Bekannter Versender
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Wenn Sie eine Zulassung als bV anstreben, haben Sie vermutlich viele Fragen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie.

Zulassung als Bekannter Versender

Gründe und Vorteile des bekannter Versender Status

Der Hauptgrund, eine Zulassung zum bekannten Versender anzustreben, ist der reibungslose Ablauf Ihrer Luftfrachtsendungen am Flughafen.

Zudem geht es um die Vermeidung von Luftfrachtkontrollen. Fracht, die von einem bV auf den Weg gebracht wird, muss vor Verladung ins Flugzeug keiner Luftfrachtkontrolle unterzogen werden. Alleine daraus ergeben sich schon mehrere Vorteile.

  • Sie sparen Kontrollkosten.
  • Sie sparen den zeitlichen Aufwand, der bei den Frachtkontrollen entsteht.
  • Sie mindern das Risiko von Beschädigungen und Schmutz, das bei Frachtkontrollen ja immer besteht. Die Fracht muss für eine Kontrolle oft auch geöffnet, durchsucht und neu verpackt werden.

Was ist der Hintergrund dieser Kontrollen (die Sie mit einer Zulassung vermeiden können)?

Frachtkontrollen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen für alle Luftfrachtsendungen, die nicht aus der sicheren Lieferkette stammen, durchgeführt werden.

Die sichere Lieferkette beginnt beim bekannten Versender. Anschließend übernimmt ein Spediteur, mit der Zulassung als reglementierter Beauftragter, die weitere Abfertigung der Sendung. Zudem organisiert der sendungsabwickelnde Spediteur (regB) den Transport der Sendung zum Flughafen. Reglementierte Beauftragte sind fester Bestandteil der sicheren Lieferkette und können Spediteure, Lagerhalter und/oder Logistikdienstleister sein. Vor der Anlieferung am Flughafen muss der reglementierte Beauftragte den Sicherheitsstatus der Sendung vergeben.

  • Ist die Sendung von einem bekannten Versender, so wird sie ohne Verzögerungen und Kontrollen in das Flugzeug verladen. Der Sicherheitsstatus lautet „sicher“ (SPX)
  • Ist die Sendung von einem Versender, welcher nicht als bekannter Versender zugelassen ist, so muss diese Sendung vor der Verladung in ein Flugzeug, den entsprechenden Luftfrachtkontrollen zugeführt werden.

Frachtkontrollen werden meistens am oder in Flughafennähe durchgeführt. Die Frachtkontrollen erfolgen durch dafür zugelassene Anbieter. Diese verfügen ebenfalls über den Status des reglementierten Beauftragten.

Luftfrachtkontrollen sind vom Gesetzgeber vorgegeben und müssen für alle Luftfrachtsendungen durchgeführt werden. Ausgenommen sind nur die Sendungen, die aus der sicheren Lieferkette stammen.

Reglementierte Beauftragte und bekannte Versender werden vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen.

Mit der Zulassung als bekannter Versender entgehen Sie diesen Kontrollen.

Zudem erhöhen Sie mit dem Status des bekannten Versenders auch die Qualität Ihrer Lieferungen. Denn eine manuelle Kontrolle ist auch immer mit der Öffnung der Sendung und gegebenenfalls mit einer Beschädigung der Verpackung verbunden.

Kostenlose Beratung

Die Vor­ga­ben des Luft­fahrt-Bun­des­am­tes sind an­spruchs­voll. Mit der Be­treu­ung durch First Class Ma­nage­ment meis­tern Sie je­de Her­aus­for­de­rung.

Wir kommen für ein Be­ra­tungs­ge­spräch zu Ihnen und er­mitteln Ihre Mög­lich­keiten.

Ablauf der Zulassung zum bekannten Versender

Bekannte Versender werden standortbezogen vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen. Die gesetzliche Grundlage der Zulassung ist die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.

Standortbezogen heißt, dass eine Zulassungsnummer immer pro Betriebstätte vergeben wird.

Verfügen Sie über mehrere luftfrachtrelevanten Betriebsstätten an der Ware als Luftfracht identifizierbar wird? Dann wird das Luftfahrt Bundesamt jede dieser Betriebsstätten persönlich überprüfen.

Für jede Betriebsstätte wird also eine eigene Zulassungsnummer vergeben.

