Schulung 11.2.5
Grundausbildung Luftsicherheitsbeauftragter
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40 Stunden Schulung 11.2.5 Luftsicherheitsbeauftragter

Dies ist die früher als „35 Stunden Schulung“ bekannte Veranstaltung. Durch die neue Luftsicherheits-Schulungsverordnung vom Juli 2023 wurde der Schulungsumfang auf 40 Unterrichtseinheiten erhöht.

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Seminarbeschreibung

Die Teilnehmer erwerben in der Schulung die Qualifikation für Luftsicherheitsbeauftragte gem. Ziffer 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998.

An jeder durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassenen Betriebsstätte der sicheren Lieferkette muss mindestens ein Luftsicherheitsbeauftragter zur Verfügung stehen.

Mitarbeitende, die erstmals als Luftsicherheitsbeauftragte eingesetzt werden, benötigen diese Schulung. Sie ist die „Grundausbildung“ für angehende LuSiBe.

Zielgruppe

Die Schulung ist für Mitarbeitende vorgesehen, die zukünftig die Tätigkeit als Luftsicherheitsbeauftragte ausüben sollen.

Luftsicherheitsbeauftragte haben eine wichtige Rolle im Unternehmen.

  • Sie sind für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des Sicherheitsprogramms zuständig.
  • Sowohl für die Mitarbeitenden im Unternehmen als auch für das LBA sind sie Ansprechpartner für sämtliche Luftsicherheitsfragen.

Teilnehmervoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzung sind

1. der geplante Einsatz als Luftsicherheitsbeauftragte/r in einem schulungsverpflichteten Unternehmen.

Schulungsverpflichtet sind alle zugelassenen Stellen in der sicheren Lieferkette. Dies können zum Beispiel bekannte Versender, reglementierte Beauftragte, zugelassene Transporteure, reglementierte Lieferanten und Luftfahrtunternehmen sein.

2. ein positiver Nachweis der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG. Sollte die ZÜP zum Zeitpunkt Ihrer Buchung einer Schulung noch nicht vorliegen, so kann sie später nachgereicht werden. Bei Beginn der Schulung muss die ZÜP aber zwingend vorliegen, sonst kann die angemeldete Person nicht an der Schulung teilnehmen.

Nutzen und Seminarziele

Nach dem Seminar können die Teilnehmenden als Luftsicherheitsbeauftragte eingesetzt werden.

Mit dem Schulungsnachweis gemäß Kapitel 11.2.5 und der Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung können die Personen beim Luftfahrt-Bundesamt als Luftsicherheitsbeauftragte benannt werden.

Seminarthemen

Die Schulung vermittelt die folgenden Kenntnisse:

  • Aufgaben und Pflichten von Luftsicherheitsbeauftragten
  • Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Ziele und Strukturen der Luftsicherheit
  • Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Verfahren für Zugangskontrollen
  • Arten der auf dem Flughafen verwendeten Ausweise
  • Verfahren für das Anhalten von Personen
  • Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Meldeverfahren
  • Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  • Internen Qualitätskontrolle
  • Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  • interne, nationale, gemeinschaftliche und internationale Qualitätskontrolle
  • Sicherheitskultur

Die Teilnehmenden erlangen die folgenden Fähigkeiten für ihren Arbeitsalltag:

  • Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • Fähigkeit zur Motivation anderer
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle

Am Ende des Seminars halten wir eine Fragerunde, bei der die Teilnehmenden ihre Fragen stellen können.

Gültigkeit der Schulung

Diese Schulung 11.2.5 ist für fünf Jahre gültig. D.h. die Teilnehmenden können dann fünf Jahre lang als Sicherheitsbeauftragte arbeiten.

Um die Qualifikation der Luftsicherheitsbeauftragten danach weitere fünf Jahre aufrecht zu erhalten muss vor Ablauf der fünf Jahre eine 10-stündige Fortbildung für Luftsicherheitsbeauftragte absolviert werden.

Seminarformen und Dauer

Die Schulungsdauer beträgt 40 Unterrichtseinheiten. Eine UE entspricht 45 Minuten. Eine weitere UE ist für die anschließende Lernzielkontrolle vorgesehen.

Durch neue Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts sind reine Webinare nicht mehr erlaubt. Teilnehmer müssen an mindestens 1 Präsenztag teilnehmen.

Sie können jetzt entscheiden, diesen einen Pflichttag mit weiteren Tagen im Online Webinar zu ergänzen, oder gleich alle Tage im Präsenzseminar zu machen.

Sie können also unter zwei Veranstaltungsformen wählen:

  • 4 bzw. 5 Tage Präsenzseminar in Bremen, Frankfurt oder München
  • 3 bzw. 4 Tage Live-Webinar (die ortsunabhängig online stattfinden) plus 1 Tag Präsenzseminar in Bremen, Frankfurt oder München.

Zu jedem beliebigen Webinartermin können Sie einen der folgenden Präsenztermine wählen:

Bremen
23.09.25 ab 9.00Uhr Bremen
28.10.25 ab 9.00Uhr Bremen
18.11.25 ab 9.00Uhr Bremen
16.12.25 ab 9.00Uhr Bremen

Raum Frankfurt
18.09.25 ab 8.00Uhr Frankfurt-Eschborn
26.09.25 ab 8.00Uhr Mörfelden-Walldorf
09.10.25 ab 8.00Uhr Mörfelden-Walldorf
31.10.25 ab 8.00Uhr Mörfelden-Walldorf
13.11.25 ab 8.00Uhr Mörfelden-Walldorf
21.11.25 ab 8.00Uhr Mörfelden-Walldorf
12.12.25 ab 8.00Uhr Mörfelden-Walldorf

Hamburg
26.09.25 ab 9.00Uhr Hamburg
10.10.25 ab 9.00Uhr Hamburg
14.11.25 ab 9.00Uhr Hamburg

München
25.09.25 ab 9.00Uhr München
16.10.25 ab 9.00Uhr München
27.11.25 ab 9.00Uhr München

Ab 3 Personen bieten wir das Seminar auch als Inhouse Schulung an.

Abschluss & Zertifkat

Alle Teilnehmer erhalten ein fälschungssicheres Zertifikat.

Seminartermine & Buchung

Die Schulungsanmeldung muss durch das schulungsverpflichtete Unternehmen erfolgen. D.h. die zukünftigen Luftsicherheitsbeauftragten können sich nicht als „Privatperson“ selbst anmelden.

Unten sehen Sie die Termine. Um eine Schulung zu buchen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Termin. Sie werden dann zum Bestellformular weitergeleitet.

Alternativ können Sie zur Buchung auch anrufen oder eine E-Mail schreiben.

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