Aufgaben des bekannten Versenders

Der bekannte Versender ist ein Beteiligter der sicheren Lieferkette und muss genauso wie der reglementierte Beauftragte, Sicherheitskontrollen durchführen und die Luftsicherheitsanforderungen umsetzen.

Die Unternehmen mit dem Status des bekannten Versenders sind meist Hersteller oder Produzenten. Bei einem bekannten Versender entsteht aus neutralen Waren erstmalig eine “sichere“ Luftfracht. Die „sichere“ Luftfracht wird erstmalig vom bekannten Versender in Umlauf gebracht.

Da die identifizierte Luftfracht von einem bekannten Versender stammt, müssen keine Frachtkontrollen vorgenommen werden. Der Versand von Sendungen per Luftfracht, ohne vorherige Luftfrachtkontrollen (röntgen und/oder Durchsuchen der Sendungen) ist nur mit dem Status des bekannten Versenders und der sicheren Lieferkette möglich.

Als Beteiligter der sicheren Lieferkette sorgt der bekannte Versender dafür, dass die Luftfracht immer vor unbefugten Zugriff und Manipulationsversuchen gesichert ist. Um die Sicherheitsanforderungen der sicheren Lieferkette sicherzustellen, muss der bekannte Versender in luftfrachtrelevanten Bereichen zuverlässigkeitsüberprüftes und geschultes Personal  einsetzen.

Was bedeutet die Abkürzung KC?

KC steht für ,,known consignor – bekannter Versender“. Bekannte Versender sind vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassene Unternehmen, die Luftfracht / Luftpost zum ersten Mal in Umlauf bringen.

Damit der sichere Transport der Fracht und die damit in Verbindung stehende “sichere Lieferkette” ermöglicht wird, müssen die Betriebsverfahren den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Mit der Zulassung als bekannter Versender muss die Luftfracht keinen weiteren Kontrollen am Flughafen oder anderen Dienstleistern für Frachtkontrollen mehr zugeführt werden.

Bekannte Versender haben die Möglichkeit die Sendungen sowohl in Passagier wie auch in Nurfrachtflugzeugen befördern zu lassen.

Bekannte Versender Sicherheitsprogramm

Wenn der Antrag auf Zulassung zum bekannten Versender beim Luftfahrt-Bundesamt eingereicht wird, muss von dem entsprechenden Unternehmen ein Sicherheitsprogramm erstellt werden.

Im bekannte Versender Sicherheitsprogramm sind die luftfrachtrelevanten unternehmensspezifischen Abläufe ausführlich darzustellen. Dies bezieht sich immer auf die konkrete als bekannter Versender zuzulassende Betriebsstätte.

Insbesondere ist in dem Sicherheitsprogramm zu beschreiben ab welchem Zeitpunkt das hergestellte Produkt, bzw. die vorher noch neutralen Waren, zu avisierbarer und anschließend identifizierbarer Luftfracht/-Post werden. Ebenfalls muss beschrieben werden welche Prozesse im Unternehmen angewendet werden, um identifizierbare Luftfracht vor unbefugte Personen und Manipulationen zu schützen.

Unbefugte Personen sind alle Personen, die keiner Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG unterzogen wurden und die nicht die benötigten Luftsicherheitsschulung absolviert haben. Das Luftfahrt-Bundesamt stellt ein Muster des Bekannten-Versender-Sicherheitsprogrammes im Downloadbereich zur Verfügung.

Das Bekannte Versender- Sicherheitsprogramm ist in folgende Kapitel aufgeteilt:

  • Kapitel 1: Kontaktdaten
  • Kapitel 2: Selbstdarstellung des Unternehmens
  • Kapitel 3: Personal
  • Kapitel 4: Frachtabwicklung
  • Kapitel 5: Interne Qualitätssicherung
  • Kapitel 6: Notfallplan
  • Kapitel 7: Erklärung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben
  • Kapitel 8: Anlagen.

Alle aufgeführten Prozesse müssen im Sicherheitsprogramm ausführlich beschrieben werden.

Vorteile des bekannten Versenders

Die Hauptgründe für die Entscheidung, eine Zulassung zum bekannten Versender anzustreben, sind die Kostenvorteile und die Qualitätssicherung.

Jede Sendung, die unser Land als Luftfracht verlässt, muss aufgrund der Gefahrenabwehr und des Terrorismus einer sogenannten Frachtkontrolle unterzogen werden. Die Frachtkontrollen werden meistens am Flughafen oder in Flughafennähe durchgeführt und erfolgen durch dafür vom LBA (Luftfahrt-Bundesamt) zugelassene Anbieter mit dem Status reglementierter Beauftragter.

Frachtkontrollen werden u.a. mit folgende Methoden durchgeführt:

  • per Röntgentechnik,
  • per Sprengstoffspurendetektoren,
  • Durchsuchung per Hand

Nach der Zulassung als bekannter Versender müssen diese Kontrollen nicht mehr durchgeführt werden. Unternehmen sparen die mit den Kontrollen verbundenen Kosten sowie den Zeitaufwand.

Zudem erhöhen Sie mit dem Status des bekannten Versenders auch die Qualität Ihrer Lieferungen, denn eine manuelle Kontrolle ist auch immer mit der Öffnung der Sendung und gegebenenfalls mit einer Beschädigung der Verpackung oder gar des Inhalts verbunden.

Zudem gibt es Waren, die keiner geeigneten Luftfracht-Kontrollmethode unterzogen werden können. Dies gilt beispielsweise für Gebinde oder Fässer. Wenn Flüssigkeiten, Fässer und Gebinde per Luftfracht befördert werden sollen, bleibt den Versendern nur die Zulassung als bekannter Versender.

Zulassungsvoraussetzungen / Zulassung – Bekannte Versender

Bekannte Versender werden durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen. Wenn der Bekannte Versender über mehrere luftfrachtrelevante Betriebstandorteverfügt, an denen erstmalig neutrale Waren als Luftfracht identifizierbar werden, müssen alle Standorte durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

Jeder Standort bekommt somit auch eine eigene Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer erhält der bekannte Versender wenn das Luftfahrt-Bundesamt den/die luftfrachtrelevanten Betriebsstandort/e vor Ort überprüft hat und das bekannte Versender Sicherheitsprogramm genehmigt hat.

Zulassungsvoraussetzungen / Zulassung – Verlängerung der Zulassung – Bekannte Versender

Der Status des Bekannten Versenders ist fünf Jahre gültig.

Vor Ablauf dieser fünf Jahre muss ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung beim Luftfahrt-Bundesamt eingereicht werden. Dieser sollte mindestens 3 Monate vor dem Ablauf der Zulassung beantragt werden, da das LBA eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt.

Nach der Antragsannahme erfolgt eine erneute Vor-Ort Kontrolle (Revalidierung) durch das Luftfahrt-Bundesamt.

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