Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte kann die Sicherheit seiner Lieferkette beispielsweise durch folgende Maßnahmen verbessern:

  • Indem der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, mit anderen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten arbeitet, oder mit anderen Unternehmen, welche mindestens eine gleichwertige Bewilligung/Zertifizierung erhalten haben (z.B. reglementierter Beauftragter/bekannter Versender).
  • Indem der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte mit seinen Handelspartnern eine vertragliche Vereinbarung über die Sicherheit trifft.
  • Indem die Unterauftragnehmer persönlich vom zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ausgewählt werden.
  • Es werden Einrichtungen benutzt, für die internationale oder europäische Sicherheitszeugnisse ausgestellt wurden (z.B. ISO 28000, reglementierte Beauftragte, bekannte Versender).
  • Erfährt ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, dass einer seiner Handelspartner, der Teil der internationalen Lieferkette ist, keine angemessenen Sicherheitsstandards anwendet, trifft er unverzüglich und soweit möglich geeignete Maßnahmen, um die Sicherheit der Lieferkette zu verbessern.
  • Indem er bei Übernahme von Sendungen von unbekannten Geschäftspartnern Maßnahmen trifft, um sicherzustellen, dass die mit solchen Geschäftspartnern verbundenen Sicherheitsrisiken auf ein bestimmtes Niveau begrenzt werden.

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