Wichtige Änderungen beim RAS Cargo / REST-Verfahren in Frankreich

Deutsche Unternehmen, die das REST-Verfahren in Frankreich nutzen, müssen ab dem 1. April 2024 eine Genehmigung der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC besitzen.

Diese Genehmigung sollten Sie mindestens 30 Tage vor dem Transport beantragen.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie dazu wissen müssen und bieten Ihnen den Downloadlink des notwendigen Formulars an.

Bisher ist die Regelung bis zum 30. September bekannt. Wie es ab 1. Oktober weitergeht, steht noch nicht in allen Details fest.

Wir informieren in unserem Newsletter über zukünftige Änderungen.

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Welche Fracht ist betroffen?

Bestimmte Arten von Fracht können mit den in Deutschland zugelassenen Methoden nicht als Luftfracht sicher gemacht und versendet werden.

Das sind beispielsweise Fässer mit Flüssigkeiten oder Chemikalien, oder luftdichte Gebinde mit Pulver.

  • Diese sind oft für die Röntgenkontrolle zu groß oder sie lösen beim Röntgen einen Dunkelalarm aus. D.h. der Inhalt kann mit dem Röntgengerät nicht überprüft werden.
  • Da sie luftdicht sind, sind auch Sprengstoffspürhunde für diese Fracht in Deutschland nicht zugelassen.

Für diese Arten von Fracht weichen deutsche Versender zum Sichermachen oft nach Frankreich aus. Dort kann die Fracht mit einem besonderen Verfahren sicher gemacht und dann als Luftfracht transportiert werden.

D.h. die Fracht wird für die Luftfrachtkontrolle auf dem Landweg nach Frankreich gebracht. Dort wird sie „secured“ und darf dann als Luftfracht versendet werden.

Es handelt sich dabei um das REST-Verfahren, das auch als RAS Cargo bekannt ist. Es ist in Deutschland verboten, aber in Frankreich BISHER erlaubt.

ACHTUNG: der nachfolgende Text ist nicht mehr in allen Punkten aktuell.

Neuere Informationen finden Sie in diesen beiden Artikeln:

Neue Genehmigungspflicht für Versender

Ab dem 1. April 2024 gibt es für das REST-Verfahren in Frankreich eine wichtige Änderung.

Die Änderung betrifft alle Versender mit Sendungen, die in luftdichten Behältern mit einem Volumen von mehr als 25 Litern verpackt sind.

Luftdicht verschlossene Behälter sind z. B. Fässer, Kanister, IBC (Intermediate Bulk Container) aus Kunststoff, Metall, Glas, Pappe usw., einschließlich luftdichter Behälter, die selbst in Kisten, Paletten usw. verpackt sind.

Diese Waren dürfen in Frankreich ab dem 1. April nur noch dann durch das REST-Verfahren sicher gemacht werden, wenn das versendende Unternehmen dafür zuvor bei der französische Zivilluftfahrtbehörde DGAC eine Genehmigung beantragt hat.

Dazu muss das versendende Unternehmen einen Fragebogen ausfüllen und and die DGAC senden.

Was heißt das konkret?

Das Genehmigungsverfahren kann bis zu 30 Tage dauern. Jeder Versender muss deshalb mindestens 30 Tage vor Nutzung des REST-Verfahrens den Antrag und den Fragebogen per E-Mail an die folgende Adresse senden:

dsac-surete-fret-bf@aviation-civile.gouv.fr

Den Fragebogen haben wir hier für Sie hinterlegt:

LINK ZUM FRAGEBOGEN

Die französische Behörde (DSAC) benachrichtigt den Versender dann innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags. Die Benachrichtigung erfolgt in Form einer E-Mail.

Sofern der Fragebogen vollständig und für die Behörde akzeptabel ausgefüllt wurde, wird in der Benachrichtigung das Datum der Genehmigung und die Kontaktperson des DSAC angegeben.

Der Versender muss dann den mit dem Transport und der REST-Kontrolle beauftragten Dienstleistern (Spediteuren usw.) eine Kopie dieser Mitteilung zur Verfügung stellen. Ohne diese Kopie können die Dienstleister das REST-Verfahren in Frankreich NICHT durchführen.

Kostenlose Beratung

Die Vor­ga­ben des Luft­fahrt-Bun­des­am­tes für bekannte Versender sind an­spruchs­voll. Mit der Be­treu­ung durch First Class Ma­nage­ment meis­tern Sie je­de Her­aus­for­de­rung.

