Reglementierter Lieferant
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Wenn Sie eine LBA-Zulassung als Lieferant anstreben, haben Sie vermutlich viele Fragen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie.

Reglementierter Lieferant

Wir übernehmen die Dokumentationserstellung und begleiten Sie zur Zulassung als reglementierter Lieferant sowie darüber hinaus.

Definition „Reglementierter Lieferant“ in einfachen Worten:

„Reglementierte Lieferanten sind in den meisten Fällen Cateringunternehmen / Cateringbetriebe die Waren (Lebensmittel, Zeitschriften, etc.) zu Flughafenanlieferungen und Bordvorräten weiterverarbeiten. Hat ein reglementierter Lieferant eigene Kontrollverfahren eingeführt und wendet diese an oder wurden durch den reglementierten Lieferanten sogenannte bekannte Lieferanten anerkannt, müssen die Lieferungen des reglementierten Lieferanten keine Kontrollen am Flughafen mehr zugeführt werden und können somit direkt in den Sicherheitsbereich verbracht werden.“

Definition „reglementierter Lieferant“ seitens des Luftfahrt Bundesamt:

„Ein reglementierter Lieferant ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten Bordvorräte unmittelbar in ein Luftfahrzeug zu liefern.“

Verfahren der Zulassung zum reglementierten Lieferanten

Reglementierte Lieferanten werden vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen. Dazu muss der Lieferant:

  • eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem Luftfahrt Bundesamt zeichnen
  • ein Sicherheitsprogramm erstellen, umsetzen und aufrechterhalten (reglementierte Lieferanten-Sicherheitsprogramm)
  • mindestens eine Person als Luftsicherheitsbeauftragten schulen (Schulung gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kapitel 11.2.5 in Verbindung mit 11.2.2)
  • alle Mitarbeiter und Personen mit Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen entsprechend schulen (Schulung gemäß Kapitel 11.2.7 der VO (EU) Nr. 2015/1998)
  • alle Mitarbeiter die Sicherheitskontrollen an identifizierbaren Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen durchführen schulen (Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) Nr. 2015/1998)
  • die Validierung (Zulassungs-Audit / vor Ort) durch das Luftfahrt Bundesamt positiv bestanden haben

Zur Selbstüberprüfung muss der reglementierte Lieferant jedes Jahr ein sogenanntes internes Audit durchführen und dokumentieren.

Das Zulassungsaudit dient dazu die Inhalte des Sicherheitsprogramms zu prüfen sowie dessen mangelfreie Umsetzung im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung und Kontrolle zu begutachten. Die Kontrolle wird ausschließlich vom Luftfahrt Bundesamt durchgeführt. Die Kontrollen werden mindestens alle 5 Jahre seitens des Luftfahrt Bundesamt wiederholt, zudem müssen reglementierte Lieferanten selbstverständlich auch nach der Zulassung alle im Sicherheitsprogramm beschriebenen Anforderungen einhalten.

Zur Selbstüberprüfung muss der reglementierte Lieferant jedes Jahr ein sogenanntes internes Audit durchführen und dokumentieren.

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Fachlich und menschlich eine exzellente Wahl

First Class Management arbeitet für uns als interner Auditor und als Berater für unser Luftsicherheitsprogramm.

Frau Schurig und Ihr Team verstehen es Fragen zur Luftsicherheit stets professionell und freundlich zu beantworten.

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Pan ASIA Logistics Deutschland GmbH
Georg Geiger, Niederlassungsleiter Stuttgart

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