Weitere Verlängerung des REST-Verfahrens: Frankreich gibt Aufschub bis Ende 2025

Stand: 26.03.2025

Eine wichtige Neuigkeit erreicht die Luftfrachtbranche: Die französische Luftfahrtbehörde hat die Übergangsfrist für das REST-Verfahren (Inspection filtrage des fûts par équipes cyno) erneut verlängert. Statt wie bisher geplant am 30. April 2025 auszulaufen, wird die Übergangsperiode nun bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt.

Was bedeutet diese Verlängerung für betroffene Unternehmen?

Für Unternehmen, die für ihre Luftfracht das RAS Cargo Verfahren (REST-Verfahren) in Frankreich nutzen, bedeutet dies:

  • Die bisherigen Kontrollen und Prozesse können bis Jahresende unverändert fortgeführt werden
  • Sie haben mehr Zeit für die strategische Planung und Umsetzung alternativer Lösungen

Hintergrund des REST-Verfahrens

Das REST-Verfahren ermöglicht in Frankreich besondere Kontrollen für Luftfrachtsendungen, insbesondere für Flüssigkeiten und Waren in luftdicht verschlossenen Behältern. Diese speziellen Kontrollmöglichkeiten stehen in Deutschland nicht zur Verfügung.

Die schrittweise Abschaffung dieses Verfahrens wurde mehrfach verschoben – zunächst von September 2024 auf Ende 2024, dann auf April 2025, und nun auf Ende 2025.

Diese wiederholten Fristverlängerungen zeigen die Bedeutung des Verfahrens für die betroffenen Unternehmen und die Komplexität der Umstellung.

Wir rechnen nun aber wirklich damit, dass es keine weitere Verlängerung ins Jahr 2026 geben wird.

Handlungsoptionen für Versender

Trotz der erneuten Fristverlängerung empfehlen wir betroffenen Unternehmen, weiterhin aktiv an einer langfristigen Lösung zu arbeiten. Dazu gehören:

  1. Beantragung des Status „Bekannter Versender“: Die Zulassung als bekannter Versender bietet eine dauerhafte Lösung, da Ihre Sendungen dann als sicher eingestuft werden und keine zusätzlichen Kontrollen benötigen.
  2. Prozessanpassungen: Überprüfung und Anpassung der internen Verpackungs- und Versandprozesse, um den standardisierten Kontrollverfahren besser zu entsprechen. Lösungen wären röntgenbare Verpackungen oder Umstieg auf andere Verkehrsträger wie Schiff oder Bahn. Das lässt sich natürlich nicht bei allen Produkten umsetzen.

Die alternative Kontrollroute über Österreich wurde für deutsche Unternehmen mittlerweile vom Luftfahrt-Bundesamt ausdrücklich verboten.

Offizielles Statement der DSAC

Laut Mitteilung der französischen Zivilluftfahrtbehörde DSAC  werden weitere Informationen zu diesem Thema im April per Rundschreiben veröffentlicht.

Wir werden Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Unser Beratungsangebot

Als spezialisierte Unternehmensberatung für Logistikdienstleister unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer individuellen Situation und der Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie. Wir bieten:

  • Beratung zur Beantragung des Status „Bekannter Versender“
  • Analyse der Kosten-Nutzen-Relation verschiedener Optionen
  • Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen

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Die Vor­ga­ben des Luft­fahrt-Bun­des­am­tes für bekannte Versender sind an­spruchs­voll. Mit der Be­treu­ung durch First Class Ma­nage­ment meis­tern Sie je­de Her­aus­for­de­rung.

Wir kommen gerne für ein Be­ra­tungs­ge­spräch zu Ihnen und er­mitteln Ihre Mög­lich­keiten.