Wir kommen gerne für ein Be­ra­tungs­ge­spräch zu Ihnen und er­mitteln Ihre Mög­lich­keiten.

FAQ zu Fragebogen und zur Anerkennung der Versender

Wer muss den Fragebogen der französichen Luftsicherheitsbehörde ausfüllen?

Der Fragebogen muss vom Versender ausgefüllt werden.

Sofern mehrere Standorte vorhanden sind: Müssen wir für jeden Standort einen Fragebogen ausfüllen?

Nein. Sie füllen als Versender nur einen Fragebogen aus, aber Sie listen in diesem dann alle Standorte auf.

Muss der Fragebogen für jeden Transport neu ausgefüllt werden?

Nein, die Genehmigung ist nicht transportspezifisch, sondern unternehmensspezifisch. Sobald Ihnen die Genehmigung vorliegt, gilt sie für alle Ihre Transporte bis zum 30. September 2024.

Wie lange ist die Genehmigung gültig?

Sobald Ihnen die Genehmigung vorliegt, gilt sie für alle Ihre Transporte bis zum 30. September 2024.

Welche Regelung gilt nach dem 30. September 2024?

Das ist zurzeit noch nicht bekannt.

Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden. Tragen Sie sich dazu einfach oben in unseren Newsletter ein!

Derzeit wird das REST-Verfahren von den französischen Behörden einer intensiven Prüfung unterzogen. Ergebnis könnte sein, dass dieses Verfahren als Kontrollmethode ab 2025 gar nicht mehr zur Verfügung steht.

Die französischen Kontrollanbieter arbeiten bereits an dem Genehmigungsverfahren neuer Kontrollmethoden, genaueres hierzu wurde bislang aber noch nicht veröffentlicht.

Gibt es eine Liste, in der alle durch das DGAC anerkannten Versender aufgeführt sind?

Soweit wir zurzeit wissen, wird es eine solche Liste nicht geben.

Sie informieren als Versender Ihre Spediteure selbst und stellen den Spediteuren eine Kopie Ihrer Genehmigung zur Verfügung.

Wie sieht die Genehmigung aus?

Voraussichtlich wird der jeweilige Versender folgende Informationen in seiner Übergangsgenehmigung erhalten:

Der DSAC bestätigt den Erhalt des Fragebogens vom [DATUM], mit dem Sie die Fortsetzung des Versands von luftdicht verschlossenen Behältern wie Fässern, Dosen, Kanistern usw. mit mehr als 25 Litern Inhalt per Flugzeug beantragen.

Der DSAC freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Antrag geprüft wurde.

Sie sind daher berechtigt, diese Sendungen weiterhin auf dem Luftweg zu befördern.

Diese Genehmigung ist für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zum 30. September 2024 gültig.

Was ist der Zweck dieser neuen Genehmigungspflicht?

Es scheint, dass in Frankreich Zweifel an der Sicherheit der Kontrollmethoden aufgekommen sind. Deshalb werden nun die Versender stärker geprüft, um deren Vertrauenswürdigkeit und Sicherheitsstandards zu bewerten.

Dies ähnelt einer stark abgeschwächten Version einer „bekannter Versender“ Prüfung.

Es könnte sein, dass es mittelfristig dazu kommt, dass alle betroffenen Versender tatsächlich eine „Zulassung als bekannter Versender“ vorlegen müssen.

Damit entfiele dann die Notwendigkeit der umstrittenen Kontrollmethode REST-Verfahren / RAS Cargo komplett.

Übersicht zur Übergangsgenehmigung

Diese Tabelle zeigt die von der zuständigen Behörde veröffentlichte Planung bis zum 30. September 2024.

Größe bis 31. März 2024 1. April bis 30. September 2024 1. April bis 30. September 2024
  keine Genehmigung nötig Mit DGAC Genehmigung Ohne DGAC Genehmigung
6 X 5 L Behälter XRY oder EDD XRY oder EDD XRY oder EDD
6 X 4 L Behälter XRY oder EDD XRY oder EDD XRY oder EDD
≤ 25 L XRY oder EDD XRY oder EDD XRY
2 X 25 L Behälter XRY oder EDD XRY oder EDD XRY
> 25 L XRY oder EDD XRY oder EDD bV oder TPL
sonst keine Luftfracht-Genehmigung
XRY = Röntgen
EDD = Spürhund für Sprengstofferkennung – frei laufend oder REST Verfahren
bV= Bekannter Versender


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Falls Sie das REST Verfahren bisher noch nicht nutzen, aber in Zukunft gerne nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen die Firma my Logistics GmbH.