Der Zollkodex der Union

Der Zollkodex der Europäischen Union, kurz Unionszollkodex (UZK) mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften wird den derzeit gültigen Zollkodex zum 1. Mai 2016 ersetzen. Er umfasst das grundlegende Zollrecht der Europäischen Union.

Der Zollkodex ist Teil der Modernisierung des Zollwesens und wird als neue Rahmenverordnung zu den Vorschriften und Verfahren für den Zoll in der gesamten EU dienen. In Verbindung mit den zugehörigen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten wird er Folgendes bewirken:

  • Straffung der Vorschriften und Verfahren im Zollbereich
  • größere Rechtssicherheit und Einheitlichkeit für Unternehmen
  • mehr Klarheit für Zollbeamte in der gesamten EU
  • Vereinfachung der zollrechtlichen Vorschriften und Verfahren sowie Erleichterung effizienterer Zollvorgänge entsprechend den aktuellen Anforderungen
  • vollständige Umstellung der Zollbehörden auf ein papierloses, rein elektronisches Arbeitsumfeld
  • stärkere Nutzung beschleunigter Verfahren für gesetzestreue und vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte (zugelassene Wirtschaftsbeteiligte)

Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_code/union_customs_code/index_de.htm