Verbot RAS Cargo / REST Verfahren in Frankreich: Frist verlängert bis 30. April 2025
Stand 28.11..2024
Die französischen Behörden haben die Frist für die Beendigung des REST-Verfahrens vom 31. Dezember 2024 auf den 30. April 2025 verlängert. Dies ist die zweite Verlängerung, nachdem es zuvor schon eine Verschiebung vom 30. September 2024 zum 31. Dezember 2024 gab.
Die Behörde teilt mit:
La période transitoire est prolongée jusqu’au 30 avril 2025. Nous vous transmettrons un courrier de confirmation dans les prochains jours. La reconduction est automatique pour toutes les entreprises déjà enregistrées.
Und in der deutschen Übersetzung:
Die Übergangsfrist wird bis zum 30. April 2025 verlängert. Wir werden Ihnen in den nächsten Tagen ein Bestätigungsschreiben zukommen lassen. Die Verlängerung erfolgt automatisch für alle bereits registrierten Unternehmen.
Das bedeutet, dass erst ab dem 1. Mai 2025 in Frankreich keine Frachtkontrollen für luftdichte Behälter mit Sonderkontrollverfahren per Sprengstoffspürhund mehr möglich sind.
Welche Alternativen gibt es nach dem Verbot des REST-Verfahrens in Frankreich ab Mai 2025?
Wer seine Fracht bisher mit diesem Umweg verflogen hat, muss in Zukunft entweder selbst eine Zulassung als bekannter Versender haben, oder alternativ über Österreich versenden.
Zulassung bekannter Versender
Die Verlängerung des REST-Verfahrens bis Ende April 2025 bietet Unternehmen zusätzliche Zeit für:
- Laufende, noch nicht abgeschlossene Antragsverfahren zum bekannten Versender
- Implementierung notwendiger Prozessanpassungen
- Strategische Entscheidungsfindung bezüglich einer erstmaligen Zulassung als neuer „bekannter Versender“
Wenn Unternehmen vom Luftfahrt-Bundesamt als bekannter Versender zugelassen sind, entfallen Frachtkontrollen für die versendete Luftfracht komplett. Damit ist es nicht mehr nötig, mit der Luftfracht Umwege über andere Länder zu nehmen. Das spart Zeit und Geld.
Dies gilt dann nicht nur für luftdicht verschlossene Behälter, sondern für alle Luftfrachtsendungen. Auch für „normale“ Luftfracht in Deutschland fallen dann keine Luftfrachtkontrollen mehr an.
Wichtig: Der Zulassungsprozess zum bekannten Versender erfordert üblicherweise mindestens 6 Monate. Wir empfehlen daher eine zeitnahe Entscheidung und Antragstellung. Wenn Sie erst im Dezember oder Januar mit dem Zulassungsverfahren beginnen, wird es auch mit der neuen Frist zum 30. April schon etwas knapp.
Falls Sie Interesse an einer Zulassung als bekannter Versender haben, kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Beratung.
Wir analysieren mit Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch:
- Die Kosten-Nutzen-Relation einer bekannter Versender Zulassung für Ihr Unternehmen
- Die spezifischen Anforderungen und deren Umsetzung
- Eine erste Kostenkalkulation
So erreichen Sie uns:
Tel.: 0421 69 000 800
Alternative Sonderkontrollverfahren über Wien
Als neue Transportlösung anstelle von Frankreich können Flüssigkeiten und luftdicht verpackte Sendungen auch in Wien kontrolliert werden.
Unsere Empfehlung für das Sonderkontrollverfahren: Für die Abwicklung über Österreich empfehlen wir die my Logistics GmbH, die vom LBA als reglementierter Beauftragter zugelassen ist und mit der Abwicklung über Österreich bereits bestens vertraut ist.
Das Unternehmen berät Sie gerne zu:
- Organisatorischen Aspekten
- Frachtraten
- Vorlaufzeiten
Sie erreichen die myLogistics GmbH unter:
Tel: +49(0)6142 / 83347-0
Hintergrund: Aktueller Stand der Regelung in Frankreich
Ohne Fragebogen und erfolgte Genehmigung
- dürfen nur noch 4 Liter Behälter per Rest Verfahren sicher gemacht werden
- werden Behälter ab 5 Liter bis 25 Liter Fassungsvermögen nur noch per XRY gesichert (sofern kein Dunkelalarm ausgelöst wird)
- dürfen keine Fässer/luftdichten Behälter ab 5 Liter bis 25 Liter Fassungsvermögen per REST Verfahren gesichert werden,
XRY Röntgen weiterhin für alle Behälter möglich – sofern kein Dunkelalarm ausgelöst wird.
Mit Fragebogen und Genehmigung bis 30. April 2025
- dürfen Behälter ab 5 Liter bis 25 Liter und mehr bis zum 30.04.2025 per REST Verfahren sicher gemacht werden
REST-Verfahren weiterhin bis Ende April für alle Behälter möglich.
Nach Ablauf der Übergangsregelung ab dem 01.05.2024
- können Sendungen bis 25 Liter weiter per XRY sicher gemacht werden.
- können alle Sendungen über 25 Liter Fassungsvermögen in Frankreich gar nicht mehr gesichert werden – auch nicht per XRY.
D.h. zum Versand von Fässern mit mehr als 25 Litern Fassungsvermögen brauchen Sie vom Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung als bekannter Versender.
Damit können Sie dann Ihre Luftfracht direkt von Deutschland aus versenden, ohne den Umweg über Frankreich.