LBA Zulassung für Luftsicherheit und sichere Lieferkette

Unternehmen können im Zusammenhang mit Luftfracht, Bordvorräten und Flughafenlieferungen verschiedene Zulassungen bekommen.

Das Luftfahrt-Bundesamt, abgekürzt LBA, ist in Deutschland die oberste Luftsicherheitsbehörde. Deshalb ist das LBA für die Zulassungsverfahren in der Luftsicherheit zuständig.

Grundsätzlich ist in der Luftsicherheit und den darauf beruhenden Zulassungen zu unterscheiden,

  1. ob sich das Unternehmen mit Bordvorräten und Flughafenlieferungen beschäftigt,
  2. oder ob es sich um Luftfracht handelt.

In der Luftfracht ist dann noch diese Unterscheidung wichtig:

  • Für Hersteller / Versender gibt es die Anerkennung als “bekannter Versender”. Damit können Sie Luftfracht mit weniger Aufwand versenden.
  • Für Logistiker gibt es verschiedene Zulassungen, die Ihnen das Geschäftsfeld Luftfracht überhaupt erst möglich machen. Ohne diese Zulassung dürfen Sie nicht mit Luftfracht arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel die Anerkennung als “reglementierter Beauftragter” oder als “zugelassener Transporteur”.

Unten stellen wir Ihnen die verschieden LBA-Zulassungen kurz vor, mit Links zu weiterführenden Seiten.

Kostenlose Beratung

Haben Sie In­ter­esse an einer Beratung im Bereich Luftsicherheit? Dann ru­fen Sie uns doch ein­fach mal an. Fragen kostet nichts!

Wir kommen für ein Erstgespräch zu Ihnen und be­sprechen Ihre Mög­lich­keiten.

First Class Management betreut Unternehmen bei der LBA Zulassung

Wir erstellen Ihr Sicherheitsprogramm, schulen Mitarbeiter und begleiten Sie beim LBA-Audit.

Sie können bei Interesse hier mit uns Kontakt aufnehmen.

Was bedeutet Luftsicherheit überhaupt?

Luftsicherheit bedeutet die Abwehr äußerer Gefahren in der zivilen Luftfahrt. Äußere Gefahren sind beispielsweise Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere terroristisch motivierte Angriffe. In der Luftfahrt steht “Security” für die Luftsicherheit, während “Safety” auf betriebliche und technische Gefahren hinweist.

Weiterführender Link: Hintergründe zur Entstehung der Luftsicherheit sowie der aktuellen Rechtslage

Zulassungen im Bereich der Luftfracht

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bekannter Versender

“First Class Management“ begleitet Sie beim Zulassungsverfahren zum bekannten Versender und führt die notwendigen Schulungen für Ihr Personal durch.

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reglementierter Beauftragter

Wir helfen bei Ihrer Zulassung zum reglementierten Beauftragten und beim Luftfrachtsicherheitsprogramm – damit Sie Zeit für Ihr Alltagsgeschäft haben.

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behördlich zugelassener Transporteur

Wir erstellen Ihr Transporteurs-Sicherheitsprogramm und führen Sie völlig unkompliziert zur behördlichen Zulassung.

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reglementierter Lieferant

Wir begleiten Sie bei der Zulassung als reglementierter Lieferant und übernehmen die Erstellung der Dokumentation.

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bekannter Lieferant

Wir bereiten Sie auf die Anerkennung zum bekannten Lieferanten vor und halten Ihre Dokumentation aktuell.

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Laufende Betreuung durch unseren Luftsicherheit-Berater

Als externer Luftsicherheitsbeauftragter bieten wir Ihnen eine Rundum-Sorglos Betreuung im gesamten Bereich Luftsicherheit an.

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