Z01 Zollverfahren bei der Ausfuhr
Seminarbeschreibung
Dies ist ein Webinar, an dem Sie von jedem internetfähigen PC aus teilnehmen können!
Der Warenexport und die Umsetzung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausfuhranmeldung stellen große Herausforderungen für die Unternehmen dar.
In unserem Seminar stellen wir Ihnen die verschiedenen Ausfuhrverfahren vor. Ebenfalls erläutern wir Ihnen was bei der vorübergehenden Ausfuhr zu beachten ist. Sie lernen in unserem Seminar auch den Umgang mit Ausfuhranmeldungen. Zudem gehen wir auf zollspezifische Fußnoten und das Thema Exportkontrolle ein.
Zielgruppe
Unser Zollseminar Zollverfahren bei der Ausfuhr ist nicht nur für erfahrene Mitarbeiter, sondern auch für Zoll Einsteiger interessant. Angesprochen werden alle Personen aus den Bereichen
- Export
- Verkauf
- Versand
- Sacharbeiter und Gruppenleiter aus Logistikunternehmen
Unsere Zollschulungen sind in mehrere Module aufgeteilt. Sie können sich die Module auswählen, die für Sie interessant sind. Stellen Sie sich Ihre individuelle Zollschulung zusammen. So erhalten Sie alle Informationen, die für Sie wichtig sind und überspringen Themen, die Sie nicht brauchen.
Teilnehmervoraussetzungen
Für dieses Seminar werden keine Basiskenntnisse vorausgesetzt
Nutzen und Seminarziele
Sie lernen die Grundlagen und die praktische Anwendung des Ausfuhrverfahrens. Weiterhin kennen Sie anschließend die Bedeutung und die Behandlung des Ursprungsrechts, Embargos sowie den Umgang mit der Dual-Use-Liste und Ausfuhrliste.
Seminarthemen
Arbeiten mit EZT-Online
Die richtige Warennummer ist die Grundlage jeder Ausfuhranmeldung – und der Elektronische Zolltarif (EZT-Online) ist das Werkzeug, um sie zu finden. Allerdings ist die Bedienung alles andere als selbsterklärend: verschachtelte Strukturen, kryptische Hinweise, unzählige Unterpositionen.
Wenn Sie hier sicher navigieren, sparen Sie sich frustrierende Rückfragen vom Zoll. Sie vermeiden Fehler, die im schlimmsten Fall die gesamte Sendung beim Transport aufhalten.
Arten von Embargos
Embargo ist nicht gleich Embargo. Manche betreffen nur Rüstungsgüter, andere den kompletten Warenverkehr mit einem Land, wieder andere richten sich gegen bestimmte Personen oder Organisationen. Dazu kommen Finanzsanktionen und Beschränkungen für technische Unterstützung. Die Unterschiede zu kennen ist keine akademische Übung – ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen haben, auch wenn er aus Unwissenheit passiert.
Ausfuhrbegleitdokument
Sobald der Zoll eine Ausfuhranmeldung überlässt, wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erzeugt. Es begleitet die Ware physisch bis zur Ausgangszollstelle, wo der tatsächliche Ausgang der EU bestätigt wird. Ohne diese Bestätigung fehlt Ihnen am Ende der Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung – ein Detail, das in der Praxis erstaunlich oft Probleme bereitet.
Ausfuhrgenehmigung
Nicht alles darf einfach so das Land verlassen. Für bestimmte Güter – etwa Dual-Use-Waren oder Rüstungsgüter – brauchen Sie vor dem Export eine behördliche Genehmigung. Der Antrag läuft über das BAFA, und je nach Fallkonstellation kann sich das Verfahren über Wochen ziehen. Entscheidend ist, frühzeitig zu erkennen, ob Ihre Ware betroffen ist, damit der Exportzeitplan nicht ins Rutschen gerät.
Ausfuhrliste
Die Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) ist das nationale Gegenstück zur europäischen Dual-Use-Verordnung. Sie enthält Güter, die ausschließlich nach deutschem Recht genehmigungspflichtig sind – und wird in der Praxis gerne übersehen, weil sich viele Unternehmen ausschließlich auf die EU-Liste konzentrieren. Ein Fehler, der teuer werden kann.
