Wir bereiten Sie auf die Anerkennung zum bekannten Lieferanten vor und halten Ihre Dokumentation aktuell.
Bekannter Lieferant
Definition „Bekannter Lieferant“ in einfachen Worten:
„Bekannte Lieferanten sind in den meisten Fällen Hersteller oder Produzenten, Verpacker oder Dienstleister, die ihre Lieferungen an Unternehmen verkaufen, die diese Lieferungen zu Bordvorräten oder Flughafenanlieferungen weiterverarbeiten oder welche die Lieferungen direkt an Flughäfen weiterverwenden bzw. verarbeiten oder weiter verkaufen.“
Ohne den Status als bekannter Lieferant müssten alle Flughafenlieferungen und Bordvorräte vor der Verbringung in einen Sicherheitsbereich (Flughafen) einer Kontrolle zugeführt werden. Der bekannte Lieferant wird derzeit nicht vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen sondern von seinen Kunden (reglementierten Lieferanten oder Luftfahrtunternehmen) anerkannt und benannt.
Definition „bekannter Lieferant“ seitens des Luftfahrt Bundesamt:
„Ein bekannter Lieferant von Bordvorräten ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Lieferanten, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug, zu liefern. Die von bekannten Lieferanten angewandten Sicherheitsmaßnahmen sind in einem Sicherheitsprogramm zu beschreiben.“
Verfahren der Anerkennung / Benennung als bekannter Lieferant
Lieferanten werden derzeit nicht vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen sondern von seinen Kunden (reglementierten Lieferanten oder Luftfahrtunternehmen) benannt.
Dazu muss der Lieferant:
- eine Verpflichtungserklärung gegenüber des Luftfahrtunternehmens bzw. reglementierten Lieferanten (das beliefernde Unternehmen) zeichnen
- ein Sicherheitsprogramm erstellen, umsetzen und aufrechterhalten (bekannte Lieferanten-Sicherheitsprogramm)
- mindestens eine Person als Luftsicherheitsbeauftragten schulen (Schulung 11.2.5 in Verbindung mit 11.2.2)
- alle Mitarbeiter und Personen mit Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen entsprechend schulen (Schulung gemäß Kapitel 11.2.7 der VO VO (EU) Nr. 2015/1998)
- alle Mitarbeiter die Sicherheitskontrollen an identifizierbaren Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen durchführen schulen (Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) Nr. 2015/1998)
- die Validierung durch einen anerkannten EU-Validierer positiv bestanden haben
Die Validierung des Lieferanten erfolgt vor der Benennung als bekannter Lieferant. Die Validierung dient dazu die Inhalte des Sicherheitsprogramms zu prüfen sowie dessen mangelfreie Umsetzung im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung und Kontrolle zu begutachten. Die Validierungen müssen alle 2 Jahre wiederholt werden, zudem müssen bekannte Lieferanten selbstverständlich auch nach der Validierung alle im Sicherheitsprogramm beschriebenen Anforderungen einhalten, zur Selbstüberprüfung muss der bekannte Lieferant einmal jährlich ein internes Audit durchführen und dokumentieren.
Fachlich und menschlich eine exzellente Wahl
First Class Management arbeitet für uns als interner Auditor und als Berater für unser Luftsicherheitsprogramm.
Frau Schurig und Ihr Team verstehen es Fragen zur Luftsicherheit stets professionell und freundlich zu beantworten.
Wir können FCM nur weiterempfehlen
Pan ASIA Logistics Deutschland GmbH
Georg Geiger, Niederlassungsleiter Stuttgart
Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei
- allen Ihren Fragen rund um das Thema Luftsicherheit
- der Analyse, welche Personen in Ihrem Unternehmen geschult werden müssen
- der Schulung Ihrer Mitarbeiter
- der Erstellung Ihres Sicherheitsprogramms und einem individuell für Sie angefertigtem Ordner „Luftsicherheit“
- allen anderen Dokumenten und Anträgen
- der Vorbereitung, Organisation und Begleitung der Validierung
- der Durchführung von internen Audits
Wir sind für Sie da!
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter +49 (0)421 69 000 800 oder schicken Sie uns eine Email.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Meike Schurig.