D.h. für jeden luftfrachtrelevanten Standort muss ein Zulassungsantrag gestellt werden. Dieser wird beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) per Post eingereicht. Zur Antragsstellung sollte möglichst das vom LBA vorgegebene Formular „Zulassungsantrag BV“ verwendet werden.

Bestenfalls vorher oder auch parallel dazu sollte das bekannte Versender-Sicherheitsprogramm (BVSP) erstellt werden. In diesem beschreiben Sie die folgenden Inhalte und Maßnahmen für jeden Ihrer zulassungsrelevanten Standorte:

Kontaktdaten

  • Hauptsitz
  • Luftfrachtrelevante Betriebsstätten
  • Sicherheitsbeauftragte und dessen Stellvertreter pro Betriebsstätte

Selbstdarstellung

  • Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
  • Zugangs-, und Sicherungsregelungen

Die Überprüfung und Schulung ist für Mitarbeiter notwendig, die alleinigen und unbeobachteten Zugang zu den luftfrachtrelevanten Bereichen haben. Luftfrachtrelevante Bereiche sind diejenigen Bereiche, in denen festellbar ist, dass und welche Ware als Luftfracht identifizierbar wird, bzw. ist (dokumentarisch und/oder physisch).

Die Sicherheitsanforderungen für bekannte Versender zielen darauf ab, dass keine unbefugten Personen Zutritt zu luftfrachtrelevanten Bereichen erhält oder erhalten könnte. Unbefugte Personen sind alle Personen, welche nicht zuverlässigkeitsüberprüft und geschult sind.

Personal

  • Schulungen
  • Überprüfung der Zuverlässigkeit

Die Überprüfung und Schulung ist für Mitarbeiter notwendig, die alleinigen und unbeobachteten Zugang zu den luftfrachtrelevanten Bereichen haben.

Schulung 11.2.3.9

Schulungen zum Sicherheitsbeauftragten (min. eine Person + Stellvertretung)

Frachtabwicklung

  • Ursprung der Luftfracht
  • Auswahl und Identifizierbarkeit der Luftfracht
  • Luftfrachtlagerung
  • Luftfrachtverpackung
  • Luftfrachttransport

Interne Qualitätssicherung

  • Beschreibung der Durchführung des vom LBA geforderten jährlichen internen Audits im Bereich Luftsicherheit

Notfallplan

  • Verdacht auf nicht nachvollziehbare Manipulation am Frachtstück, unbefugtem Zutritt in den Sicherheitsbereich, Bombenverdacht

Nachfolgend haben wir für Sie die Anforderungen für die Zulassung zusammengefasst

Das Zulassungsaudit dient dazu, die Inhalte des Sicherheitsprogramms zu prüfen sowie dessen mangelfreie Umsetzung im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung und Kontrolle zu begutachten. Die Kontrolle wird ausschließlich vom Luftfahrt Bundesamt durchgeführt.

Das Zulassungsaudit dient dazu, die Inhalte des Sicherheitsprogramms zu prüfen. Ebenfalls wird die mangelfreie Umsetzung im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung und Kontrolle begutachtet. Die Kontrolle wird ausschließlich vom Luftfahrt Bundesamt durchgeführt.

Wir bereiten Sie und Ihr Unternehmen gerne auf die Zulassung vor. Ebenfalls begleiten wir Sie auf Wunsch auch persönlich beim Zulassungsaudit durch das Luftfahrt Bundesamt.

Die Kontrollen (Audits) werden mindestens alle 5 Jahre vom Luftfahrt Bundesamt wiederholt. Zudem müssen bekannte Versender auch nach der Zulassung alle im Sicherheitsprogramm beschriebenen Anforderungen einhalten.

Zur Selbstüberprüfung muss der bekannte Versender einmal jährlich ein internes Audit durchführen und dokumentieren.

Das sagen unsere Kunden

Hohes Maß an Fachkompetenz und Zuverlässigkeit

Die Zusammenarbeit mit der First Class Management GmbH bei der Zertifizierung nach GPD war exzellent. Die Beratung war durch ein hohes Maß an Fachkompetenz und Zuverlässigkeit geprägt.

Wir danken First Class Management GmbH und insbesondere ihrer Geschäftsführerin Frau Schurig für die hervorragende und freundliche Kommunikation und empfehlen den angebotenen Service gerne weiter.