Endgültige Ausfuhrverfahren
Der Klassiker im Exportgeschäft: Ware verlässt die EU, kommt nicht zurück. Klingt einfach, ist es im Grundsatz auch – aber die korrekte Ausfuhranmeldung verlangt präzise Angaben zu Warennummer, Wert, Empfänger und Bestimmungsland. Wer Pflichtfelder falsch befüllt oder Fristen versäumt, riskiert nicht nur Verzögerungen, sondern auch Bußgelder.
Exportkontrolle
Exportkontrolle betrifft längst nicht nur Rüstungsunternehmen. Auch scheinbar harmlose Industriegüter, Software oder technisches Know-how können kontrollpflichtig sein.
Die Rechtsgrundlagen verteilen sich auf europäische Verordnungen und nationales Recht, und sie ändern sich häufig. Exportierende Unternehmen brauchen einen systematischen Prüfprozess, der all das abdeckt.
Fußnoten, Codierungen
Y901, X002, DG1 – solche Codes tauchen in der Ausfuhranmeldung und im EZT-Online auf und steuern, welche Genehmigungen vorzulegen sind oder welche Beschränkungen gelten. Sie sind leicht zu übersehen, aber ihre Wirkung ist erheblich: Eine fehlende oder falsche Codierung kann dazu führen, dass die Anmeldung abgelehnt oder die Ware an der Grenze gestoppt wird.
Passive Veredelung
Sie lassen Waren außerhalb der EU bearbeiten oder reparieren und führen sie anschließend wieder ein? Dann lohnt sich ein Blick auf die passive Veredelung. Dieses Zollverfahren sorgt dafür, dass bei der Wiedereinfuhr nur der Wertzuwachs verzollt wird – nicht der volle Warenwert. Die Bewilligung hat allerdings Voraussetzungen, und der Ablauf muss sauber dokumentiert sein.
Sanktionslisten
Jedes Unternehmen, das exportiert, ist verpflichtet, seine Geschäftspartner gegen Sanktionslisten zu prüfen – und zwar nicht einmalig, sondern laufend. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert, Namen kommen hinzu, Schreibweisen variieren. Was tun bei einem Treffer? Und wie unterscheidet man einen echten Treffer von einem Fehlalarm? In der Praxis ist das weniger trivial, als es klingt.
Vorübergehende Ausfuhr
Messemuster, Diagnosegeräte, Werkzeuge für einen Montageeinsatz – es gibt viele Gründe, Waren nur zeitweise außerhalb der EU einzusetzen. Das Verfahren der vorübergehenden Ausfuhr stellt sicher, dass bei der Rückkehr keine Einfuhrabgaben anfallen.
Voraussetzung: Die Ware kommt unverändert zurück, und das Verfahren wurde vorher korrekt eröffnet.
Wiederausfuhr nach aktiver Veredelung/Verwendung
Manchmal werden Waren aus Drittländern gezielt in die EU eingeführt, hier verarbeitet und dann wieder exportiert – etwa Rohstoffe, die zu Fertigprodukten werden. Die aktive Veredelung erlaubt das, ohne dass bei der Einfuhr Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Ähnlich funktioniert die besondere Verwendung. Die Wiederausfuhr ist dabei der abschließende Schritt, und er hat eigene formale Anforderungen, die sauber eingehalten werden müssen.
Seminarform und Seminargebühren
Live-Webinar
- Webinar bedeutet, dass die Teilnehmer sich nicht in einem Seminarraum versammeln, sondern jeder Teilnehmer von seinem Arbeitsplatz oder Heimarbeitsplatz aus per Videoübertragung teilnimmt.
- Es können auch mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens von Ihrem Unternehmen aus teilnehmen, um – im Vergleich zum Präsenzseminar – Reisezeit und Reisekosten zu sparen.
- Live bedeutet, dass die Veranstaltung einen konkreten Zeitpunkt hat, zu dem sich der Seminarleiter und die Teilnehmer gleichzeitig online treffen.
Netto 539,00 € je teilnehmender Person
Die Zollschulung ist mit weiteren Zollschulungsmodulen kombinierbar:
Abschluss
Nach erfolgreicher Absolvierung der Zoll Schulung erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Bestellung
Bitte klicken Sie auf den gewünschten Veranstaltungstermin.
Sie werden dann zum Bestellformular geleitet.

