Bekannter Lieferant
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Wenn Sie eine LBA Zulassung als Lieferant anstreben, haben Sie vermutlich viele Fragen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie.

Wir bereiten Sie auf die Anerkennung zum bekannten Lieferanten vor und halten Ihre Dokumentation aktuell.

Bekannter Lieferant

Definition „Bekannter Lieferant“ in einfachen Worten:

„Bekannte Lieferanten sind in den meisten Fällen Hersteller oder Produzenten, Verpacker oder Dienstleister, die ihre Lieferungen an Unternehmen verkaufen, die diese Lieferungen zu Bordvorräten oder Flughafenanlieferungen weiterverarbeiten oder welche die Lieferungen direkt an Flughäfen weiterverwenden bzw. verarbeiten oder weiter verkaufen.“

Ohne den Status als bekannter Lieferant müssten alle Flughafenlieferungen und Bordvorräte vor der Verbringung in einen Sicherheitsbereich (Flughafen) einer Kontrolle zugeführt werden. Der bekannte Lieferant wird derzeit nicht vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen sondern von seinen Kunden (reglementierten Lieferanten oder Luftfahrtunternehmen) anerkannt und benannt.

Definition „bekannter Lieferant“ gemäß Luftfahrt-Bundesamt:

„Ein bekannter Lieferant von Bordvorräten ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Lieferanten, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug, zu liefern. Die von bekannten Lieferanten angewandten Sicherheitsmaßnahmen sind in einem Sicherheitsprogramm zu beschreiben.“

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Verfahren der Anerkennung / Benennung als bekannter Lieferant

Lieferanten werden derzeit nicht vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen sondern von seinen Kunden (reglementierten Lieferanten oder Luftfahrtunternehmen) benannt.

Dazu muss der Lieferant:

  • eine Verpflichtungserklärung gegenüber des Luftfahrtunternehmens bzw. reglementierten Lieferanten (das beliefernde Unternehmen) zeichnen
  • ein Sicherheitsprogramm erstellen, umsetzen und aufrechterhalten (bekannte Lieferanten-Sicherheitsprogramm)
  • mindestens eine Person als Luftsicherheitsbeauftragten schulen (Schulung 11.2.5 in Verbindung mit 11.2.2)
  • alle Mitarbeiter und Personen mit Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen entsprechend schulen (Schulung gemäß Kapitel 11.2.7 der VO VO (EU) Nr. 2015/1998)
  • alle Mitarbeiter die Sicherheitskontrollen an identifizierbaren Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen durchführen schulen (Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) Nr. 2015/1998)
  • die Validierung durch einen anerkannten EU-Validierer positiv bestanden haben

Die Validierung des Lieferanten erfolgt vor der Benennung als bekannter Lieferant. Die Validierung dient dazu die Inhalte des Sicherheitsprogramms zu prüfen sowie dessen mangelfreie Umsetzung im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung und Kontrolle zu begutachten. Die Validierungen müssen alle 2 Jahre wiederholt werden, zudem müssen bekannte Lieferanten selbstverständlich auch nach der Validierung alle im Sicherheitsprogramm beschriebenen Anforderungen einhalten, zur Selbstüberprüfung muss der bekannte Lieferant einmal jährlich ein internes Audit durchführen und dokumentieren.

Das sagen unsere Kunden

Schnelle Erreichbarkeit, unkomplizierte Kommunikation und eine feste Ansprechperson

First Class Management betreut die ALS-Airline Laundry Service GmbH als bekannter Lieferant für Bordvorräte und Flughafenlieferungen.

Besonders schätzen wir die unkomplizierte und schnelle Erreichbarkeit sowie die direkte Kommunikation mit einer festen Ansprechperson – das macht den Service besonders wertvoll.

In einer Zeit, in der direkter Kontakt oft verloren geht, hebt sich das Team mit seiner Verlässlichkeit und Effizienz positiv ab.

ALS-Airline Laundry Service GmbH
Valentina Maiolino, Managing Director und Prokuristin

FAQ Bekannter Lieferant

Worin unterscheidet sich der bekannte Lieferant vom reglementierten Lieferanten?

Der bekannte Lieferant liefert Bordvorräte an Luftfahrtunternehmen oder an reglementierte Lieferanten, oder er liefert Flughafenlieferungen in die Sicherheitsbereiche eines Flughafens. Er liefert also nicht unmittelbar in ein Luftfahrzeug.

