Änderung der Zulassungsnummern für reglementierte Beauftragte und bekannte Versender

Zum ersten Februar 2016 ändern sich alle Zulassungsnummern in der Datenbank der Union zur Sicherheit der Lieferkette. Die letzten vier Ziffern jeder Zulassungsnummer werden als Bestandteil der Zulassungsnummer entfernt.

Bitte beachten Sie, dass die Verkürzung der Zulassungsnummer auch in Ihrem Luftsicherheitsprogramm (Luftfrachtsicherheitsprogramm bzw. bekannte Versender Sicherheitsprogramm) geändert werden muss.

Die Anpassung Ihres Luftsicherheitsprogrammes kann im Rahmen der nächst anstehenden Revision erfolgen. Die Einreichung Ihres Luftsicherheitsprogrammes, welches lediglich die Änderung der Zulassungsnummer beinhaltet ist somit nicht notwendig.

Für alle FCM -Betreuungskunden wird die Anpassung des Sicherheitsprogrammes selbstverständlich unaufgefordert vorgenommen.