Externer Zollbeauftragter
Mit unseren externen Zollbeauftragten sind Sie auf der sicheren Seite! Wir erstellen und aktualisieren die gesamte zollrelevante Dokumentation für Sie.
Auf dieser Seite beschreiben wir die Aufgaben der Zollbeauftragten. Die Aufgaben und die fachlichen Voraussetzungen sind unabhängig davon, ob die jeweilige Person unternehmensintern tätig ist oder als externer Berater engagiert wurde.
Im weiteren Verlauf des Artikels können Sie sich dann über die Zusammenarbeit mit einem externen Zollbeauftragten informieren.
Die gute alte Zeit … vor dem Unionszollkodex
Noch vor der Einführung des neuen Zollkodex der Europäischen Union (Unionszollkodex UZK) konnten beliebige Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens zum Zollbeauftragten ernannt werden. Dabei spielte es im Grunde keine Rolle ob der ernannte Zollbeauftragte das nötige Fachwissen besaß. Zollbeauftragter konnte so gut wie jeder werden.
Diese aus heutiger Sicht veraltete Vorgehensweise änderte sich am 01.05.2016 durch die Einführung des Zollkodex der Europäischen Union. Dieser ersetzte den alten Zollkodex und legt seither neue Maßstäbe für das europäische Zollrecht fest.
Das hat zur Folge, dass an die Zollbeauftragten weitaus höhere Anforderungen gestellt werden als früher. Der Zollbeauftragte muss jetzt mindestens eine dreijährige praktische oder berufliche Erfahrung mit der ausgeübten Tätigkeit im Zollbereich mitbringen. Auch eine entsprechende zollbezogene Ausbildung bzw. Weiterbildung kann hierfür anerkannt werden.
Ein einfaches „durch das Unternehmen spazieren und munter drauf los benennen“ gibt es also nicht mehr. Ohne fundiertes Fachwissen in verschiedenen zollrelevanten Bereichen kann kein Mitarbeiter zum Zollbeauftragten ernannt werden. Und das ist auch in vielerlei Hinsicht gut so.
Was ist ein Zollbeauftragter?
Unternehmen, die Ihre Zollangelegenheiten firmenintern erledigen, müssen für diese Tätigkeit eine geeignete Person ernennen. Diese Person wird Zollbeauftragter (auch Zollverantwortlicher oder Zollermächtigter) genannt.
Der Zollbeauftragte kümmert sich um sämtliche Zollangelegenheiten innerhalb des Unternehmens und sorgt für eine ordnungsgemäße Abwicklung aller grenzüberschreitenden Warenströme.
Zudem muss er über entsprechende Kenntnisse im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht verfügen.
Übrigens ist der Zollbeauftragte auch der Wegbereiter zur Zertifizierung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO).
Welche Aufgaben hat der Zollbeauftragte?
Die wichtigsten Aufgaben eines Zollbeauftragten sind:
- Kontrollen von Exportgütern
- Kontrolle von Dokumenten für Im- und Export
- Auftragsabwicklung im Import und Export
- Ansprechpartner und Begleitung bei Zollprüfungen
- Zollstammdatenermittlung
- Kontrolle der korrekten Verzollung von Importgütern
- Kontrolle der Tarifierungen (Zolltarifnummern) und Zollabgaben
- Kontaktperson für Behörden
- Kontaktperson für Spediteure
- Zollrelevante Vertragsprüfungen
- Kontrolle des Lagermanagements (richtige Lagerung, bspw. im Verwahrungslager und Zolllager)
- Einführung und Kontrolle der Voraussetzungen zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligen
- Kontrolle der Einhaltung von Zollbewilligungen und zollrechtlichen Anforderungen
- Richtiger Umgang und Überwachung mit dem IT-Verfahren ATLAS
- Sicherstellung der nachvollziehbaren Archivierung von Export- und Importdokumenten
- Überprüfung von Handelspräferenzen
- Ansprechpartner für Mitarbeiter bei allen zollrelevanten Fragen
„AEO – Großartige Unterstützung!“
Dank Ihrer großartigen Unterstützung und entsprechenden Anregungen, verlief das AUDIT des HZA perfekt.
Unsere Vorgehensweise und die eingereichten Unterlagen wurden vom Zoll mit sehr gut bewertet.
Globaltrans Internationale Logistik GmbH
Josef Dietz / Prokurist
Über welche Kenntnisse muss ein Zollbeauftragter verfügen?
Die Anforderungen an die praktische oder berufliche Befähigung des Zollbeauftragten sind seitens Gesetzgeber und Verwaltung wie folgt definiert.
Der Nachweis ist möglich durch:
- mindestens dreijährige praktische Erfahrung im Zollbereich oder
- Einhaltung einer von einer europäischen Normungsorganisation verabschiedeten Qualitätsnorm für den Zollbereich oder
- erfolgreicher Abschluss einer zollrechtlichen Ausbildung, die dem Umfang seiner zollrelevanten Tätigkeiten entspricht oder
- Beauftragung eines AEOC für die Zollangelegenheiten des Antragstellers.
Derzeit beschränkt sich die Prüfung des Kriteriums der praktischen oder beruflichen Befähigung auf den Nachweis der dreijährigen praktischen Erfahrung im Zollbereich (Art. 27 Abs. 1 a) Ziffer i IA.
