Die Haftung von Zollbeauftragten

Sollte das Zollrecht vorsätzlich nicht eingehalten oder falsch bzw. unzureichend umgesetzt werden, so liegt die Verantwortung bei dem betrieblichen Zollbeauftragten des jeweiligen Unternehmens.

Für grobe Pflichtverletzungen und grob fahrlässige Verstöße haftet nicht das Unternehmen, sondern der Zollbeauftragte. Für Zollbeauftragte sind daher Bußgelder sowie rechtliche Konsequenzen möglich.

Grobe Pflichtverletzungen und zollrelevante Verstöße

Bei groben Pflichtverletzungen und Verstößen handelt es sich hauptsächlich um zollrelevante Abweichungen in Form von häufig auftretenden Fehlern. Systematische Fehler treten immer dann auf, wenn die Sorgfaltspflicht nicht ausreichend eingehalten wird oder nicht eingeführt wurde, bzw. vorhanden ist.

Wann handelt es sich um Fahrlässigkeit durch den Zollbeauftragten?

Sollte die Sorgfaltspflicht nur in einem nicht ausreichenden Maße umgesetzt werden, handelt es sich um Fahrlässigkeit. Fahrlässige Verstöße des Zollbeauftragten werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Diese werden grundsätzlich als Geldstrafe geahndet.

Ab wann handelt es sich um vorsätzliche Verstöße?

Der Zollbeauftragte handelt vorsätzlich, wenn er von möglicherweise entstehenden zollrechtlichen Verstößen in Kenntnis ist und diesen Umstand duldet. Durch eine nicht eingeführte und nicht vorhandene Sorgfaltspflicht wird billigend in Kauf genommen, dass Verstöße auftreten könnten. Vorsätzliche Verstöße des Zollbeauftragen werden grundsätzlich als Straftat geahndet.

Pflichten des Zollbeauftragten und Nachweis der Sorgfaltspflicht

Um das persönliche Haftungsrisiko des Zollbeauftragten so gering wie möglich zu halten, ist es wichtig, dass der Zollbeauftragte alles notwendige unternommen hat, damit zollrelevante Angelegenheiten ordnungsgemäß durch die Mitarbeiter durchgeführt werden können.

Zu den Pflichten und Aufgaben eines Zollbeauftragten gehören (nicht abschließende Auflistung)

  • Der Zollbeauftragte gewährleistet, dass aktuelle Arbeits- und Organisationsanweisungen im Unternehmen vorhanden sind, die alle zollrechtlichen Prozesse und Bewilligungen beinhalten.
  • Der Zollbeauftragte überwacht und kontrolliert alle relevanten zollrechtlichen Prozesse im Unternehmen
  • Er kümmert sich um die Beantragung, Pflege und Erweiterung zollrechtlicher Bewilligungen
  • Der Zollbeauftragte setzt die Geschäftsführung bei Bedarf über Missstände in Kenntnis
  • Der Zollbeauftragte muss sicherstellen, dass die zollrelevanten Sachbearbeiter eine regelmäßige Schulung erhalten
  • Er muss als Ansprechpartner für Mitarbeiter und den Zoll fungieren und sollte über eine Stellvertretung verfügen

Sie sehen, der Zollbeauftragte hat eine wichtige Funktion und die Position muss mit einer kompetenten und zuverlässigen Person besetzt werden.

Die First Class Management GmbH bietet Ihnen Zollberatung, Zollschulungen für Ihr Team und bei Bedarf sogar die Bereitstellung eines externen Zollbeauftragten.

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