11.2.3.9 Schulung
für Personal bei bekannten Versendern und reglementierten Beauftragten ohne das Thema Flughafenausweis
Seminarbeschreibung
Die Schulung gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 ist für Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen. Die Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zielgruppe
An dieser Schulung müssen Personen teilnehmen, die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben und Sicherheitskontrollen durchführen.
Sicherheitskontrollen sind beispielsweise:
- Mitarbeiter, die die Frachtannahme im Lager durchführen
- Mitarbeiter, die Luftfrachtsendungen verpacken
- Mitarbeiter, die AWB´s erstellen und somit den Sicherheitsstatus von Luftfrachtsendungen festlegen
- Mitarbeiter, die Zutrittsberechtigungen für luftfrachtrelevante Bereiche vergeben
- Fahrer mit Zugang zur Ladefläche (neue Anforderung ab dem 1. Juli 2021)
Teilnehmervoraussetzungen
- Für jeden Teilnehmer muss der Nachweis der gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG vorgelegt werden.
- Die Anmeldung muss durch das schulungsverpflichtendes Unternehmen erfolgen. D.h. einzelne Personen können sich nicht selbst anmelden. Schulungsverpflichtende Unternehmen sind zugelassene Stellen durch das LBA. Dies sind z.b. bekannte Versender oder reglementierte Beauftragte.
Nutzen und Seminarziele
Mit der Schulung 11.2.3.9 halten Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen ein, sondern Sie stärken auch das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter.
Nach der Schulung dürfen die Teilnehmer die Zutrittsberechtigung für Luftfrachtbereiche erhalten und Sicherheitskontrollen durchführen.
Seminarthemen
- Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Verbotene Gegenstände entdecken
- Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Angemessene Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Die Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Beförderungsanforderungen
- Meldeverfahren
- Unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Rechtsvorschriften
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit
- Die Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Gültigkeit der Schulung
Die Schulung nach VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 ist fünf Jahre gültig. Die Schulung muss vor Ablauf der 5 Jahre wiederholt werden.
Dauer der Schulung
- Die Schulung ohne das Thema Flughafenausweis dauert sieben Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten.
Bei der Teilnahme am Online Kurs (WBT) hängt die tatsächliche Dauer davon ab, wie schnell oder wie langsam einzelne Teilnehmer die Schulung durcharbeiten.
Abschluss
Am Ende des Online Kurses kann jeder Teilnehmer sein fälschungssicheres Zertifikat abspeichern und ausdrucken.
Buchung 11.2.3.9 Onlinekurs
- Die Selbstlernkurse stehen rund um die Uhr zur Verfügung und können von den Teilnehmenden am Arbeitsplatz absolviert werden.
- Der Nettopreis beträgt 54,- € pro Person.
Um Teilnehmer für den Selbstlernkurs 11.2.3.9 anzumelden, rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Bestellformular unten.
Tel 0421 69 000 800 | E-Mail schreiben