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Luftfracht Transporteure: behördliche Zulassung wird europaweit verpflichtend!

Seit 2018 dürfen deutsche Transporteure sichere Luftfracht nur transportieren, wenn sie vom Luftfahrt-Bundesamt eine behördliche Transporteur Zulassung haben.

In anderen EU Staaten war das bisher nicht so. Zum Nachteil deutscher Transporteure, die höhere Anforderungen erfüllen mussten (und damit auch höhere Kosten hatten) als die Konkurrenz aus den EU Nachbarländern.

Mit dieser Ungleichheit ist nun Schluss! In Zukunft müssen die Transporteure auch in anderen EU Ländern eine behördliche Zulassung vorweisen, damit Sie Aufträge mit sicherer Luftfracht abwickeln dürfen.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat dazu mitgeteilt:

Aus den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 der Kommission vom 03.05.2024 vorgesehenen Änderungen der Ziffer 6.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 ergibt sich künftig europaweit eine Zulassungspflicht für Transporteure. Für die Anwendung der Vorgaben der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 der Kommission vom 03.05.2024 geänderten Ziffer 6.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 ist ein Übergangszeitraum bis zum 01.01.2027 vorgesehen.

Im Zusammenhang mit den umfangreichen Änderungen in der Luftsicherheit in Frankreich hatten wir schon erwähnt, dass Transporteure in Frankreich ab 2026 zugelassen werden.

Für die EU insgesamt gilt jetzt eine Übergangszeit bis zum 1. Januar 2027.

  • Aus deutscher Sicht fallen damit für die Transporteure Wettbewerbsnachteile weg.
  • Reglementierte Beauftragte, die bisher vielleicht nicht zugelassene Transporteure aus dem Ausland beschäftigen, werden sich bis dahin ggf. neue Transporteure suchen und vielleicht sogar verstärkt auf heimische Anbieter zurück greifen.

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