PT Express – Eine Marke der Fastr GmbH
Achim Gasper
Geschäftsüührer

Unsere Beratung für bekannte Versender bzw. Unternehmen, die eine Zulassung erhalten wollen

Damit Sie sich um Ihr Alltagsgeschäft kümmern können beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen im Bereich Luftsicherheit und Luftsicherheitsschulungen.

Zudem unterstützen wir Sie bei der Analyse, welche Personen in Ihrem Unternehmen geschult werden müssen. Wir bieten Ihnen die entsprechenden Schulungen auf Wunsch als offenes Seminar, Inhouse Schulung oder Online Schulung an.

Den Dokumentationsbedarf übernehmen wir nach für Sie! Um die Erstellung des bekannte Versender Sicherheitsprogramms brauchen Sie sich nicht kümmern. Sie erhalten dieses sowie ein individuell für Sie angefertigten Ordner „Luftsicherheit“ von uns.

An der Vorbereitung und der Organisation Ihres Status als bekannter Versender sind wir maßgeblich beteiligt. Anschließend begleiten wir das Zulassungs-Audit des Luftfahrt Bundesamt in Ihrem Hause. Daher brauchen Sie sich keine Sorgen, um Ihre Zulassung zu machen.

Betreuung für zugelassene Unternehmen

Auch wenn bereits eine bV Zulassung besteht, bieten wir Ihnen gerne unsere Betreuung an.

Durch die First Class Management GmbH erhalten Sie alle Informationen die Sie in einer sich schnell bewegenden Welt der Luftsicherheit benötigen.

Ihre Vorteile durch eine Betreuung von First Class Management auf einen Blick:

  • Anpassung des „Bekannter Versender-Sicherheitsprogramm“ an Änderungen in Ihrem Unternehmen
  • Anpassung des „Bekannter Versender-Sicherheitsprogramm“ an geänderte gesetzliche Vorgaben
  • Verwaltung und rechtzeitige Planung von Luftsicherheitsschulungen bzw. Refresher Schulungen
  • Überwachung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG (ZÜP) und rechtzeitige Erinnerungen für Verlängerungsanträge
  • Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Neuerungen im Bereich Luftfrachtsicherheit
  • Begleitung bei angekündigten LBA Kontrollen (beispielsweise Re-Audits)
  • Verwaltung der jährlichen internen Luftsicherheitsaudits
  • Durchführung der jährlichen internen Luftsicherheitsaudits
  • Berichterstattung und Dokumentation der jährlichen internen Luftsicherheitsaudits

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns Ihnen zur Seite zu stehen.

Definition „Bekannter Versender“ in einfachen Worten:

„Bei einem bekannten Versender handelt es sich um einen Hersteller oder Produzenten, teilweise auch Montagebetrieb. Bei diesen Betrieben wird die identifizierbare Luftfracht erstmalig in den Sendungsumlauf gebracht. In kurzen Worten beschrieben entsteht bei dem bekannten Verstender identifizierbare Luftfracht. Die Sendung von einem bekannten Versender muss keinen weiteren Frachtkontrollen an Flughäfen oder anderen Dienstleistern zugeführt werden.“

Die Definition des Luftfahrt-Bundesamts:

„Bekannte Versender (bV) sind behördlich zugelassene Unternehmen, die Luftfracht erstmalig in Sendungsumlauf bringen und deren Betriebsverfahren den Sicherheitsvorschriften entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht auf dem Luftweg zu befördern.Die jeweilige Sendung muss ihren Ursprung in der jeweils zugelassenen Betriebstätte haben.“

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei

  • allen Ihren Fragen rund um das Thema Luftsicherheit
  • der Analyse, welche Personen in Ihrem Unternehmen geschult werden müssen
  • der Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • der Erstellung Ihres Sicherheitsprogramms und einem individuell für Sie angefertigtem Ordner „Luftsicherheit“
  • allen anderen Dokumenten und Anträgen
  • der Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Zulassungs-Audit
  • der Durchführung von internen Audits
  • der Betreuung im gesamten Bereich Luftsicherheit

Kostenlose Beratung

Die Vor­ga­ben des Luft­fahrt-Bun­des­am­tes sind an­spruchs­voll. Mit der Be­treu­ung durch First Class Ma­nage­ment meis­tern Sie je­de Her­aus­for­de­rung.

Wir kommen für ein Be­ra­tungs­ge­spräch zu Ihnen und er­mitteln Ihre Mög­lich­keiten.