luftsicherheitsbehoerde
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Wem melden Sie Personaländerungen bei gültiger ZÜP aus einem anderen Bundesland?

Als zugelassener Betrieb in der sicheren Lieferkette (z.B. reglementierter Beauftragter, bekannter Versender etc.) kennen Sie die Anforderung: Ihr Personal muss eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach §7 LuftSiG besitzen.

Doch was passiert, wenn Sie eine Person einstellen, die bereits über eine gültige ZÜP verfügt – ausgestellt von einer Luftsicherheitsbehörde in einem anderen Bundesland? Wem müssen Sie diese Personaländerung melden?

Die Herausforderung mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten

In Deutschland ist jedes Bundesland für die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen selbst zuständig. Das führt zu einem praktischen Problem: Die Luftsicherheitsbehörden haben keinen direkten Zugriff auf die Datenbanken der anderen Bundesländer.

Ein Beispiel: Wenn die Luftsicherheitsbehörde Hamburg für Ihr Unternehmen zuständig ist, hat sie keinen Zugriff auf Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die in Bayern oder Hessen durchgeführt wurden.

Die richtige Vorgehensweise

Stellen Sie eine Person ein, die bereits über eine gültige ZÜP verfügt? Dann müssen Sie die ausstellende Behörde informieren – also die Luftsicherheitsbehörde, die die ursprüngliche ZÜP ausgestellt hat.

Diese Meldepflicht betrifft alle wichtigen Änderungen wie:

  • Neuer Arbeitgeber
  • Neue Wohnanschrift
  • Namensänderungen (z.B. nach Heirat)
  • Änderung des Tätigkeitsbereichs

Die für Ihren Firmenstandort zuständige Luftsicherheitsbehörde kommt erst ins Spiel, wenn für diese Person eine Wiederholungsüberprüfung ansteht. Dann stellen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Behörde, die ab diesem Zeitpunkt die Verantwortung übernimmt.

Praktischer Tipp

Legen Sie für Ihr Unternehmen eine Übersicht an, die für jeden Mitarbeiter mit ZÜP festhält:

  • Bei welcher Luftsicherheitsbehörde die Überprüfung durchgeführt wurde
  • Wann die nächste Wiederholungsüberprüfung fällig wird
  • Welche Änderungen Sie bereits gemeldet haben

So behalten Sie den Überblick und stellen sicher, dass Sie allen Meldepflichten nachkommen.

Fazit

Bei Personen mit gültiger ZÜP aus einem anderen Bundesland gilt: Melden Sie Änderungen immer der ausstellenden Behörde. Erst wenn die Wiederholungsüberprüfung ansteht, wechselt die Zuständigkeit zu Ihrer lokalen Luftsicherheitsbehörde.

Durch die korrekte Handhabung dieser Meldepflichten tragen Sie dazu bei, dass die Sicherheit in der Luftfrachtkette gewährleistet bleibt und vermeiden mögliche Probleme bei späteren Kontrollen oder Audits.

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