Die Anforderungen, Richtlinien und Rechtsgrundlagen der AEO Bewilligung ergeben sich hauptsächlich aus den folgenden Verordnungen:

  • 38, 39 UZK Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 962/2013))
  • 5 UZK-TDA Delegierte Verordnung (EU) 2016/341
  • 24-35 UZK-IA Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447

Der Zollkodex (ZK) wurde zum 01.05.2016 durch den Unionszollkodex (UZK) ersetzt.

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