Bekannter Lieferant
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Wir bereiten Sie auf die Anerkennung zum bekannten Lieferanten vor und halten Ihre Dokumentation aktuell.

Bekannter Lieferant

Definition „Bekannter Lieferant“ in einfachen Worten:

„Bekannte Lieferanten sind in den meisten Fällen Hersteller oder Produzenten, Verpacker oder Dienstleister, die ihre Lieferungen an Unternehmen verkaufen, die diese Lieferungen zu Bordvorräten oder Flughafenanlieferungen weiterverarbeiten oder welche die Lieferungen direkt an Flughäfen weiterverwenden bzw. verarbeiten oder weiter verkaufen.“

Ohne den Status als bekannter Lieferant müssten alle Flughafenlieferungen und Bordvorräte vor der Verbringung in einen Sicherheitsbereich (Flughafen) einer Kontrolle zugeführt werden. Der bekannte Lieferant wird derzeit nicht vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen sondern von seinen Kunden (reglementierten Lieferanten oder Luftfahrtunternehmen) anerkannt und benannt.

Definition „bekannter Lieferant“ seitens des Luftfahrt Bundesamt:

„Ein bekannter Lieferant von Bordvorräten ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Lieferanten, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug, zu liefern. Die von bekannten Lieferanten angewandten Sicherheitsmaßnahmen sind in einem Sicherheitsprogramm zu beschreiben.“

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Verfahren der Anerkennung / Benennung als bekannter Lieferant

Lieferanten werden derzeit nicht vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen sondern von seinen Kunden (reglementierten Lieferanten oder Luftfahrtunternehmen) benannt.

Dazu muss der Lieferant:

  • eine Verpflichtungserklärung gegenüber des Luftfahrtunternehmens bzw. reglementierten Lieferanten (das beliefernde Unternehmen) zeichnen
  • ein Sicherheitsprogramm erstellen, umsetzen und aufrechterhalten (bekannte Lieferanten-Sicherheitsprogramm)
  • mindestens eine Person als Luftsicherheitsbeauftragten schulen (Schulung 11.2.5 in Verbindung mit 11.2.2)
  • alle Mitarbeiter und Personen mit Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen entsprechend schulen (Schulung gemäß Kapitel 11.2.7 der VO VO (EU) Nr. 2015/1998)
  • alle Mitarbeiter die Sicherheitskontrollen an identifizierbaren Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen durchführen schulen (Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) Nr. 2015/1998)
  • die Validierung durch einen anerkannten EU-Validierer positiv bestanden haben

Die Validierung des Lieferanten erfolgt vor der Benennung als bekannter Lieferant. Die Validierung dient dazu die Inhalte des Sicherheitsprogramms zu prüfen sowie dessen mangelfreie Umsetzung im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung und Kontrolle zu begutachten. Die Validierungen müssen alle 2 Jahre wiederholt werden, zudem müssen bekannte Lieferanten selbstverständlich auch nach der Validierung alle im Sicherheitsprogramm beschriebenen Anforderungen einhalten, zur Selbstüberprüfung muss der bekannte Lieferant einmal jährlich ein internes Audit durchführen und dokumentieren.

Das sagen unsere Kunden

Fachlich und menschlich eine exzellente Wahl

First Class Management arbeitet für uns als interner Auditor und als Berater für unser Luftsicherheitsprogramm.

Frau Schurig und Ihr Team verstehen es Fragen zur Luftsicherheit stets professionell und freundlich zu beantworten.

Wir können FCM nur weiterempfehlen

Pan ASIA Logistics Deutschland GmbH
Georg Geiger, Niederlassungsleiter Stuttgart

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei

  • allen Ihren Fragen rund um das Thema Luftsicherheit
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  • der Vorbereitung, Organisation und Begleitung der Validierung
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Wir sind für Sie da!

Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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