Einen Antrag auf AEO kann ein Wirtschaftsbeteiligter stellen, der grundsätzlich im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässig ist.
Beispiele:
Hersteller, Lagerhalter, Verpackungsdienstleister, Zollagenten, Ausführer, Speditionen, Beförderer, Transporteure bzw. Frachtführer und Einführer
Wirtschaftsbeteiligte sind natürliche oder juristische Personen bzw. Personenvereinigungen, die mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind.