • alle Mitarbeiter die Sicherheitskontrollen an identifizierbaren Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen durchführen schulen (Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) Nr. 2015/1998)
  • die Validierung (Zulassungs-Audit / vor Ort) durch das Luftfahrt Bundesamt positiv bestanden haben

Das Zulassungsaudit dient dazu die Inhalte des Sicherheitsprogramms zu prüfen sowie dessen mangelfreie Umsetzung im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung und Kontrolle zu begutachten. Die Kontrolle wird ausschließlich vom Luftfahrt Bundesamt durchgeführt. Die Kontrollen werden mindestens alle 5 Jahre seitens des Luftfahrt Bundesamt wiederholt, zudem müssen reglementierte Lieferanten selbstverständlich auch nach der Zulassung alle im Sicherheitsprogramm beschriebenen Anforderungen einhalten.

Zur Selbstüberprüfung muss der reglementierte Lieferant jedes Jahr ein sogenanntes internes Audit durchführen und dokumentieren.

Das sagen unsere Kunden

Fachlich und menschlich eine exzellente Wahl

First Class Management arbeitet für uns als interner Auditor und als Berater für unser Luftsicherheitsprogramm.

Frau Schurig und Ihr Team verstehen es Fragen zur Luftsicherheit stets professionell und freundlich zu beantworten.

Wir können FCM nur weiterempfehlen

Pan ASIA Logistics Deutschland GmbH
Georg Geiger, Niederlassungsleiter Stuttgart

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei

  • allen Fragen rund um die Belieferung von Bordvorräten und Ihre Zulassung als reglementierter Lieferant
  • der Analyse, welche Personen mit Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten und Flughafenlieferungen zu schulen sind
  • der Schulung Ihres Luftsicherheitsbeauftragten und Ihrer Mitarbeiter – je nach Funktion nach den Kapiteln 11.2.3.10 bzw. 11.2.5
  • der Erstellung Ihres reglementierte-Lieferanten-Sicherheitsprogramms und eines individuell angefertigten Ordners „Luftsicherheit“
  • der Verpflichtungserklärung an das Luftfahrt-Bundesamt und der Vorbereitung sämtlicher Unterlagen und Anträge
  • der Organisation und Begleitung der Validierung, die das Luftfahrt-Bundesamt bei Ihnen vor Ort durchführt
  • der Durchführung Ihrer jährlichen internen Audits in Zusammenarbeit mit Ihren Luftsicherheitsbeauftragten
  • der Anerkennung eigener bekannter Lieferanten, falls Sie diesen Weg gehen möchten
  • der dauerhaften Betreuung in allen Belangen der Luftsicherheit, von der Schulungsplanung bis zur Aktualität Ihres Sicherheitsprogramms

FAQ Reglementierter Lieferant

Worin unterscheidet sich der reglementierte Lieferant vom bekannten Lieferanten?

Der reglementierte Lieferant wird vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen und darf Bordvorräte unmittelbar in ein Luftfahrzeug liefern. Der bekannte Lieferant wird dagegen nicht vom LBA zugelassen, sondern von seinen Kunden anerkannt und benannt, also von Luftfahrtunternehmen oder reglementierten Lieferanten. Er beliefert diese Unternehmen und liefert nicht selbst ins Flugzeug.

Auch die Überprüfung läuft unterschiedlich. Beim reglementierten Lieferanten führt das LBA das Zulassungsaudit durch und wiederholt die Kontrollen mindestens alle fünf Jahre. Der bekannte Lieferant wird von einem anerkannten EU-Validierer validiert, und zwar alle zwei Jahre.

Kann ein reglementierter Lieferant selbst bekannte Lieferanten anerkennen?

Ja, das ist eine Besonderheit dieses Status. Ein reglementierter Lieferant kann eigene bekannte Lieferanten anerkennen und benennen. Die Zulieferer des reglementierten Lieferanten müssen dafür eine Verpflichtungserklärung zeichnen, ein Sicherheitsprogramm umsetzen, ihr Personal schulen und die Validierung bestehen.

Das bringt einen Vorteil mit sich. Hat der reglementierte Lieferant eigene Kontrollverfahren eingeführt oder bekannte Lieferanten anerkannt, müssen seine Lieferungen am Flughafen keiner Kontrolle mehr zugeführt werden und können direkt in den Sicherheitsbereich verbracht werden.

Welche Unternehmen brauchen typischerweise diesen Status?

Reglementierte Lieferanten sind in den meisten Fällen Cateringunternehmen und Cateringbetriebe, die Waren wie Lebensmittel oder Zeitschriften zu Bordvorräten und Flughafenlieferungen weiterverarbeiten und unmittelbar in Luftfahrzeuge liefern.

Wer dagegen nicht selbst ins Flugzeug liefert, sondern Luftfahrtunternehmen oder reglementierte Lieferanten beliefert, etwa als Hersteller, Produzent, Verpacker oder Dienstleister, braucht diesen Status nicht. Für diese Unternehmen ist die Anerkennung als bekannter Lieferant der passende Weg.

Was ist der Unterschied zwischen Bordvorräten und Flughafenlieferungen für meine Zulassung?

Der Unterschied liegt im Bestimmungsort. Bordvorräte sind Waren, die an Bord eines Luftfahrzeugs befördert oder verwendet werden sollen, einschließlich der Bordverpflegung. Flughafenlieferungen sind Waren, die zum Verkauf oder zur Verwendung in den Sicherheitsbereichen des Flughafens bestimmt sind, etwa für Duty-free-Shops und Restaurants. Beide Warenströme müssen Sicherheitskontrollen durchlaufen, bevor sie in den Sicherheitsbereich oder ins Flugzeug gelangen, es sei denn, sie stammen aus der sicheren Lieferkette.

Für Ihre Zulassung ist die Unterscheidung wichtig. Der Status des reglementierten Lieferanten bezieht sich auf Bordvorräte, denn nur er darf Bordvorräte unmittelbar in ein Luftfahrzeug liefern. Für Flughafenlieferungen gibt es keinen reglementierten Lieferanten; hier werden bekannte Lieferanten vom Flughafen anerkannt und dürfen ihre Waren direkt in die Sicherheitsbereiche liefern. Welche Konstellation zu Ihrem Betrieb passt, klären wir gerne in einer kostenlosen Erstberatung.

Muss ich als reglementierter Lieferant eigene Kontrollverfahren einführen?

Zur Zulassung gehört, dass alle Mitarbeiter, die Sicherheitskontrollen an identifizierbaren Bordvorräten oder Flughafenlieferungen durchführen, entsprechend geschult sind (Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) Nr. 2015/1998). Die Kontrollverfahren selbst beschreiben Sie in Ihrem Sicherheitsprogramm.

Eigene Kontrollverfahren lohnen sich. Wendet ein reglementierter Lieferant eigene Kontrollverfahren an oder hat er bekannte Lieferanten anerkannt, müssen seine Lieferungen am Flughafen nicht mehr kontrolliert werden und gelangen direkt in den Sicherheitsbereich. Wir beraten Sie gerne, welche Verfahren für Ihren Betrieb sinnvoll sind.

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