REST Verfahren Frankreich Änderungen 2024

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Stand 22. April 2024

Für den Übergangszeitraum April bis September müssen Versender bei den französischen Luftsicherheitsbehörden eine Genehmigung beantragen. Sobald diese vorliegt, kann die Ware weiterhin mit Sprengstoffspürhunden im REST-Verfahren sicher gemacht werden.

Wichtig: Der Fragebogen muss bereits ab 5 Liter Fassungsmögen und nicht erst für Behälter ab 25 Liter vom Versender ausgefüllt und von der DGAC genehmigt werden!

Hier beschreiben wir die Auswirkungen auf verschiedene Verpackungsgrößen.

Die genauen Details gemäß der französischen Behörden finden Sie in der Tabelle am Ende dieses Artikels.

Wir informieren in unserem Newsletter über zukünftige Änderungen.

Welche Methode zur Frachtkontrolle ist wann erlaubt?

Ohne Fragebogen und erfolgte Genehmigung

  • dürfen nur noch 4 Liter Behälter per Rest Verfahren sicher gemacht werden
  • werden Behälter ab 5 Liter bis 25 Liter Fassungsvermögen nur noch per XRY gesichert (sofern kein Dunkelalarm ausgelöst wird)
  • dürfen keine Fässer/luftdichten Behälter ab 5 Liter bis 25 Liter Fassungsvermögen per REST Verfahren gesichert werden,

XRY Röntgen weiterhin für alle Behälter möglich – sofern kein Dunkelalarm ausgelöst wird.

Mit Fragebogen und Genehmigung

  • dürfen Behälter ab 5 Liter bis 25 Liter und mehr bis zum 30.09.2024 per REST Verfahren sicher gemacht werden

REST-Verfahren weiterhin für alle Behälter möglich.

Nach Ablauf der Übergangsregelung ab dem 01.10.2024

  • können Sendungen bis 25 Liter weiter per XRY sicher gemacht werden.
  • können alle Sendungen über 25 Liter Fassungsvermögen in Frankreich gar nicht mehr gesichert werden – auch nicht per XRY.

D.h. zum Versand von Fässern mit mehr als 25 Litern Fassungsvermögen brauchen Sie vom Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung als bekannter Versender.

Damit können Sie dann Ihre Luftfracht direkt von Deutschland aus versenden, ohne den Umweg über Frankreich.

Tabelle mit exakten Angaben zu Behältergrößen

Die Tabelle zeigt genau an, welche Behältergröße in welchem Zeitraum zu welchen Bedingungen als Luftfracht sicher gemacht werden kann.

Mit Klick auf das Bild können Sie die Tabelle für bessere Lesbarkeit in einem neuen Fenster in voller Größe öffnen.

Tabelle zu Änderungen beim Rest-Verfahren in der Luftfracht in Frankreich im Jahr 2024.

Kostenlose Beratung

Die Vor­ga­ben des Luft­fahrt-Bun­des­am­tes für bekannte Versender sind an­spruchs­voll. Mit der Be­treu­ung durch First Class Ma­nage­ment meis­tern Sie je­de Her­aus­for­de­rung.

Wir kommen gerne für ein Be­ra­tungs­ge­spräch zu Ihnen und er­mitteln Ihre Mög­lich­keiten.