Schulung 11.2.3.10
Web-Based-Training (Selbstlernkurs)
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11.2.3.10 Schulung

für Personal bei bekannten Lieferanten, reglementierten Lieferanten und Transportunternehmen.

Die Schulung beinhaltet das Thema „Flughafenausweis“ und „Sicherheitskultur“ und kann in Deutsch oder Englisch gebucht werden.

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Seminarbeschreibung

Die Schulung gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.3.10 ist für Personen, die bei Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen. Die Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zielgruppe

An dieser Schulung müssen Personen teilnehmen, die Sicherheitskontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführen.

Sicherheitskontrollen sind beispielsweise:

  • Prüfung, ob Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit geschult sind
  • Prüfung, ob Mitarbeiter eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erfolgreich durchlaufen haben
  • Physische Annahme von Bordvorräten/Flughafenlieferungen
  • Bordvorräte und Flughafenlieferungen bei der Anlieferung auf Anzeichen von Manipulation prüfen und entscheiden, dass „unsichere“ Bordvorräte/ Flughafenlieferungen einer Kontrolle zuzuführen sind
  • Manipulationssichere Siegel an Fahrzeugen und/oder Behältern anbringen, in denen Bordvorräte/Flughafenlieferungen befördert werden
  • Tätigkeiten zur Sicherung des Betriebsgebäudes und/oder des Lagers für Bordvorräte/Flughafenlieferungen
  • Betriebsgebäude bzw. zum Lager für Bordvorräte/Flughafenlieferungen auf unbefugten Zugang überprüfen
  • Entscheidungen darüber treffen, wer Zugang zum Betriebsgebäude bzw. geschützten Lager für Bordvorräte/Flughafenlieferungen erhält
  • Ungeschulte Personen (z.B. Besucher) im geschützten Bereich begleiten und Sorge dafür tragen, dass kein unbefugter Zugang zu Bordvorräten/Flughafenlieferungen entsteht

Teilnehmervoraussetzungen

  1. Für jeden Teilnehmer muss der Nachweis der gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG vorgelegt werden.
  2. Die Anmeldung muss durch das schulungsverpflichtende Unternehmen erfolgen. D.h. einzelne Personen können sich nicht selbst anmelden. Schulungsverpflichtende Unternehmen sind zugelassene Stellen durch das LBA oder durch diese anerkannte Lieferanten. Dies sind z.B. reglementierte Lieferanten und bekannte Lieferanten.

Nutzen und Seminarziele

Mit der Schulung 11.2.3.10 halten Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen ein, sondern Sie stärken auch das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter.

Nach der Schulung dürfen die Teilnehmer Sicherheitskontrollen durchführen.

Seminarthemen

  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände, Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände, Kenntnis der Sofortmaßnahmen und Meldeverfahren
  • Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren sowie der verwendeten Ausweissysteme
  • Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit und Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen bzw. die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Elemente, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit und die Verfahren für ihre Einhaltung
  • Kenntnis der geltenden Schutzanforderungen und Beförderungsanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
  • Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände

Gültigkeit der Schulung

Die Schulung nach VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.3.10 ist fünf Jahre gültig. Die Schulung muss vor Ablauf der 5 Jahre wiederholt werden.

Dauer der Schulung

Die Schulung beinhaltet die Themen Flughafenausweis und Sicherheitskultur dauert ungefähr sieben Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten.

Bei der Teilnahme am Online Kurs (WBT) hängt die tatsächliche Dauer davon ab, wie schnell oder wie langsam einzelne Teilnehmer die Schulung durcharbeiten.

Abschluss

Am Ende des Onlinekurses kann jeder Teilnehmer sein fälschungssicheres Zertifikat abspeichern und ausdrucken.