Carnet ATA jetzt auch für Brasilien

Brasilien ist als der 51. Unterzeichnerstaat außerhalb der Europäischen Union mit Wirkung vom 28.06.2016 dem Carnet ATA-Verfahren beigetreten.

Demnach kann für die vorübergehende Verwendung von Waren in Brasilien nunmehr ein Carnet genutzt werden.

Dies vereinfacht den Ablauf temporärer Ausfuhren nach Brasilien erheblich, da durch die Nutzung des Carnets nicht nur mindestens 4 Zollanmeldungen durch das Carnet ersetzt werden, sondern insbesondere die beim brasilianischen Zoll zu leistende Sicherheit/Kaution entfällt.