Wichtige Änderungen bei Luftsicherheitsschulungen – Handeln Sie jetzt!

Liebe Kunden und Partner in der Logistikbranche,

als Ihr Ansprechpartner für Zertifizierungen und Schulungen möchten wir Sie heute über wichtige Änderungen im Bereich der Luftsicherheitsschulungen informieren. Diese Neuerungen betreffen alle Unternehmen mit LBA-Zulassungen wie bekannter Versender, reglementierter Beauftragter oder LBA-zugelassene Transporteure.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  1. Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein neues bundeseinheitliches Schulungssystem für Luftsicherheit. In Zukunft müssen alle Schulungen nach diesem System entwickelt werden.
  2. Bis zum 31. Dezember 2024 läuft eine Übergangsphase, in der sowohl alte als auch neue Schulungen verwendet werden dürfen.
  3. Ab dem 1. Januar 2025 sind ausschließlich Schulungen nach dem neuen Schulungssystem zulässig.
  4. Alle bisherigen Genehmigungen für Online-Schulungen verlieren zum 31.12.2024 automatisch ihre Gültigkeit. Das LBA schreibt dazu: „Alle erteilten Genehmigungen laufen durch die Einführung des Schulungssystems und dessen eingeräumter Übergangsregelung am 31.12.2024 automatisch aus und werden ohne weiteren Bescheid ungültig. “

Das heißt:

Ausnahmslos ALLE heute im Schulungsmarkt verfügbaren Online-Schulungen zur Luftsicherheit dürfen ab dem 1. Januar 2025 von den Schulungsunternehmen nicht mehr angeboten werden.

Welche Folgen hat das für das Angebot an Luftsicherheitsschulungen Anfang 2025?

  1. Alle Anbieter, auch wir, müssen die Online-Kurse an das neue System anpassen und vom LBA neu genehmigen lassen. D.h. das LBA erhält zum Jahreswechsel eine große Menge an Anträgen zur Zulassung der neuen Schulungen.
  2. Wir beobachten seit Monaten, dass das Luftfahrt-Bundesamt von der Vielzahl aktueller Änderungen (Sicherheitskultur, Cyber Security, neues Schulungssystem, neue Gebührenregelung, REST Verfahren Frankreich, uvm.) massiv überfordert ist.Wichtige Informationen werden nicht veröffentlicht. Anfragen bleiben unbeantwortet bzw. die Antworten sind für Unternehmen ohne konkrete Aussagen und somit nutzlos.

    Zum Beispiel muss die CyberSicherheit von den Unternehmen ab Januar 2025 komplett geregelt sein. Aber das LBA bleibt Antworten schuldig, was genau erwartet wird. Unternehmen können nur rätseln, wie einzelne Anforderungen umzusetzen sind.

    Aufgrund der schon bestehenden Überforderung des LBA sehen wir ein Problem bei der rechtzeitigen Zulassung der neuen Schulungen zum 1. Januar 2025.

    Es erscheint unwahrscheinlich, dass ein ohnehin überfordertes LBA die zeitaufwändige Arbeit Schulungen zu prüfen, zum Jahreswechsel zügig abarbeiten kann.

    Anders gesagt: Wir halten es für wahrscheinlich, dass bei Weitem nicht alle eingereichten Schulungen rechtzeitig zum Jahreswechsel zugelassen werden. Das gilt für unsere Schulungen ebenso wie für die Schulungen anderer Anbieter.

  1. Eine weitere Neuerung ist, dass diese Neuzulassungen im Jahr 2024 erstmals in der Geschichte gebührenpflichtig werden. Auch hier gibt es mangels klarer Aussagen des LBA viele Wissenslücken, wie hoch die Kosten am Ende ausfallen werden.Es könnte sein, dass sich einzelne Schulungsanbieter entscheiden, erst mal abzuwarten oder sich sogar ganz aus dem immer schwieriger werdenden Markt der Luftsicherheitsschulung zu verabschieden.
  1. Wir gehen also mit zwei Unsicherheiten ins nächste Jahr:
    1. Wie viele Zulassungen der Schulungen schafft das LBA zum 1. Januar?
    2. Wie viele Anbieter haben überhaupt neue Versionen der Schulungen entwickelt?

Fazit:
Es könnte der Fall eintreten, dass Anfang 2025 vorübergehend keine oder nur wenige Online-Schulungen für die Luftsicherheit verfügbar sind.

Was bedeutet das für Ihre 11.2.3.9 Schulungen?

Die Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 der EU-Verordnung 2015/1998 ist für viele Ihrer Mitarbeiter verpflichtend. Hier sollten Sie vorausschauend handeln.

Unsere dringende Empfehlung

Für alle Mitarbeiter, deren Schulungsnachweise im ersten Quartal 2025 auslaufen, raten wir Ihnen dringend:

  • Melden Sie diese Mitarbeiter noch im Jahr 2024 für eine 11.2.3.9 Schulung an.
  • Achten Sie darauf, dass die Schulung dann bis spätestens 31.12.2024 absolviert wird.

Zur Anmeldung Onlineschulung 11.2.3.9

So vermeiden Sie mögliche Engpässe oder Unterbrechungen in Ihren betrieblichen Abläufen Anfang nächsten Jahres. Bedenken Sie: Ohne gültige Schulungsnachweise dürfen Ihre Mitarbeiter keinen Zugang zu Luftfracht haben. Das könnte Ihren Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen.

Die Änderungen greifen zwar erst vollständig ab dem kommenden Jahr, aber eine vorausschauende Planung ist hier der Schlüssel zum Erfolg.

Melden Sie Ihre betroffenen Mitarbeiter am besten noch heute für eine 11.2.3.9-Schulung an. So stellen Sie sicher, dass Ihre Luftfracht-Prozesse auch im neuen Jahr reibungslos weiterlaufen.

Seminarbeschreibung 11.2.3.9

Haben Sie Fragen zu den Änderungen oder möchten Sie Schulungen buchen? Unser Team steht Ihnen wie gewohnt beratend zur Seite.

Tel 0421 69 000 800 | E-Mail schreiben

Bleiben Sie sicher und gut geschult!

Ihr Team von First Class Management