Die Hauptzollämter, vergeben die Zertifizierung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) nur an Unternehmen, die nachweisen können, dass sie eine besondere Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit im wirtschaftlichen Sinne haben.

Die Zulassung als AEO kann in drei Varianten erworben werden:

  • AEO C (Customs Simplications): AEO-Zertifikat >>Zollrechtliche Vereinfachung<<
  • AEO S (Safety and Security): AEO-Zertifikat >>Sicherheit<<
  • AEO C/S (C und S) AEO-Zertifikat >>Zollrechtliche Vereinfachung + Sicherheit<<

Seit dem 01.05.2016 wurde der AEO F, mit Inkrafttreten des neuen UZK (Unionszollkodex), zur AEO C/S umbenannt.

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