Kehrtwende beim LBA: Web Based Trainings können auch 2025 fortgeführt werden!

Schulungsanbieter und Unternehmen in der Luftsicherheit können aufatmen. Heute, am 8. November 2024, hat das Luftfahrt-Bundesamt bekannt gegeben, das WBTs mit Luftsicherheitsthemen zum Jahresende DOCH NICHT ihre Gültigkeit verlieren.

  • Bisher war die Vorgabe, dass alle bestehenden Schulungsgenehmigungen zum Jahresende automatisch enden.
  • Ab 2025 sollten nur noch WBTs erlaubt sein, die nach dem neuen Schulungssystem konzipiert und vom LBA genehmigt wurden.
  • Es war allen Beteiligten rätselhaft, wie so kurzfristig neue Schulungen erstellt, vom LBA geprüft und genehmigt werden sollen!

Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu schulen, standen vor einem Dilemma: Wie sollten die für Mitarbeiter vorgeschriebenen Schulungen Anfang 2025 absolviert werden, wenn alle bestehenden Programme ihre Zulassung verlieren und die Zulassung neuer Schulungen noch nicht erfolgt ist?

Ohne Schulungsnachweis dürfen die Mitarbeitenden Ihre Tätigkeit nicht ausüben!

Diese existenzielle Sorge ist nun vom Tisch.

Das LBA ist wohl an seinen eigenen strengen Vorgaben gescheitert und hat erkannt, dass die LBA Mitarbeiter nicht genug Kapazität haben, die zur Neu- Zulassung eingereichten Schulungen bis zum Jahresende zu prüfen und zu genehmigen.

Besonders erfreulich ist, dass das LBA die Frist nicht einfach um ein paar Wochen verschoben hat. Stattdessen wurde die Idee, Genehmigungen vorzeitig zu beenden, komplett aufgegeben.

Die bisher bestehenden Schulungsgenehmigungen bestehen unverändert weiter, inklusive der bisher gültigen Laufzeit.

Auszug aus der Information des LBA

08. November 2024
In der Betreiberinformation Nr. 04/2024 vom 20.06.2024 haben wir Sie darüber informiert, dass das bundeseinheitliche Schulungssystem in Kraft getreten ist und durch die neuen Schulungsinhalte und den geänderten Zeitvorgaben aus der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) alle genehmigten computergestützten Schulungsprogramme mit Ablauf des 31.12.2024 automatisch ungültig werden.

Nach erneuter Prüfung haben wir uns dazu entschlossen, die Programme über den 31.12.2024 im Sinne des §35 Abs. 5 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) weiter zu genehmigen und zwar gemäß ihrer individuellen Gültigkeit aus dem Genehmigungsbescheid.

Das bedeutet, dass die Programme nicht zwangsläufig mit Ablauf des 31.12.2024 ungültig werden. Bitte beachten Sie das Gültigkeitsende je genehmigtem Schulungsprogramm aus Ihrem Genehmigungsbescheid.

Programme, die gemäß des Genehmigungsbescheids ein Gültigkeitsdatum über den 31.12.2024 hinaus besitzen, können weiterhin bis zum Ablauf Ihrer Genehmigungsdauer verwendet werden.

Entgegen unserer Aussage aus der o. g. Betreiberinformation erlöschen somit nicht alle Genehmigungen automatisch mit Ablauf des 31.12.2024, die auf Grundlage des Modulsystems oder des Interimsmodulsystems erstellt worden sind.

Dank dieser überraschenden Vereinfachung durch das LBA können Sie unsere computergestützten Online Kurse zur Luftsicherheit auch für das Jahr 2025 unbesorgt buchen:

Schulung gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.3.9

Präventiv Schulung Sicherheitskultur

Cybersicherheit