Welche Vorteile bringt die AEO Bewilligung?
Durch die Bewilligung als AEO erhalten Unternehmen unteranderem finanzielle sowie zeitliche Vorteile. Mit der Bewilligung erfüllen Sie weiterhin die Kundenanforderungen. Es gibt bereits viele Unternehmen, die Ihre Logistik ausschließlich an AEO zertifizierte Firmen auslagern. Aufträge ohne AEO Status zu generieren wird zukünftig immer schwerer.
- Sie werden vom Zoll als zuverlässig und vertrauenswürdig eingestuft.
- Es erfolgen weniger Dokumentenprüfungen bei Zollabwicklungen.
- Es werden weniger Zollbeschauen durchgeführt.
- Sie erhalten Vereinfachungen bei Zollanmeldungen und im Versandverfahren.
- Die zu hinterlegende Sicherheit für den Zahlungsaufschub kann auf 30% reduziert werden. Somit wird nur eine geringere Bürgschaft für den Zoll benötigt.
- Die Gesamtsicherheit für das Versandverfahren kann befreit werden.
- Durch die AEO Bewilligung sind die meisten Voraussetzungen für weitere zollrechtliche Bewilligungen bereits sichergestellt. Die Prüfung der Zollbehörde ist somit zügiger und nicht so umfangreich.
Finanzielle Vorteile des AEO Status
Unternehmen, die ein AEO Zertifikat haben, erhalten finanzielle Vorteile bei der Beantragung von Gesamtsicherheitsleistungen beim Zoll.
Finanzielle Vorteile mit der AEO Zertifizierung gibt es, weil die Sicherheitsleistung (Bürgschaft) erheblich reduziert werden kann. Es ist eine Reduzierung der Bürgschaft um 50% oder 30% möglich. Die Sicherheitsleistung für das Versandverfahren kann sogar befreit werden. Die Befreiung bedeutet, dass Sie gar keine Bürgschaft einreichen müssen.
Was heißt das konkret:
- Bei Verzollungen ist eine Reduzierung der Sicherheitsleistung auf 30% des Referenzbetrages möglich!
- Im Versandverfahren ist eine Befreiung der Sicherheitsleistung auf 100% des Referenzbetrages möglich!
In Anbetracht der jährlichen Gebühren für eine Bürgschaft können wir die Reduzierung oder Befreiung der Sicherheitsleistung nur empfehlen!
Die Sicherheitsleistung (sofern notwendig) kann in Form einer Bürgschaft einschließlich einer Verpflichtungserklärung durch den Bürgen oder alternativ als Überweisung erfolgen.
Der Antrag einer Sicherheitsleistung ist beim Zoll einzureichen und muss vom Zoll genehmigt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung Ihres Referenzbetrags und der Beantragungen der Gesamtsicherheitsleistungen einschließlich der Reduzierung oder Befreiung!
Sicherheitsleistung im Bereich Versandverfahren
Für das Versandverfahren (Erstellung von Versandscheinen) wird eine bewilligte Gesamtsicherheitsleistung für möglicherweise entstehende Zollschulden benötigt.
Möglicherweise entstehende Zollschulden könnten durch die nicht ordnungsgemäße Durchführung eines Versandscheines entstehen. Beispielsweise würde vergessen werden, die Sendung beim Zollamt zu gestellen und es erfolgt somit der Entzug einer Sendung aus der zollamtlichen Behandlung.
Ein Teilbetrag wird für die Dauer des jeweiligen Versandscheines blockiert. Sofern der Versandschein ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen wurde, wird der jeweilige Betrag wieder „frei“.
Fakt ist:
- Keine Sicherheitsleistung = kein Versandschein
- Umso mehr Versandscheine, umso höher ist die zu hinterlegende Sicherheitsleistung
Sicherheitsleistung im Bereich Einfuhr
Sicherheitsleistungen werden auch für Verzollungen benötigt. Hierbei handelt es sich um eine Sicherheitsleistung für bereits entstandene Zollschulden bei der Abfertigung zum freien Verkehr (umgangssprachlich Verzollung oder Einfuhrabfertigung genannt).
Wie setzt sich die Sicherheitsleistung zusammen?
Die Höhe der Sicherheitsleistung hängt vom errechneten Referenzbetrag ab. Der Referenzbetrag wird anhand der durchschnittlichen Verfahrensdauer, dem Warenwert sowie dem Zollsatz berechnet.
Sofern keine durchschnittlichen Erfahrungswerte vorhanden sind, wird der Referenzbetrag
- für das Versandverfahren mit 10.000 Euro je Anmeldung berechnet und
- für Verzollungen mit 25% des Warenwertes berechnet.
Die Werte müssen mit der Anzahl der Anmeldungen (die sich im selben Zeitraum unter zollamtlicher Überwachung befinden) und der durchschnittlichen Dauer der Verfahren multipliziert werden.
Sie sehen also: wenn der Zoll Ihr Unternehmen als AEO / zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten anerkennt, hat das eine ganze Reihe handfester Vorteile. Sowohl organisatorisch mit Zeitersparnis und weniger Verwaltungsaufwand, als auch finanziell.
Haben Sie Interesse, für Ihr Unternehmen eine Bewilligung zu beantragen?
Wir informieren Sie gerne. Sie erreichen uns zu normalen Bürozeiten unter:
Telefon
0421 69 000 800
Email
kontakt@fcmanagement.de