Alle vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Transporteure verlieren zum 31.12.2026 ihre Zulassung

Für alle behördlich zugelassenen Transporteure gibt es eine unangenehme Nachricht. Ihre bestehende Zulassung erlischt zum 31.12.2026, ganz gleich, wie lange sie eigentlich mit der 5-jährigen Gültigkeit noch hätte laufen sollen.

Wer seine Zulassung erst vor kurzem erhalten hat, verliert damit einen erheblichen Teil der ursprünglichen Laufzeit.

Ohne eine Neuzulassung im zweiten Halbjahr 2026 dürfen Sie ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr als Transporteur tätig sein.

Warum verlieren bereits zugelassene Transporteure ihre Zulassung?

Der Grund liegt in einer Änderung des EU-Rechts. Seit 2018 gab es in Deutschland bereits eine Pflicht zur behördlichen Zulassung von Transporteuren, die sicherheitskontrollierte Luftfracht oder Luftpost befördern. Grundlage war § 9a Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Deutschland war damit deutlich strenger als die meisten anderen EU-Länder. Das ändert sich nun.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt EU-weit eine einheitliche Zulassungspflicht nach Nummer 6.5 ff. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.

Der Übergang vom bisherigen nationalen System in das neue EU-weite Verfahren hat bereits am 1. Juli 2026 begonnen.

  • Seitdem können bereits zugelassene Transporteure die Neuzulassung beantragen und die alte auslaufende Zulassung durch eine neue mit wiederum fünfjähriger Gültigkeit ersetzen.
  • Wer in der zweiten Jahreshälfte 2026 erstmals eine Zulassung beantragt, wird automatisch nach den neuen EU-Vorgaben zugelassen.

Bis zum 31.12.2026 laufen beide Systeme parallel. Danach zählt nur noch die neue, EU-weite Zulassung, erkennbar an einer neuen Zulassungsnummer und einem Eintrag in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette.

Eine Erleichterung bringt die Umstellung für Unternehmen mit mehreren Standorten. Die neue Zulassung gilt nicht mehr je Betriebsstandort, sondern unternehmensbezogen. Wer mehrere Standorte betreibt, braucht künftig nur noch eine einzige Zulassung für das gesamte Unternehmen. Da gerade die Transporteure aber oft kleine Unternehmen sind, kommen nur wenige Unternehmen in den Genuss dieses Vorteils.

Die nächsten sechs Monate sind entscheidend

Für alle bereits zugelassenen Transporteure heißt das: Die Neuzulassung ist jetzt die wichtigste Aufgabe der kommenden Monate. Wer den Antrag nicht rechtzeitig stellt, verliert die Zulassung schlicht durch Zeitablauf, unabhängig davon, ob das eigene Unternehmen inhaltlich längst alle Anforderungen erfüllt.

Offen ist allerdings, wie das Luftfahrt-Bundesamt die zu erwartende Flut an Anträgen in diesem engen Zeitfenster bewältigen will. Praktisch alle in Deutschland zugelassenen Transporteure müssen sich innerhalb desselben halben Jahres neu zulassen lassen. Ob die Behörde das ohne Verzögerungen leisten kann, ist derzeit unklar. Ein guter Grund, den eigenen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

Neue Vorlagen vom Luftfahrt-Bundesamt

Passend zum Start des Übergangszeitraums hat das Luftfahrt-Bundesamt im Juli 2026 zwei wichtige Dokumente veröffentlicht. Es gibt ein überarbeitetes Muster für das Transporteur-Sicherheitsprogramm nach den neuen Anforderungen und erstmals eines für ein Cybersicherheitsprogramm. Ein solches Cybersicherheitsprogramm ist künftig fester Bestandteil der einzureichenden Unterlagen.

Beide Muster liegen als Word-Dokument vor und stehen hier zum Download bereit: Downloadbereich des Luftfahrt-Bundesamtes.

So begleiten wir Sie durch die Umstellung

Wir begleiten Transporteure seit 2018 durch diesen Prozess, von der Einordnung der Anforderungen über die Erstellung des Sicherheitsprogramms bis zur Antragstellung beim Luftfahrt-Bundesamt.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dabei Unterstützung möchten.

Nicht nur ein Thema für bereits zugelassene Transporteure

Die neue Zulassungspflicht betrifft nicht nur Unternehmen, die schon eine deutsche Zulassung haben. Ab dem 1. Januar 2027 brauchen EU-weit alle Transportunternehmen, die sicherheitskontrollierte Luftfracht oder Luftpost befördern, eine behördliche Zulassung.

In Ländern, in denen ein bekannter Versender oder reglementierter Beauftragter Transporteure bislang lediglich per Transporteurserklärung beauftragen konnte, entsteht damit erstmals eine echte Zulassungspflicht.

Neue Pflichten für bekannte Versender und reglementierte Beauftragte

Auch wer Transporteure beauftragt, sollte die Umstellung im Blick haben. Für bekannte Versender und reglementierte Beauftragte ergeben sich ab dem 1. Januar 2027 zwei wichtige Änderungen:

  • Transporteure werden ab diesem Zeitpunkt genauso wie bekannte Versender und reglementierte Beauftragte in der Unionsdatenbank eingetragen. Wer ein Transportunternehmen beauftragt, muss also prüfen, ob dieses zum jeweiligen Zeitpunkt in der Unionsdatenbank als zugelassen aufgeführt ist.
  • Die bisherige Praxis, nicht zugelassene Transporteure aus anderen EU-Ländern über eine Transporteurserklärung zu beauftragen, ist nicht mehr zulässig. Sie dürfen tatsächlich nur noch behördlich zugelassene Transporteure beauftragen.

Wer als bekannter Versender oder reglementierter Beauftragter regelmäßig Transporteure beauftragt, sollte diese Änderung rechtzeitig in die eigenen Prozesse einbauen. Das gilt besonders, wenn Sie bislang Transporteure aus anderen EU-Ländern ohne eigene Zulassung im Einsatz hatten.

Für alle Fragen zu dieser umfangreichen Neuerung stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.

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