Incoterm DDP Einfuhr mit Lieferbedingung
Incoterm DDP (Delivered Duty Paid) bedeutet, dass der Verkäufer für die Zoll- und die Einfuhrumsatzsteuer im Bestimmungsland verantwortlich ist.
Und wieder tritt das Problem auf, das der Verkäufer im Normalfall nicht EU ansässig ist, was er aber sein müsste um Zollanmelder zu sein und dadurch auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
In der Regel wird es so gehandhabt, dass der Spediteur des Verkäufers die Ware auf den Käufer anmeldet (oft sogar ohne dessen Wissen oder Zustimmung). Jedoch das Recht auf Vorsteuerabzug hat dieser in diesem Fall nicht. Das ist ein häufiger Trugschluss, denn dieses Recht kann mangels Verfügungsmacht entzogen werden. Wenn das bei einer Umsatzsteuerprüfung auffällt, verteuert sich die Ware i.d.R. um 19%.