GDP-Schulungen sollten in der Regel jährlich wiederholt werden. Dies gilt für alle Mitarbeiter, die mit pharmazeutischen Produkten in Berührung kommen oder deren Tätigkeiten Einfluss auf die Produktqualität haben können.
Theoretisch könnten Unternehmen durch ihre GDP-Beauftragten auch fortlaufend die Kenntnisse der Mitarbeiter aktualisieren, ohne einem festen Zeitplan zu folgen. In der Praxis hat sich aber die jährliche Wiederholung aus mehreren Gründen bewährt:
- Sie stellen damit sicher, dass alle Mitarbeiter auf dem aktuellen Wissensstand sind
- Die Dokumentation der Schulungen wird übersichtlicher
- Sie können besser nachweisen, dass Ihr Personal regelmäßig geschult wird
- Die Planung wird einfacher, da Sie feste Zeiträume für die Schulungen einplanen können
Für die praktische Umsetzung empfehlen wir Ihnen:
- Erstellen Sie einen Schulungsplan für das gesamte Jahr
- Berücksichtigen Sie dabei Urlaubszeiten und saisonale Hochphasen
- Planen Sie Ersatztermine für Mitarbeiter ein, die zum Haupttermin verhindert sind
- Dokumentieren Sie alle durchgeführten Schulungen sorgfältig
- Bewahren Sie die Schulungsnachweise mindestens 5 Jahre auf
Ein wichtiger Praxistipp: Die jährliche externe Schulung durch einen qualifizierten Anbieter bietet Ihnen zusätzliche Vorteile. Sie erhalten nicht nur die Teilnahmebestätigung für Ihre Mitarbeiter, sondern der externe Anbieter kann bei Bedarf auch die geschulten Themen im Detail nachweisen. Das ist besonders bei Audits oder behördlichen Überprüfungen wertvoll.
Zusätzlich zu den regelmäßigen Schulungen sollten Sie auch bei wesentlichen Änderungen in Ihren GDP-relevanten Prozessen oder bei neuen regulatorischen Anforderungen zeitnah Nachschulungen durchführen.
Haben Sie weitere Fragen zur praktischen Umsetzung der GDP-Schulungen in Ihrem Unternehmen? Wir beraten Sie gerne.