Höhere Gebühren in der Luftsicherheit geplant
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) plant, die bestehende Luftsicherheitsgebührenverordnung LuftSiGebV hinsichtlich der öffentlichen Leistungen im Bereich der Luftsicherheit zu überarbeiten.
Das Ziel ist es, Amtshandlungen, die aufgrund von Neuerungen im EU-Recht eingeführt wurden, gebührenrechtlich zu erfassen und für alle in der Gebührenverordnung erfassten Amtshandlungen kostendeckend Gebühren zu ermöglichen. Im Klartext heißt das, dass bestehende Gebühren erhöht werden und neue Gebühren eingeführt werden sollen.
Die geplante Änderung wird jedoch kritisch gesehen, insbesondere in einer Stellungnahme vom Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS). Dies liegt daran, dass die geplante Novellierung der Gebührenordnung zu deutlichen Kostensteigerungen für die Sicherheitsdienstleister führen würde.
Zum Beispiel soll die Gebühr für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG gemäß der neuen Verordnung nicht mehr bis zu 150 EUR, sondern bis zu 211 EUR betragen. Die Spanne der Gebühren ist stark vom Ermessensspielraum abhängig, was es den Unternehmen erschwert, eine genaue Kalkulation durchzuführen.
In den meisten Fällen können die Sicherheitsunternehmen in bestehenden Verträgen die gestiegenen Kosten nicht an die Kunden weitergeben. D.h. wenn die Gebühren steigen, können die den Endkunden in Rechnung gestellten Preise oft erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit und neuen Vertragsverhandlungen angepasst werden.
Für Neukunden bzw. neu abgeschlossene Verträge werden die Sicherheitsdienstleister die steigenden Gebühren aber wohl direkt an die Kunden weitergeben.