Allgemeines – Aufbau der sicheren Lieferkette für Luftfrachtsendungen
Um den Versand per Luftfracht so sicher wie möglich zu machen, wurde die “sichere Lieferkette” eingeführt. Die sichere Lieferkette deckt alle Beteiligten sowie Maßnahmen ab, die mit dem Versand von Luftfracht zu tun haben.
Die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr sind auf die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen abgestimmt und müssen eingehalten werden.
Der ausschlaggebende Punkt für die Einführung der sicheren Lieferkette – bzw. sicheren Transportkette – ist es, dass nur „sichere“ Luftfracht in ein Luftfahrzeug geladen werden darf. Damit sollen Anschläge auf die zivile Luftfahrt verhindert werden.
Um eine Luftfracht als „sicher“ einstufen und befördern zu können, muss die Fracht entweder direkt aus einer sicheren Lieferkette stammen (erhalten von einem bekannten Versender) und fortlaufend ausschließlich durch zugelassene Stellen behandelt (bspw. befördert und ggf. gelagert) werden.
Sollte die Sendung nicht von einem bekannten Versender und somit unsicher sein, so muss diese einer vorherigen Frachtkontrolle unterzogen werden (Röntgen, EDD, Handsearch, etc.).
Die Kontrolle der Luftfracht muss positiv durch einen reglementierten Beauftragten erfolgen, um den Sicherheitsstatus “sicher/SPX” vergeben zu können. Unternehmen, welche den Status als reglementierten Beauftragten besitzen, sind unter anderem Spediteure, Verpacker und Lagerhalter (ggf. auch einschließlich eigener Transportfahrzeuge) mit einer entsprechenden Zulassung vom LBA.
Luftfracht, die als „Sicher“ eingestuft wurde, ist unter Einhaltung der sicheren Lieferkette durch alle zugelassenen Beteiligten außnahmslos vor unbefugten Personen und vor Manipulationen zu schützen, um den Status „Sicher“ nicht zu verlieren.
Für welche Waren und Güter kann die sichere Lieferkette etabliert werden?
Die sichere Lieferkette kann für folgende Waren und Güter etabliert werden:
•Fracht- und Postsendungen
•Bordvorräte
•Flughafenlieferungen
Die Rahmenbedingung hierfür ist in den Kapiteln 6, 8 und 9 der EU-Verordnung 2015/1998 umschrieben.
Güter und Waren, die im Rahmen der sicheren Lieferkette ohne unbefugte Einflussnahme befördert sowie behandelt werden, sind sicher und müssen keiner Kontrolle unterzogen werden
Frachtabwicklung – Besondere Fracht
Bei besonderer Fracht handelt es sich um Luftfracht, die von der Frachtkontrolle ausgenommen werden kann – obwohl sie nicht aus der sicheren Lieferkette stammt.
Es handelt sich um die Abwicklung von Fracht, welche im Durchführungsbeschluss C(2015) 8005 gemäß Ziffer 6.2 enthalten ist. Diese dürfen wir aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlichen.
Bei Fragen zur Abwicklung von besonderer Fracht können Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter kontakt@fcmanagement.de oder telefonisch unter 0421 69 000 800 kontaktieren.
Frachtabwicklung – Frachtsammelsendungen
Bei Frachtsammelsendungen handelt es sich um sogenannte Consol-Sendungen (Consols/Consolidierungen).
Hierbei sammelt der sendungsabwickelnde Spediteur mehrere Sendungen von verschiedenen Absendern. Frachtsammelsendungen werden meistens nach der Abholung beim Versender in einem Lager zwischengelagert um die Sendungen anschließend gesammelt zur Airline zu transportieren.
Packstücke, die nicht sicher sind, müssen dazu noch einer Frachtkontrolle unterzogen werden, so dass die gesamte Frachtsammelsendung “als sicher” – mit dem Status SPX – bei der Airline angeliefert werden kann.
Der Sicherheitsstatus der gesamten Consol/Frachtsammelsendung darf erst vergeben werden, wenn alle Sendungen sicher sind.
Auf der Begleitdokumentation der Fracht muss dann genau vermerkt werden, welche Einzelsendung einer Frachtkontrolle unterzogen wurde und welche Einzelsendung ggf. von einem bekannten Versender stammt.
In der Praxis werden Frachtsammelsendungen teilweise aber auch mit dem Status “not secured” bei der Airline angeliefert und dort den Frachtkontrollen unterzogen. Diese Vorgehensweise erfolgt meistens aus zeitlichen Gründen.
Nach dem Flug wird die Consolsendung am Empfangsflughafen an den jeweiligen Empfangsspediteur übergeben, der den weiteren Transport organisiert und die Sendungen an die einzelnen End-Empfänger verteilt.
Frachtabwicklung – Luftfracht mit hohem Risiko
Luftfrachtsendungen werden als Fracht mit hohem Risiko eingestuft, wenn die Sendung den Anschein macht, dass sie stark manipuliert worden sein könnte.
Verdachtsmerkmale sind:
- der anliefernde Fahrer kann sich nicht identifizieren/ausweisen
- es sind Risse zu erkennen
- die Verpackung ist aufgeschnitten
- die Verpackung ist nicht professionell und ohne Begründung fremdverklebt
Fracht und Post mit hohem Risiko sind zudem alle Fracht- und Postsendungen, die:
• von der zuständigen Behörde, einer Strafverfolgungs-/Vollzugsbehörde oder einem Nachrichtendienst als Luftsicherheitsrisiko gemeldet wurden, oder
• Anzeichen erheblicher Manipulation in einem Maße aufweisen, das das Einbringen eines verbotenen Gegenstands ermöglicht hätte, oder anderweitig verdächtig sind.
Luftfracht mit hohem Risiko (HRCM – High Risk Cargo and Mail) muss in der Begleitdokumentation schriftlich vermerkt werden.
Nach der erfolgreichen Luftfrachtkontrolle wird dann durch den kontrollierenden regB der Sicherheitsstatus SHR auf dem Luftfrachtbrief bzw. der Begleitdokumentation vermerkt. Voraussetzung sind mindestens zwei unterschiedliche Kontrollverfahren, davon mindestens eine Kontrolle auf Sprengstoff.
Frachtabwicklung – Transit/Transfersendungen
Transitsendungen (Luftfracht): Transitsendungen sind Sendungen, die mit einem Flugzeug befördert werden und einen Zwischenstopp einlegen (bspw. weil das Flugzeug betankt werden muss). In dieser Zeit verbleiben die Transitsendungen im Flugzeug.
Transitsendungen werden erst ausgeladen wenn sie am Empfangsflughafen angekommen sind.
Eselsbrücke: Transitsendungen bleiben förmlich im Flugzeug sitzen, bis sie angekommen sind, selbst wenn sie Umwege oder Zwischenstopps einlegen.
Transfersendungen: Transfersendungen sind Sendungen, die ebenfalls einen Zwischenstopp einlegen und dann allerdings in ein anderes Flugzeug “umsteigen” müssen.
Eselsbrücke: Transfersendungen müssen beim Zwischenstopp, von einem – ins andere Flugzeug transferiert/transportiert werden.
Sicherungsmaßnahmen – Überprüfung von Zutrittsberechtigungen
Möglichkeiten Zutrittsberechtigungen zu erteilen bzw. zu überprüfen sind beispielsweise:
• Einsatz von Magnetstreifenkarten mit und ohne Pin
• Durchführung von Ausweiskontrollen
• Benutzung von Transpondern / Chips (Funk-Kommunikationsgeräte)
• Schlüsselverwaltung / separate Schließzylinder und dokumentierte Schlüsselverwaltung
Sicherungsmaßnahmen – Welche Bereiche müssen geschützt werden?
Die Bereiche, in denen sich identifizierbare Luftfracht, Luftpost, Bordvorräte oder Flughafenlieferungen befinden, müssen geschützt werden. Dies gilt auch für den Transport und die Lagerung der Güter.
Zusätzlich müssen auch die Bereiche geschützt werden, in denen die dokumentarische Abfertigung der Sendungen / Lieferungen vorgenommen wird, d.h. die Büroräumlichkeiten.
Die Bereiche müssen physisch geschützt sein (Sicherungsmaßnahmen gegen Unbefugte), und in diesen Bereichen dürfen sich ohne Begleitung nur zuverlässigkeitsüberprüfte und geschulte Personen aufhalten.
Unionsdatenbank / Zulassungsnummer / RA-Nummer
Bei der Erfassung in der EU Datenbank vergibt das LBA für jeden zugelassenen Betriebsstandort eine eindeutige alphanumerische Kennung, die Zulassungsnummer.
Ein Unternehmen gilt erst als zugelassen, wenn die betreffenden Angaben in der „EU-Datenbank” enthalten sind. Die „EU-Datenbank” wird umgangssprachlich weiterhin als EG Datenbank, Unionsdatenbank, Datenbank der Union und Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette bezeichnet.
Ist ein Unternehmen vom Luftfahrt-Bundesamt als Bekannter Versender zugelassen worden, wird das Unternehmen in die EG-Datenbank für Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender (Regulated Agents and Known Consignors Database, RAKCD) eingetragen.
Zudem erhält der Luftsicherheitsbeauftragte Zugangsdaten zur EU Datenbank um andere Beteiligte validieren zu können. Validierung bedeutet, dass ein Unternehmen ein anderes in der EU Datenbank bezüglich seines Status überprüft (aktiver BV oder regB).
Reglementierte Beauftragte verfügen auch über einen Zugang zu dieser Datenbank und können abfragen ob eine Betriebsstätte über den Status des Bekannten Versenders verfügt.
Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette
In der Unionsdatenbank werden alle zugelassenen Bekannten Versender sowie reglementierten Beauftragten aufgeführt, die in der europäischen Union ansässig sind.
Mittels der Unionsdatenbank kann festgestellt werden, ob es sich bei einer Betriebsstätte um einen Beteiligten der sicheren Lieferkette (um einen bekannten Versender oder Reglementierten Beauftragten) handelt.
Ist der Versender bspw. bekannter Versender, so muss dieser Status durch den sendungsabwickelnden Spediteur (regB) in der Unionsdatenbank überprüft werden. Setzt ein sendungsabwickeldner Spediteur bspw. einen weiteren reglementierten Beauftragten für eine Zwischenlagerung der Luftfracht ein, so muss auch der externe Lagerhalter in Bezug auf seinen regB Status in der Unionsdatenbank überprüft werden.
Bevor eine Luftfrachtsendung in ein Luftfahrzeug verladen wird, muss die Validierung in der Unionsdatenbank für alle Beteiligten erfolgt sein (bekannter Versender, Lageralter, etc.).
Die Abfrage nach dem aktuellen Status einer Betriebsstätte (Achtung – die Zulassungen sind standortbezogen!) als reglementierter Beauftragter oder bekannten Versenders, ist bei Bedarf von den zugangsberechtigten Personen in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette der reglementierten Beauftragten und bekannten Versender vorzunehmen.
Link zur Datenbank für bekannte Versender und reglementierte Beauftragte:
https://webgate.ec.europa.eu/ksda/login.htm