Eine Sanktionslistenprüfung ist das Prüfen der Anti-Terror-Listen und Sanktionslisten, in welchen – der Name und die Adresse von Personen sowie Firmen aufgeführt sind, die im Verdacht stehen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein.

Im Rahmen der AEO-Bewilligung, erwartet die Zollverwaltungen von den Firmen umfassende Screenings, wiederholt und in kurzen Abständen.
Der Abgleich erfolgt anhand der in den EU-Antiterrorverordnungen (Verordnung (EG) Nummer 2580/2001 und Nummer 881/2002).

In diesen Prüfungen ist die Verordnung (EG) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen zusätzlich miteinzubeziehen.

Diese Boykottierung wird gewehrleistet, indem man terroristischen Personen, Gruppen und Organisationen weder finanzielle Mittel noch wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellt.

Unternehmen sind verpflichtet, dass die Umsetzung der Terrorlistenüberprüfungen eingehalten und sichergestellt werden. In diesen Listen sind alle an den Geschäftsprozessen beteiligten Parteien, sowie alle indirekten und direkten Lieferungen zu prüfen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht, sind diese Prüfungen zulässig.

 

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