Zugelassener Transporteur
Wir helfen Ihnen bei der LBA-Zulassung
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Wenn Sie eine Zulassung als Transporteur anstreben, haben Sie vermutlich viele Fragen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie.

Behördlich zugelassene Transporteure

Wir erstellen Ihr Transporteurs-Sicherheitsprogramm (TSP) und führen Sie völlig unkompliziert zur behördlichen Zulassung.

Am 04.03.2017 sind durch das Luftsicherheitsgesetz wichtige Änderungen für Transporteure in Kraft getreten. Vor der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wurden Transporteure per Transporteurserklärung von Reglementieren Beauftragten oder bekannten Versendern verpflichtet und anerkannt. Dies ist jedoch, für in Deutschland und Dänemark ansässige Transportunternehmen, nicht mehr möglich.

Gemäß §9a Abs. 2 S. 1 LuftSiG sind ab dem 04.03.2018 alle Transportunternehmen, die sichere Luftfracht befördern, dazu verpflichtet, eine Zertifizierung zum „behördlich zugelassenen Transporteur“ durchzuführen.

Transportunternehmen müssen damit nun folgende Bedingungen erfüllen:

  • Transportunternehmen müssen ein Transporteur-Sicherheitsprogramm erstellen.
  • Es muss mindestens ein Luftsicherheitsbeauftragter im Unternehmen benannt werden. Dieser muss die entsprechende Schulung gemäß Kapitel 11.2.5 erfolgreich absolviert haben. Als Schulungsvoraussetzung muss eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG vorliegen.
  • Alle Fahrer benötigen eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 des Luftsicherheitsgesetzes sowie eine Schulung, die den Anforderungen entspricht. Das ist eine Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 oder – nur sofern der Fahrer den Laderaum seines Fahrzeuges NICHT selbst verschließt – eine Schulung gem. Kapitel 11.2.7.
  • Sämtliche Unterlagen und der Antrag auf behördliche Zulassung zum Transporteur müssen beim Luftfahrt-Bundesamt eingereicht werden.

Mit dieser Zulassung soll erreicht werden, dass innerhalb der sicheren Lieferkette für Luftfracht / Luftpost ein einheitlicher Standard erfüllt wird.

Ebenfalls soll damit erreicht werden, dass eine flächendeckende Überwachung durch die Behörde sichergestellt werden kann. Das heißt, dass das Luftfahrt Bundesamt nun gezielt Kontrollen bei Transporteuren durchführen kann.

Die Zulassung zum behördlich zugelassenen Transporteur ist 5 Jahre gültig. Vor Ablauf der Zulassung kann beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Verlängerung der Zulassung beantragt werden.

Wie läuft die behördliche Zulassung ab?

Wenn Sie Ihr Unternehmen zum behördlich zugelassenen Transporteur zertifizieren möchten, müssen Sie einen Antrag sowie ein Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen. Das LBA überprüft nun Ihre eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Gültigkeit. Sollte das LBA etwas beanstanden (z.B. fehlende Unterlagen), so erhalten Sie eine entsprechende Nachforderung.

Sofern alle erforderlichen Dokumente korrekt und ordnungsgemäß vorliegen, werden Vertreter/-innen des LBA die Erfüllung der Zulassungsanforderungen sowie den Wissensstand in Bezug auf die Inhalte des TSP in einem persönlichen Gespräch an Ihrem Betriebsstandort kontrollieren.

Sollten Fahrzeuge am Tag der Zulassung vor Ort sein, werden ebenfalls die im TSP angegebenen Sicherheitsstandards der Fahrzeuge (TIR-Seile / Zoll-Verschlüsse / Planenaufbauten, etc.) überprüft.

Am Ende der Überprüfung werden die Ergebnisse mitgeteilt.

Bei etwaigen Beanstandungen müssen Sie diese in Ihrem Unternehmen beheben, bevor eine Zulassung erfolgen kann.

Sollten vom LBA keine Beanstandungen festgestellt werden, wird Ihr Unternehmen als behördlich zugelassener Transporteur zertifiziert.

Ihr Unternehmen wird dann in die Liste der zugelassenen Transportunternehmen eingetragen. Versender und deren Beauftragte können nun die Liste auf des Luftfahrt-Bundesamtes einsehen und so die Richtigkeit der Zulassung überprüfen.

Das sagen unsere Kunden

„Mit First Class Management an unserer Seite fühlen wir uns in sicheren Händen.“

Vorerst will ich mich bei Ihnen für die Vorbereitung auf das Luftsicherheitsaudit bedanken!

Durch Ihre professionelle Unterstützung konnten wir eine sehr gut strukturierte und lückenlose Dokumentation vorlegen. Das LBA hatte dank Ihrer guten Leistung nichts zu bemängeln.

Ihre Arbeit ist wirklich weiterzuempfehlen.

Amadeu Transportunternehmen
Yonil Antonio • Logistikmanager

Wie die First Class Management GmbH Ihnen bei der Zulassung zum behördlich zugelassenen Transporteur helfen kann

Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Beantragung der Zulassung.

Grundsätzlich dürfen Sie sämtliche Aufgaben um eine Zulassung zum behördlich zugelassenen Transporteur zu erlangen selbst erledigen. Mit Ausnahme der benötigten Schulungen gibt es hierfür keine einheitlich festgelegten Regeln.

Jedoch gibt es einige wichtige Punkte zu berücksichtigen, welche ein externer, fachlich qualifizierter Berater für Sie schneller und effizienter erledigen kann.

Die First Class Management GmbH kennt sich mit den gesetzlichen Regelungen und den Vorschriften des Luftfahrt-Bundesamts bestens aus.

Unser Leistungskatalog beinhaltet für Sie

  • die Unterstützung bei der Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen
  • die Ausarbeitung des Transporteur-Sicherheitsprogramms
  • die Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen Ihrer Mitarbeiter nach den behördlichen Richtlinien
  • den Schriftverkehr mit den Behörden
  • die Begleitung bei den Audits durch das LBA

Mit uns an Ihrer Seite, können Sie sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft fokussieren. Wir kümmern uns um den gesamten Zertifizierungsablauf und verhelfen Ihnen, ohne Komplikationen, zur Zulassung zum behördlich zugelassenen Transporteur.

Kostenlose Beratung

Sie möchten durch eine LBA Zu­lass­ung mehr Neu­kun­den und eine starke Bin­dung Ihrer Be­stands­kun­den?

Wir kommen für ein Be­ra­tungs­ge­spräch zu Ihnen und er­mitteln Ihre Mög­lich­keiten.