Der reglementierte Lieferant darf dagegen Bordvorräte direkt ins Flugzeug liefern und wird dafür vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen.

Worin liegt der Unterschied zwischen bekanntem Lieferant und bekanntem Versender?

Die beiden Status gehören zu verschiedenen Lieferketten und werden leicht verwechselt. Der bekannte Versender gehört zur Luftfracht-Kette. Er ist ein Hersteller oder Produzent, bei dem identifizierbare Luftfracht erstmalig in den Sendungsumlauf gebracht wird. Er wird vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen.

Der bekannte Lieferant gehört zur Kette der Bordvorräte und Flughafenlieferungen. Er beliefert Luftfahrtunternehmen oder reglementierte Lieferanten mit Bordvorräten oder bringt Flughafenlieferungen in die Sicherheitsbereiche eines Flughafens.

Er wird nicht vom LBA zugelassen, sondern von seinen Kunden bzw. vom Flughafen anerkannt.

Warum wird der bekannte Lieferant von seinen Kunden anerkannt und nicht vom LBA zugelassen?

Das ist gesetzlich so vorgesehen. Weil der bekannte Lieferant nicht unmittelbar in ein Luftfahrzeug liefert, übernimmt die Stelle, die er beliefert, die Anerkennung und Benennung. Bei Bordvorräten ist das das Luftfahrtunternehmen oder der reglementierte Lieferant, bei Flughafenlieferungen der Flughafen. Der Lieferant zeichnet dafür eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem belieferten Unternehmen, setzt ein Sicherheitsprogramm um und lässt sein Personal schulen.

Vor der Benennung muss der Lieferant eine Validierung durch einen anerkannten EU-Validierer bestehen. Diese Validierung wird alle zwei Jahre wiederholt, anders als bei den LBA-Zulassungen, bei denen die Kontrollen mindestens alle fünf Jahre stattfinden.

Was ist ein anerkannter EU-Validierer?

Ein anerkannter EU-Validierer ist ein unabhängiger Prüfer, der offiziell dazu befugt ist, die Luftsicherheitsmaßnahmen eines Unternehmens zu begutachten. Er ist weder Behörde noch Kunde, sondern eine dritte, neutrale Stelle. Für den bekannten Lieferanten ist er die Instanz, die vor der Benennung feststellt, ob die Sicherheitsanforderungen tatsächlich erfüllt sind.

Bei der Validierung prüft er zwei Dinge: die Inhalte des Sicherheitsprogramms und dessen mangelfreie Umsetzung im Betrieb. Dazu kommt er zu einer Besichtigung und Kontrolle vor Ort. Fällt die Validierung positiv aus, kann das beliefernde Unternehmen den Lieferanten als bekannten Lieferanten benennen.

First Class Management unterstützt Sie gerne bei

  • allen Fragen rund um die Lieferung von Bordvorräten und Ihre Anerkennung als bekannter Lieferant
  • der Analyse, welche Mitarbeiter mit Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten und Flughafenlieferungen zu schulen sind
  • der aufgabenbezogenen Schulung Ihres Luftsicherheitsbeauftragten und Ihrer Mitarbeiter nach den Kapiteln 11.2.5 und 11.2.3.10 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
  • der Erstellung Ihres bekannte-Lieferanten-Sicherheitsprogramms und eines individuell angefertigten Ordners „Luftsicherheit“
  • der Verpflichtungserklärung gegenüber Ihrem zuständigen Luftfahrtunternehmen bzw. reglementierten Lieferanten und der zugehörigen Dokumentation
  • der Vorbereitung und Begleitung der Validierung, die das benennende Luftfahrtunternehmen bzw. der reglementierte Lieferant bei Ihnen vor Ort vornimmt
  • der Durchführung Ihrer jährlichen internen Audits und der Vorbereitung der Revalidierung, die alle zwei Jahre fällig wird
  • der fortlaufenden Pflege Ihrer Dokumentation und der Anpassung des Sicherheitsprogramms an betriebliche oder gesetzliche Änderungen

Wir sind für Sie da!

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Rufen Sie uns an unter +49 (0)421 69 000 800 oder schicken Sie uns eine Nachricht.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Meike Schurig.