Zum derzeitigen Stand wurde keine Qualitätsnorm von einer europäischen Normungsorganisation für den Zollbereich festgelegt.
Auch der Nachweis der beruflichen Befähigung nach Art. 27 Abs. 1 b) Ziffer ii und iii IA findet derzeit in Deutschland keine Anwendung, da gegenwärtig weder eine Bildungseinrichtung noch ein Berufs- und Wirtschaftsverband anerkannt bzw. akkreditiert wurde. Auf europäischer Ebene sind die Abstimmungsgespräche zur Ausgestaltung des neuen Kriteriums der beruflichen Befähigung noch nicht abgeschlossen. Vor einer Anerkennung von nationalen Institutionen als Bildungseinrichtung müssen diese Vorgaben jedoch abgewartet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können themenbezogene Informationen den aktualisierten Leitlinien zum AEO im Teil 2.IV.3 (TAXUD/B2/047/2011-Rev.6) entnommen werden.
Eine zum jetzigen Zeitpunkt bei der Zollverwaltung vorgelegte Bescheinigung über eine erfolgreich abgeschlossene zollrechtliche Ausbildung, die durch eine Bildungseinrichtung bzw. einen Berufs- oder Wirtschaftsverband erteilt worden ist, kann nicht anerkannt werden.
Was bedeutet das nun konkret?
Zollbeauftragte müssen für ihre verantwortungsvolle Position ein hohes Maß an Know-how in verschiedenen Bereichen mitbringen. Dieses Fachwissen schützt vor potenziellen Pflichtverletzungen im Zollrecht und den daraus folgenden zollschuldrechtlichen, strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Strafen.
Ein Zollbeauftragter sollte sich in folgenden Bereichen gut auskennen:
- Handelsverbote und Handelsbeschränkungen
- Markenrecht
- Präferenzrecht
- Zollrecht
- Kenntnisse über das IT-Verfahren ATLAS
- Zollkodex der Europäischen Union + Durchführungsverordnungen
- International Commercial Terms (internationale Handelsklauseln)
- Antidumping Vorkehrungen und Ausgleichszölle
- Wissen über die verschiedenen Zollverfahren und deren Anwendungen
- Außenhandelsgeschäfte und Umsatzsteuergesetze
- Kenntnisse über den aktuellen Stand der Außenhandelsstatistik
- Zollrechtliche Bewilligungen, wie beispielsweise: AEO/ZWB, Verwahrungslager, Zolllager, Versandverfahren (ZE/ZV), Gesamtsicherheit, Zahlungsaufschub.
Die Haftung von Zollbeauftragten
Sollte das Zollrecht vorsätzlich nicht eingehalten oder falsch bzw. unzureichend umgesetzt werden, so liegt die Verantwortung bei dem jeweiligen Unternehmen.
Für das Unternehmen drohen Bußgelder und Sanktionen sowie rechtliche Konsequenzen für grobe Pflichtverletzung/en oder für die vorsätzliche Begehung einer zollrechtlichen Zuwiderhandlung der Zollbeauftragten.
Weitere Infos zur Haftung finden Sie hier: Haftung Zollbeauftragter

Der externe Zollbeauftragte und seine Vorteile
Viele kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) bestellen sich einen externen Zollbeauftragen in ihr Unternehmen. Die Argumente für die Bestellung eines externen Zollbeauftragten werden hier kurz und bündig aufgelistet:
- Unterstützung bei der Erstellung und Unterweisung von zollrelevanten Arbeits- und Organisationsanweisungen
- Überwachung der zollrechtlichen Bewilligungen und deren Dokumentation
- Die nötigen Fachkenntnisse müssen nicht selbst erarbeitet werden.
- Großer Wissensschatz durch langjährige Erfahrung externer Zollbeauftragter.
- Unser Know-How bietet Ihnen Sicherheit und hilft kostspielige Fehler zu vermeiden.
- Leistung von außen steht zu jeder Zeit zur Verfügung.
- Maßgeschneiderte Aufträge nach Bedarf Ihres Unternehmens.
- Sie haben zu jeder Zeit einen Ansprechpartner für alle zollrelevanten Angelegenheiten.
Welchen Service bietet Ihnen die First Class Management GmbH?
Die First Class Management GmbH stellt Ihnen erfahrene und kompetente Zollbeauftragte mit dem nötigen Know-how zur Verfügung. Wichtig hierbei ist eine Vorabprüfung Ihrer Unternehmensabläufe. Denn hier decken wir potenzielle Mängel auf und führen ggf. gemeinsam mit Ihnen Verbesserungen durch.
Folgende Aufgaben nehmen wir als externer Zollbeauftragter wahr:
- rechtskonforme Zollabwicklungen im Import und Export
- Begleitende Position zu Fragestellungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
- AEO-Monitoring
- Beratung zur operativen Abwicklung im Global Trade Management
- Begleiter bei Außenwirtschaftsprüfungen
- Beratung der Geschäftsleitung und Fachabteilungen in zollrechtlichen Fragen
- Information und jährliche Berichterstattung an die Geschäftsführung
- Begleitung bei den jährlichen Auditierung der Prozesse im Importmanagement, Exportmanagement und Zollmanagement zur Reduktion der Risikobewertung beim Zoll
Haben Sie Interesse an einer Zusammenarbeit?
Sie können uns gerne kontaktieren.
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