Cyberluftsicherheit – erste LBA Kontrollen 2025
Ich möchte Ihnen heute eine interessante Beobachtung aus den ersten Wochen des neuen Jahres mitteilen:
Letzte Woche war ich zufällig bei einem unserer Kunden vor Ort, als das LBA zu einer unangemeldeten Kontrolle kam.
Interessanterweise haben die Prüfer NICHT nach Unterlagen zur Cybersicherheit gefragt.
Sie erinnern sich vermutlich: Kurz vor Weihnachten gab es die offizielle Aussage, dass ab Januar das Vorhandensein einer Anlage zur Cybersicherheit bei LBA Besuchen überprüft wird.
Wir hatten im letzten Newsletter und in unseren FAQ darüber geschrieben.
Bei dem von mir gerade beschriebenen Besuch sagten die Prüfer auf Nachfrage, dass sie beim Thema Cybersicherheit „noch nicht im Thema“ seien und daher auch nichts dazu prüfen würden. Dies bezog sich natürlich nur auf den Besuch, bei dem ich dabei war.
Ähnliche Rückmeldungen erreichen uns aber auch von mehreren anderen unangemeldeten Kontrollen, die im Januar stattfanden.
Nach allem, was wir aus den verschiedenen Quellen hören, wird die Überprüfung der neuen Cybersicherheitsanforderungen wohl erst ab Mitte 2025 stattfinden.
Beachten Sie: Das ist noch keine offizielle Information vom Luftfahrt-Bundesamt – aber ich halte es für wichtig, Sie an unseren Praxiserfahrungen teilhaben zu lassen.
Natürlich bleiben wir für Sie am Ball und informieren Sie, sobald es offizielle Neuigkeiten gibt.
Und selbstverständlich unterstützen wir Sie weiterhin bei allen Fragen rund um die Umsetzung der Anforderungen zur Cyberluftsicherheit.