Umgang mit dem Samsung Galaxy Note7
Das EASA Safety Information Bulletin (SIB) No.: 2016-14R1 vom 12.10.2016 und die Verbesserung vom 13.10.2016 informiert über die Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit dem Samsung Galaxy Note7 an Bord von Luftfahrzeugen, so weist das Luftfahrtbundesamt (LBA) Fluggesellschaften und Passiergieren hin.
Der Hinweis unterliegt der möglichen Überhitzung der Akkus, welche eventuell durch die brennenden Lithiumbatterien Feuer fangen können. In diesem Zusammenhang weist das Luftfahrt-Bundesamt darauf hin, dass in verschiedenen Geräten Lithium-Ionen-Akkus eingebaut sind, allerdings mit unterschiedlichen Leistungen. Besonders batteriebetriebene Fortbewegungsmittel wie E-Bikes oder Hoverboards haben eine hohe Akkuleistung.
Diesbezüglich geht man ebenfalls von einem Brandrisiko aus, sodass auf Beschluss des ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) die Beförderung in Passagierflugzeugen seit dem April 2016 verboten wurde.
Nach den Regeln der geltenden Verpackungsvorschriften dürfen diese Geräte als Luftfrachtsendung in Frachtflugzeugen befördert werden.
Eine Ausnahme gilt bei medizinischen Mobilitätshilfen in Absprache mit der betreffenden Fluggesellschaft.