Handelspartner haben die Möglichkeit unter zollrelevanten Aspekten, ein AEO-Zertifikat zu beantragen. Falls Sie jedoch keinen Gebrauch davon machen sollten, so müssen Sie den anderen Mitgliedern der Lieferkette eine Zusicherung hinsichtlich ihrer Sicherheitsstandards gewähren. (bspw. mit Hilfe einer Sicherheitserklärung).

In diesem Anbetracht können alle Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette, die zwischen dem Ausführer und dem Empfänger angesiedelt sind, als Handelspartner eingestuft werden.

 

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