Zollschulung Präferenzrecht
Zoll Webinar zur Mitarbeiterschulung
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Z07 Zollschulung Präferenzrecht, Warenursprung

Seminarbeschreibung

Das Präferenzrecht ist eines der umfassendsten Themen im Zollbereich aber auch eines der wichtigsten Elemente im Export. In unserem Zollseminar lernen Sie, wie Waren präferenzbegünstigt exportiert werden können.

Sie werden Ursprungseigenschaften bestimmen und aufzeigen können. Zudem zeigen wir Ihnen mit praktischen Beispielen, wie Sie die komplexen Regelungen des EU-Ursprungs erlernen können.

Wir informieren Sie auch über die besonderen Regelungen im Präferenzverkehr mit Kanada, Japan und Indien.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Einsteiger im Bereich Zoll und an Mitarbeiter, die ihren Wissenstand auffrischen möchten.

Unser Seminar Präferenzrecht richtet sich an

  • Mitarbeiter im Einkauf und im Verkauf
  • Mitarbeiter in der Versand- und Logistikabteilung
  • Zollsachbearbeiter
  • Exportsachbearbeiter
  • Zollbeauftragte
  • Gesamtverantwortliche

Unsere Zollschulungen sind in unterschiedliche Module gegliedert. Suchen Sie sich genau die Zollthemen raus, die nützlich für Sie sind. Stellen Sie sich Ihre eigene Zollschulung zusammen. Mit unseren Zollschulungen bleiben Sie auf dem Laufenden.

Teilnehmervoraussetzungen

Für das Zollmodul Präferenzrecht sind keine Vorkenntnisse notwendig.

Nutzen und Seminarziele

Warenexport aus der EU zollfrei bzw. zollbegünstigt abfertigen? Wir zeigen Ihnen in unserem Zollkurs wie das zu schaffen ist! Ebenfalls lernen Sie die Ausstellung, Prüfung und Verwaltung von Lieferantenerklärungen.

Sie werden lernen wie Präferenznachweise ausgestellt sein müssen und wie Sie diese richtig verwenden.

Seminarthemen

Warenursprung und Präferenzen

Nicht jede Ware, die aus einem Land versendet wird, hat dort auch ihren Ursprung. Zollrechtlich macht das einen enormen Unterschied. Der präferenzielle Ursprung entscheidet darüber, ob bei der Einfuhr reduzierte Zollsätze oder sogar Zollfreiheit gelten.

Wer hier falsch deklariert, riskiert Nacherhebungen, Ordnungswidrigkeiten und den Verlust von Handelsvorteilen.

Dieses Webinar vermittelt die Grundlogik: Wie entsteht ein Präferenzursprung, welche Abkommen gibt es, und warum ist die Abgrenzung zum nichtpräferenziellen Ursprung so wichtig?

Langzeitlieferantenerklärung

Eine Lieferantenerklärung für jede einzelne Sendung ist in der Praxis kaum handhabbar. Die Langzeitlieferantenerklärung (LLE) löst dieses Problem, indem sie einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren abdeckt. Allerdings birgt diese Vereinfachung Risiken. Ändern sich Vormaterialien, Lieferketten oder Fertigungsprozesse, kann eine einmal abgegebene LLE unbemerkt unrichtig werden. Wer die Erklärung ausstellt, haftet. Und wer sie verwendet, muss prüfen, ob sie noch belastbar ist.

Lieferantenerklärung

Woher weiß der Exporteur, ob seine Ware präferenzberechtigt ist, wenn er Vormaterialien oder Fertigprodukte von Zulieferern bezieht? Die Lieferantenerklärung ist das zentrale Dokument in der Nachweiskette und wird innerhalb der EU zwischen Unternehmen ausgetauscht.

Fehler in der Lieferantenerklärung wirken sich auf die gesamte nachfolgende Kette aus, etwa falsche Angaben zum Ursprung oder fehlende Bezugnahme auf das richtige Abkommen. Ein Thema, das in der Praxis regelmäßig unterschätzt wird.

Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis bestätigt den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware und wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt. Es dient nicht der Zollvergünstigung, sondern dem Nachweis der Herkunft, etwa für handelspolitische Maßnahmen, Embargos oder länderspezifische Einfuhrvorschriften.

In der täglichen Arbeit wird es häufig mit präferenziellen Nachweisen verwechselt oder irrtümlich als Ersatz verwendet. Die Unterscheidung ist jedoch sehr wichtig, denn ein Ursprungszeugnis ersetzt keine EUR.1 und umgekehrt. Dazu kommen wir mit diesem Thema in unserem Webinar:

EUR.1, EUR-MED, ATR, UZ-Form A

Verschiedene Abkommen, verschiedene Nachweise. Aber welches Dokument gehört zu welchem Handelspartner? Die EUR.1 ist der klassische Präferenznachweis im Rahmen der EU-Freihandelsabkommen. Die EUR-MED kommt bei der paneuropäischen Ursprungskumulierung zum Einsatz, die ATR regelt den Warenverkehr mit der Türkei, und das Formular A betrifft Einfuhren aus Entwicklungsländern im Rahmen des APS.

