Ein AEO-Antrag ist stets von der kleinsten rechtlich selbstständigen Einheit als Ganzes zu stellen.

Daher können Mutterkonzerne sowie rechtlich unselbstständige Standorte oder Niederlassungen keinen eigenen AEO Antrag stellen.

 

Kostenlose Beratung

Haben Sie In­ter­esse an einer Zu­sam­men­ar­beit? Dann ru­fen Sie uns doch ein­fach mal an. Fragen kostet nichts!

Wir kommen für ein Be­ra­tungs­ge­spräch zu Ihnen und be­sprechen Ihre Mög­lich­keiten.