Zollverfahren bei der Einfuhr
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Z02 Zollverfahren bei der Einfuhr – Zollschulung Einsteiger Import

Seminarbeschreibung

Der Warenimport und die Umsetzung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Einfuhrverzollung stellen große Herausforderungen für die Unternehmen dar.

In unserem Seminar stellen wir Ihnen die verschiedenen Einfuhrverfahren vor. Ebenfalls erläutern wir Ihnen was bei der vorübergehenden Einfuhr zu beachten ist.

Zielgruppe

Alle Personengruppen aus dem Bereich Import, Einkauf, Versand, Gruppenleiter sowie Mitarbeiter aus Logistikunternehmen.

Teilnehmervoraussetzungen

Für dieses Seminar werden keine Basiskenntnisse vorausgesetzt.

Nutzen und Seminarziele

In diesem Zollseminar lernen Sie, die bestmögliche Variante der Einfuhrabfertigung auszuwählen, anzuwenden und somit auch Zeit und Kosten zu sparen.

Seminarthemen

Abfertigung zum freien Verkehr
Das Standardverfahren bei der Einfuhr – und gleichzeitig das, bei dem die meisten Fehler passieren. Sobald eine Ware zum freien Verkehr angemeldet wird, werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig, und die Ware darf anschließend frei in der EU gehandelt werden.

Klingt einfach, aber die korrekte Einreihung der Ware, der richtige Zollwert und der zutreffende Ursprung entscheiden darüber, ob zu viel, zu wenig oder das Richtige gezahlt wird. Fehler fallen oft erst bei einer Betriebsprüfung auf – dann rückwirkend und mit Zinsen.

Rückwaren
Waren, die einmal aus der EU exportiert und später unverändert zurückkommen, müssen nicht zwingend erneut verzollt werden. Was in der Theorie logisch klingt, ist in der Praxis ein häufiger Stolperstein. Denn die Zollfreiheit als Rückware setzt voraus, dass der Ursprungsexport lückenlos nachgewiesen werden kann.

Fehlt das Ausfuhrdokument oder wurde die Ware im Ausland verändert, greift die Erleichterung nicht. Wer regelmäßig mit Retouren, Messegut oder Reparatursendungen arbeitet, sollte dieses Verfahren im Detail kennen.

Fiskalverzollung
Bei der Fiskalverzollung wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht an den Zoll gezahlt, sondern über die Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet. Das schont Ihre Liquidität erheblich, gerade bei hohen Warenwerten.

Allerdings ist dieses Verfahren an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und nicht in allen EU-Mitgliedstaaten gleich geregelt. Wer Waren über die Niederlande, Belgien oder andere Länder einführt, begegnet dem Thema fast zwangsläufig. Die steuerlichen und zollrechtlichen Zusammenhänge sind dabei enger verzahnt, als man zunächst vermuten würde.

Aktive Veredelung
Der Grundgedanke der aktiven Veredelung: Rohstoffe oder Halbfertigwaren importieren, in der EU verarbeiten und dann das fertige Produkt wieder exportieren ohne auf die eingeführten Materialien Zoll zu zahlen.

Das Verfahren erfordert eine Bewilligung und bringt umfangreiche Pflichten bei Aufzeichnung und Abrechnung mit sich. Welche Fristen gelten, was bei Teilverwertung in der EU passiert und wie die Abrechnung gegenüber dem Zoll funktioniert, ist in der Praxis oft komplexer als erwartet.

Vorübergehende Verwendung
Nicht jede Einfuhr ist auf Dauer angelegt. Messegeräte, Berufsausrüstung, Vorführmodelle oder Verpackungsmittel sollen häufig nur zeitweise in der EU genutzt und danach wieder ausgeführt werden.

Die vorübergehende Verwendung ermöglicht diese vorübergehende Einfuhr ganz oder teilweise abgabenfrei. Entscheidend ist, dass die Ware unverändert bleibt und fristgerecht wieder ausgeführt wird. Wird die Frist versäumt oder die Ware doch im Inland verkauft, entsteht eine Zollschuld.

Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung
Wenn Unternehmen Waren zur Reparatur, Verarbeitung oder Veredelung ins Ausland schicken und anschließend wieder einführen, fällt Zoll normalerweise auf den gesamten Warenwert an. Die passive Veredelung verhindert das. Verzollt wird nur der im Ausland geschaffene Mehrwert.

Ohne Bewilligung geht das allerdings nicht, und die korrekte Berechnung der Abgaben erfordert eine saubere Dokumentation des Ausfuhr- und Wiedereinfuhrvorgangs. Typische Praxisfälle sind Lohnveredelung, Reparaturen unter Garantie und die Textilverarbeitung in Drittländern.

Zolllager
Die Ware ist da, aber der Abnehmer steht noch nicht fest. Der Zollsatz ist gerade ungünstig oder die Einfuhrabgaben sollen erst bei tatsächlichem Bedarf anfallen. Für solche Fälle gibt es das Zolllagerverfahren.

Waren können unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden, ohne dass Einfuhrabgaben entstehen, und zwar grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Das Verfahren bietet Flexibilität, verlangt aber eine ordnungsgemäße Bestandsführung und die Einhaltung der Bewilligungsauflagen.

Fehler in der Lagerbuchhaltung können dazu führen, dass die Zollschuld für den gesamten Bestand auf einen Schlag entsteht.

Seminarform und Seminargebühren

Live-Webinar

  • Webinar bedeutet, dass die Teilnehmer sich nicht in einem Seminarraum versammeln, sondern jeder Teilnehmer von seinem Arbeitsplatz oder Heimarbeitsplatz aus per Videoübertragung teilnimmt.
  • Es können auch mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens von Ihrem Unternehmen aus teilnehmen, um – im Vergleich zum Präsenzseminar – Reisezeit und Reisekosten zu sparen.
  • Live bedeutet, dass die Veranstaltung einen konkreten Zeitpunkt hat, zu dem sich der Seminarleiter und die Teilnehmer gleichzeitig online treffen.

Netto 539,00 € je teilnehmender Person

Die Zollschulung ist mit weiteren Zollschulungsmodulen kombinierbar:

Abschluss

Nach erfolgreicher Absolvierung der Zollschulung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Bestellung

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Sie werden dann zum Bestellformular geleitet.

Jede Veranstaltung findet an 3 Tagen mit jeweils 3 Stunden Schulungsdauer statt.

Webinar Zollverfahren Einfuhr (z02)

17. März 2026 um 12:30 bis 19. März 2026 um 15:00

Webinar Zollverfahren Einfuhr (z02)

19. Mai 2026 um 9:30 bis 21. Mai 2026 um 12:00

Webinar Zollverfahren Einfuhr (z02)

25. August 2026 um 12:30 bis 27. August 2026 um 15:00

Webinar Zollverfahren Einfuhr (z02)

20. Oktober 2026 um 9:30 bis 22. Oktober 2026 um 12:00

Webinar Zollverfahren Einfuhr (z02)

17. November 2026 um 12:30 bis 19. November 2026 um 15:00