Wer diese Dokumente im Arbeitsalltag sicher zuordnen kann, vermeidet unnötige Verzögerungen und fehlerhafte Präferenzerklärungen.

Registrierter Ausführer

Seit das REX-System schrittweise das Formular A ablöst, müssen Ausführer in vielen Partnerländern bei ihrer Zollbehörde registriert sein, um Ursprungserklärungen auf Handelsdokumenten abgeben zu dürfen. Auch innerhalb der EU ist das relevant, etwa wenn Unternehmen im Rahmen bestimmter Abkommen wie CETA oder EPA Sendungen über festgelegte Wertgrenzen hinaus präferenziell ausführen wollen. Die Registrierung selbst ist unkompliziert. Die damit verbundene Verantwortung jedoch nicht: Wer als REX Ursprungsangaben macht, muss diese jederzeit belegen können.

Ermächtigter Ausführer

Statt für jede Ausfuhrsendung eine EUR.1 bei der Zollstelle abstempeln zu lassen, dürfen ermächtigte Ausführer den Präferenznachweis eigenständig auf der Rechnung erklären, und zwar unabhängig vom Warenwert. Das spart Zeit und vereinfacht Prozesse, setzt aber eine Bewilligung durch die Zollverwaltung voraus.

Voraussetzung ist unter anderem, dass im Unternehmen dokumentierte Verfahren zur Ursprungsermittlung existieren und die Zuständigkeiten klar geregelt sind. In der Praxis scheitern Anträge oder Nachprüfungen oft an diesem Punkt.

Arbeits- und Organisationsanweisungen

Präferenzrechtliche Pflichten lassen sich nicht allein durch Fachwissen einzelner Mitarbeitender absichern. Ohne schriftlich fixierte Abläufe fehlt im Ernstfall die nachvollziehbare Grundlage, sei es bei einer Zollprüfung, einem Personalwechsel oder einem Fehler in der Lieferkette.

Arbeits- und Organisationsanweisungen regeln, wer im Unternehmen für die Ursprungsermittlung zuständig ist, wie Lieferantenerklärungen geprüft und archiviert werden und welche Kontrollmechanismen greifen. Sie sind nicht nur für die Bewilligung als ermächtigter Ausführer relevant, sondern für jedes Unternehmen, das Präferenznachweise ausstellt oder weitergibt.

Sonderabkommen mit Kanada, Japan, Südkorea und Indien

Nicht jedes Freihandelsabkommen funktioniert nach demselben Muster. Das Abkommen mit Kanada (CETA) und die Wirtschaftspartnerschaft mit Japan (EPA) verwenden etwa das REX-System statt klassischer EUR.1-Dokumente und setzen andere Ursprungsregeln als ältere Abkommen. Südkorea wiederum hat eigene Besonderheiten bei der Kumulierung, und bei Indien gelten spezifische Regelungen im Rahmen des APS. Wer regelmäßig in diese Länder exportiert oder von dort importiert, muss die Unterschiede kennen. Ein pauschaler Ansatz führt hier schnell zu fehlerhaften Nachweisen.

Seminarform und Seminargebühren

Live-Webinar

  • Webinar bedeutet, dass die Teilnehmer sich nicht in einem Seminarraum versammeln, sondern jeder Teilnehmer von seinem Arbeitsplatz oder Heimarbeitsplatz aus per Videoübertragung teilnimmt.
  • Es können auch mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens von Ihrem Unternehmen aus teilnehmen, um – im Vergleich zum Präsenzseminar – Reisezeit und Reisekosten zu sparen.
  • Live bedeutet, dass die Veranstaltung einen konkreten Zeitpunkt hat, zu dem sich der Seminarleiter und die Teilnehmer gleichzeitig online treffen.

Netto 539,00 € je teilnehmender Person

Die Zollschulung ist mit weiteren Zollschulungsmodulen kombinierbar:

Abschluss

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung

Bestellung

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Sie werden dann zum Bestellformular geleitet.

Jede Veranstaltung findet an 3 Tagen mit jeweils 3 Stunden Schulungsdauer statt.

Webinar Präferenzrecht & Warenursprung (Z07)

17. März 2026 um 9:30 bis 19. März 2026 um 12:00

Webinar Präferenzrecht & Warenursprung (Z07)

19. Mai 2026 um 12:30 bis 21. Mai 2026 um 15:00

Webinar Präferenzrecht & Warenursprung (Z07)

25. August 2026 um 9:30 bis 27. August 2026 um 12:00

Webinar Präferenzrecht & Warenursprung (Z07)

20. Oktober 2026 um 12:30 bis 22. Oktober 2026 um 15:00

Webinar Präferenzrecht & Warenursprung (Z07)

17. November 2026 um 9:30 bis 19. November 2026 um 12:00