Angaben im AWB bei konsolidierten Sendungen
Grundsätzlich ist bei Consol-Sendungen die Angabe „SPX“, „SHR oder „SCO“ auf dem Master-AWB ausreichend. Mehr ist auch durch den Handlingsagent nicht zu überprüfen.
Auf dem H-AWB muss allerdings der Sicherheitsstatus der jeweiligen Einzelsendung vermerkt werden. Es steht Ihnen jedoch selbstverständlich frei, die entsprechenden Angaben der einzelnen Sendungen auf dem Manifest anzugeben. Eine Verpflichtung hierzu besteht grundsätzlich jedoch nicht.
Die Überprüfung der Vergabe des Status der Einzelsendung anhand nachvollziehbarer Unterlagen ist allein Aufgabe der nationalen Behörde.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zumindest der tatsächliche Inhalt der Einzelsendungen in einem frei einsehbaren Begleitdokument ersichtlich sein sollte.
Für den Fall, dass vor der Verladung in ein Luftfahrzeug noch eine Kontrolle (beispielsweise wegen unsicherer Anlieferung) durchgeführt werden müsste, muss der Luftsicherheitskontrollkraft bei der Kontrolle der tatsächliche Inhalt der Einzelsendungen bekannt sein. [Quelle: Luftfahrt-Bundesamt]