LBA Zulassung für Luftsicherheit und sichere Lieferkette
Unternehmen können im Zusammenhang mit Luftfracht, Bordvorräten und Flughafenlieferungen verschiedene Zulassungen bekommen.
Das Luftfahrt-Bundesamt, abgekürzt LBA, ist in Deutschland die oberste Luftsicherheitsbehörde. Deshalb ist das LBA für die Zulassungsverfahren in der Luftsicherheit zuständig.
Grundsätzlich ist in der Luftsicherheit und den darauf beruhenden Zulassungen zu unterscheiden,
- ob sich das Unternehmen mit Bordvorräten und Flughafenlieferungen beschäftigt,
- oder ob es sich um Luftfracht handelt.
In der Luftfracht ist dann noch diese Unterscheidung wichtig:
- Für Hersteller / Versender gibt es die Anerkennung als “bekannter Versender”. Damit können Sie Luftfracht mit weniger Aufwand versenden.
- Für Logistiker gibt es verschiedene Zulassungen, die Ihnen das Geschäftsfeld Luftfracht überhaupt erst möglich machen. Ohne diese Zulassung dürfen Sie nicht mit Luftfracht arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel die Anerkennung als “reglementierter Beauftragter” oder als “zugelassener Transporteur”.
Unten stellen wir Ihnen die verschieden LBA-Zulassungen kurz vor, mit Links zu weiterführenden Seiten.
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Was bedeutet Luftsicherheit überhaupt?
Luftsicherheit bedeutet die Abwehr äußerer Gefahren in der zivilen Luftfahrt. Äußere Gefahren sind beispielsweise Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere terroristisch motivierte Angriffe. In der Luftfahrt steht “Security” für die Luftsicherheit, während “Safety” auf betriebliche und technische Gefahren hinweist.
Weiterführender Link: Hintergründe zur Entstehung der Luftsicherheit sowie der aktuellen Rechtslage