Ein AEO-Antrag ist stets von der kleinsten rechtlich selbstständigen Einheit als Ganzes zu stellen.
Daher können Mutterkonzerne sowie rechtlich unselbstständige Standorte oder Niederlassungen keinen eigenen AEO Antrag stellen.
Ein AEO-Antrag ist stets von der kleinsten rechtlich selbstständigen Einheit als Ganzes zu stellen.
Daher können Mutterkonzerne sowie rechtlich unselbstständige Standorte oder Niederlassungen keinen eigenen AEO Antrag stellen.